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1463728200000 | Meldepflichtiges Ereignis

KKP 2: Von der Spezifikation abweichende Behälterverschlüsse des Zwischenkühlsystems

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Während der derzeit laufenden Revision im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 2) wurde bei einer Prüfung festgestellt, dass zwei Verschlüsse von Inspektionsöffnungen in Behältern des Zwischenkühlsystems nicht der Spezifikation entsprachen. Die Funktion des Zwischenkühlsystems war dadurch jedoch nicht beeinträchtigt. Die Abdeckungen wurden umgehend ausgetauscht. Das Zwischenkühlsystem ist vierfach redundant aufgebaut und dient der Kühlung nuklearer Komponenten und Systeme.

Die Abweichungen hatten keine Auswirkungen auf die sicherheitstechnische Funktion des Zwischenkühlsystems. Die Befunde werden jedoch aufgrund ihrer Systematik als meldepflichtig eingestuft. Der Betreiber, die EnBW Kernkraft GmbH, hat dies fristgerecht der Aufsichtsbehörde gemeldet und die Befunde vorläufig in die Kategorie N (Normalmeldung) und INES 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft. Sie liegen damit unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Ereignissen in Kernkraftwerken (INES). Die Befunde hatten keine Auswirkungen auf Personen, auf die Umgebung und auf den Betrieb

der Anlage.

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 1.468 Megawatt. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und hat im Jahr 2015 über elf Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.

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