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Kundeninformation: Zusagen der GVS-Gesellschafter im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens

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Im Zuge des Fusionskontrollverfahrens EnBW/ENI/GVS (COMP/M.2822) haben die beteiligten Unternehmen der EU-Kommission zugesagt, bestimmten Kunden Sonderkündigungsrechte einzuräumen und diesen Umstand bekannt zu machen. Nachstehend die Zusagen entsprechend dem amtlichen Dokument:

Alle Kunden von GVS, mit Ausnahme der industriellen Sonderkunden, die in Baden-Württemberg Gas an Letztverbraucher auf der Grundlage eines mit GVS geschlossenen Liefervertrages weiterverteilen, der am 30. September 2008 spätestens endet, erhalten ein besonderes Recht zur Kündigung. Dieses Kündigungsrecht kann jedoch nur einmal wahrgenommen werden und soll, je nach Wahl des Kunden, entweder zum 1. Oktober 2004 oder zum 1. Oktober 2006 wirksam werden. Kunden, die dieses Recht wahrnehmen möchten, müssen ihre Entscheidung der GVS unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten entweder bis zum 30. März 2004 oder bis zum 30. März 2006 per Einschreiben mitteilen.

Alle Kunden von GVS, mit Ausnahme der industriellen Sonderkunden, die in Baden-Württemberg Gas an Letztverbraucher auf der Grundlage eines mit GVS geschlossenen Liefervertrages weiterverteilen, der am 30. September 2015 endet, erhalten ein besonderes Recht zur Kündigung. Dieses Kündigungsrecht kann jedoch nur einmal wahrgenommen werden und soll, je nach Wahl des Kunden, entweder zum 1. Oktober 2005 oder zum 1. Oktober 2007 wirksam werden. Kunden, die dieses Recht wahrnehmen möchten, müssen GVS ihre Entscheidung unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten entweder bis zum 30. März 2005 oder bis zum 30. März 2007 per Einschreiben mitteilen.

EnBW als beherrschender Anteilseigner an der Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) und an der EnBW Gas GmbH (EnBW Gas) veranlasst letztere Unternehmen, ihren Kunden, mit Ausnahme der industriellen Sonderkunden, die in Baden-Württemberg Gas an Letztverbraucher auf der Grundlage eines mit ihnen geschlossenen Liefervertrags, der am 30. September 2008 spätestens endet, weiterverteilen, das oben für GVS definierte besondere Recht zur Kündigung anzubieten.

EnBW, GVS und NWS haben die Kunden inzwischen über die Einräumung der Kündigungsrechte informiert.

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