KWO: Kurzzeitiger Ausfall einer Brandmeldeanlage
Meldepflichtiges Ereignis 28. Februar 2003
Am 20. Februar 2003 ist bei KWO für 30 Minuten eine von drei Brandmeldeanlagen ausgefallen. Damit war die Signalisierung eines Teils der Brandmelder kurzzeitig gestört. Die Störung wurde von KWO sofort erkannt und unverzüglich behoben.
Das Ereignis ist gemäß den Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) meldepflichtig. KWO stuft das Ereignis in die niedrigste Kategorie N (Normalmeldung) und INES-Stufe 0 ein, das heißt: es hat keine bzw. eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
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