Landeskartellbehörde überprüft Stuttgarter Wasserpreis
EnBW sieht dem Verfahren zuversichtlich entgegen und sichert der Behörde volle Unterstützung zu
Stuttgart. Die Kartellbehörde des Landes Baden-Württemberg hat gegen die EnBW ein formales Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Wasserpreise in Stuttgart eröffnet. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Vorgang in der kartellbehördlichen Praxis, wenn der Preis erheblich über dem anderer Versorgungsunternehmen liegt. Nach Auffassung der EnBW gibt es für diese Differenz sachliche Gründe. Die EnBW wird die Behörde bei der Überprüfung durch die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen ihrer Preiskalkulation konstruktiv unterstützen und ist davon überzeugt, im Rahmen des kartellbehördlichen Verfahrens die Angemessenheit der Wasserpreiserhöhung darlegen zu können.
Unter Fachleuten ist unbestritten, dass die Wasserversorgung in Stuttgart sehr viel aufwändiger ist als in anderen Großstädten Deutschlands und auf Grund dessen eben gerade nicht der typischen oder durchschnittlichen Situation entspricht. Dies liegt zum einen an der besonderen Topografie mit über 300 Metern Höhenunterschied zwischen Talkessel und Filderebene. Hinzu kommt der Umstand, dass das Trinkwasser über lange Distanzen von Fernwasser-Zweckverbänden bezogen werden muss. Daher ist die Stuttgarter Wasserversorgung nicht mit der anderer Städte vergleichbar. Maßgebliche Gründe für die Preiserhöhung zum 1. August 2012 waren gestiegene Kosten für Wasserbezug und Personal sowie unverändert hohe Betriebskosten bei gleichzeitig rückläufigem Verbrauch.