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Nach Anpassung einheitliche Netzentgelte bei EnBW

Neue Netznutzungsentgelte ab 1. Januar 2004
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EnBW bleibt weiterhin unter den günstigen Netzbetreibern

Stuttgart. Die EnBW Transportnetze AG und die EnBW Regional AG haben ihre Netznutzungsentgelte entsprechend dem Kalkulationsleitfaden der "Verbändevereinbarung II plus" vor dem Jahreswechsel neu berechnet. Dabei wurde auch die Integration der Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) in die EnBW Energie Baden-Württemberg AG berücksichtigt. Damit bietet die EnBW Regional AG ab 1. Januar 2004 einheitliche Netznutzungsentgelte in ihrem gesamten, Baden-Württemberg-weiten Netzgebiet an. Diese Entgelte werden den Stromlieferanten in Rechnung gestellt, die das Stromnetz zur Belieferung ihrer Stromkunden benutzen; sie haben keine direkte Auswirkung auf die von den Lieferanten gegenüber ihren Kunden verrechneten Preise, z. B. den Tarifpreisen bei Haushaltskunden.

Nach der bundesweiten, vom Bundeskartellamt vorgeschriebenen Ausschreibung für die Lieferung von Regelenergie, deren Markt von hoher Preisdynamik gekennzeichnet ist, erhöhen sich im Ergebnis die Netznutzungsentgelte der EnBW Transportnetze AG für die Nutzung der Höchstspannungsebene um rund 12,5 Prozent. Diese Kostensteigerung im Höchstspannungsnetz führt auch im nachgelagerten Hochspannungsnetz zu einer Erhöhung der Netznutzungsentgelte. Im Mittel- und Niederspannungsnetz dagegen sinken die Netznutzungsentgelte. Bezogen auf einzelne Netzkunden wirken sich die Kostenveränderungen und auch die Harmonisierung der Entgelte im EnBW- und früheren NWS-Netzgebiet sehr unterschiedlich aus. Insgesamt haben die von der EnBW ergriffenen Maßnahmen zur Senkung der Netzinfrastrukturkosten in allen Netzteilen dazu beigetragen, dass die höheren Regelenergiepreise kompensiert werden konnten. Die Veränderungen sind für die EnBW gewinnneutral.

In einem Vergleich, den der Verband der Netzbetreiber (VDN) nach Vorgaben der Verbändevereinbarung II plus im Oktober dieses Jahres veröffentlicht hat, zählt die EnBW Regional AG mit ihren derzeitigen Durchleitungsgebühren zu den preisgünstigen Netzbetreibern. Mit den neuen Netznutzungspreisen verbessert die EnBW Regional AG noch einmal ihre Position und wird diese auch nach den ebenfalls zum 1. Januar 2004 zu erwartenden Preisanpassungen der Wettbewerber halten.

Für die Netzdurchleitung zu Wärmestromkunden hat die EnBW Regional AG inzwischen zu einer Anfrage des Bundeskartellamts fristgerecht Stellung genommen.

Die Anfrage steht nicht im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Netznutzungsentgelte zum 1. 1. 2004, sondern befasst sich mit der Abwicklung der Belieferung von Wärmestromkunden. Die EnBW weist gegenüber dem Bundeskartellamt darauf hin, dass Lieferanten lediglich ein temperaturabhängiges Prognoseverfahren in denkbar einfacher Form anwenden müssen, das den Wettbewerb nicht behindert. Vergleichbare Prognoseverfahren sind auch bei anderen Kundensegmenten zwischen Lieferanten und Netzbetreibern bundesweit üblich. Die EnBW Regional AG war ohnehin eines der ersten Unternehmen, das die Regularien für die Durchleitung zu Wärmestromkunden im Mai 2003 veröffentlichte und somit ab Juli 2003 für den liberalisierten Strommarkt öffnete.

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