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Nachträgliche Auflage für Kernkraftwerk Philippsburg ist rechtswidrig, diskriminierend und gefährdet den Atomkonsens

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Die heute vom baden-ürttembergischen Wirtschaftsministerium auf Weisung des Bundesumweltministeriums (BMU) erlassene nachträgliche Auflage zu Lasten des Kernkraftwerks Philippsburg ist aus Sicht der EnBW und ihrer Rechtsberater eindeutig rechtswidrig und diskriminierend. In der Sache gibt es keinen Grund für diese gravierende Veränderung der Atomaufsicht, die zu massiven Einschränkungen des Leistungsbetriebes des Kernkraftwerkes führen kann. Die mit der nachträglichen Auflage - die in dieser Form bereits für das Kernkraftwerk Biblis ergangen ist ("Biblis-Auflage") - verbundene Umkehr der Beweislast ist nachweislich weder durch Fakten noch durch Wortlaut und Geist des Atomgesetzes gedeckt. In dieser Einschätzung weiß sich die EnBW einig mit dem baden-württembergischen Wirtschafts- und Umweltministerium. Die Auflage trifft darüber hinaus genau das Kernkraftwerk, das in der jüngeren Vergangenheit stets offen und transparent mit neuen Erkenntnissen zu Sicherheitsfragen umgegangen ist und diese auch stets öffentlich kommuniziert hat. Die vorbildlichen Sicherheitsstandards in Philippsburg sind erst unlängst von einer unabhängigen internationalen Expertengruppe bestätigt und gelobt worden. Wenn dieses auf optimale Sicherheit gerichtete Verhalten nun durch die so genannte Biblis-Auflage sanktioniert wird, "wird die Sicherheitskultur in den Anlagen gewiss nicht gefördert", so Prof. Dr. Thomas Hartkopf, Technikvorstand der EnBW AG. Die jetzt erlassene nachträgliche Auflage widerspricht eindeutig dem 2001 vereinbarten Atomkonsens: "Mit der jetzt erfolgten nachträglichen Auflage werden genau die Gedankenspiele umgesetzt, die der heutige Staatssekretär im Bundesumweltministerium Rainer Baake schon 1998 in einem Grünen-internen Papier offenbar mit dem Ziel einer taktischen Diskriminierung der Kernkraft formuliert hat, die aber bei den Verhandlungen des Atomkonsenses ausdrücklich nicht in das Verhandlungsergebnis eingegangen sind. Wir haben den Eindruck, dass dieses jetzt im Nachhinein klammheimlich über die Auflage versucht wird", so Hartkopf. Der vereinbarte Atomkonsens hatte zwei Seiten: Auf der einen Seite ein klares Mengenlimit für die künftige Erzeugung von Strom aus Kernenergie - im Gegenzug die politische Garantie für den diskriminierungsfreien Betrieb, und damit einzelwirtschaftliche wie auch volkswirtschaftliche Planungssicherheit. Die EnBW hat sich immer wieder - zuletzt noch mehrfach in dieser Woche - öffentlich zu der Konsensvereinbarung bekannt. "Das aktuelle Verhalten des BMU - ausgerechnet prominent vollzogen an einem EnBW-Kernkraftwerk - legt die Frage nahe, ob die Politik des BMU darauf zielt, die Geschäftsgrundlage für die Konsensvereinbarung zur Kernenergie zu zerstören", so Hartkopf. Die EnBW wird die gebotenen Rechtsmittel ergreifen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

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