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Offshore-Windkraft in Deutschland endlich voranbringen – Investitionen wettbewerbsfähig machen und das Stauchungsmodell in der EEG-Novelle nachbessern!

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Offshore-Windkraft in Deutschland endlich voranbringen – Investitionen wettbewerbsfähig machen und das Stauchungsmodell in der EEG-Novelle nachbessern!

Die am 6. Juni 2011 von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesvorlagen werden von den unterzeichnenden acht Verbänden/Institutionen sowie der AG Betreiber grundsätzlich begrüßt, zugleich wird in einem wesentlichen Punkt dringend Verbesserungsbedarf gesehen.

Die in den Entwürfen der Novellen des Gesetzes zur Förderung der regenerativen Energien (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) enthaltenen neuen Rahmenbedingungen werden grundsätzlich begrüßt und stellen wichtige Weichen für die Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland. Dies gilt auch für das 5 Mrd.-Euro-KfW-Kreditprogramm, das nun auf den Weg gebracht worden ist und mit dem für die ersten 10 Offshore-Windparks die Grundlage für eine in der Regel 60 – 67 %ige Fremdfinanzierung gelegt werden soll (es handelt sich nicht um eine Subvention, sondern die KfW wird die Kredite zu marktüblichen Zinsen vergeben).

Die Unterzeichner legen Wert auf die Feststellung, dass die Offshore-Windenergie mit dem vorliegdenden EEG-Gesetzesentwurf gegenüber anderen Erneuerbare-Energien-Technologien nicht „privilegiert“ wird. Im Vergleich zum EEG 2009 wurde lediglich der sogenannte Sprinter-Bonus in die Anfangsvergütung integriert. Dieser Schritt bedeutet de facto keine Erhöhung der Vergütung oder Mehrkosten für die Stromkunden.

Schon gar nicht wenden sich die hier Beteiligten gegen eine angemessene Förderung von Onshore-Windkraft, in welche auch die unterzeichnenden Unternehmen in größerem Maß investieren. Deshalb wird auch die Verständigung zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundesregierung auf eine Verbesserung der Förderbedingungen für Onshore-Windkraft begrüßt.

Große Sorge macht Verbänden und Offshore-Betreibern allerdings, dass das als optionale Alternative zu dem bisherigen Vergütungszeitraum vorgeschlagene Stauchungsmodell nur unzulänglich in dem EEG-Entwurf der Bundesregierung umgesetzt worden ist.

Das Stauchungsmodell wurde entwickelt, um durch einen verkürzten Auszahlungszeitraum der EEG-Vergütung die Offshore-Projekte wirtschaftlich besser zu stellen ohne den Stromkunden zusätzlich zu belasten.

Mit den jetzt vorgesehenen 19 Ct/kWh über einen Zeitraum von acht Jahren wird die Gesamtvergütung für Offshore-Projekte gegenüber dem Basismodell von 15 Ct/kWh über 12 Jahre jedoch erheblich gekürzt. Der gewollte beschleunigte Ausbau der Offshore-Windenergienutzung in Deutschland kann damit kaum erreicht werden. Der kommerzielle Einstieg in die Offshore-Windenergienutzung und die Erreichung der Ausbauziele der Bundesregierung (10 GW bis 2020) werden so aufs Spiel gesetzt.

Mit der KPMG-Marktstudie 2010 „Offshore-Windparks in Europa“ (http://www.kpmg.de/Themen/1149.htm) ist belegt, dass Profitabilität und Risikoprofil von Offshore-Windparks in Deutschland in einem unausgewogenen Verhältnis stehen. In europäischen Wettbewerbsmärkten werden deutlich höhere Renditen erzielt. Zudem steht der Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland unter einem vergleichsweise hohen Risiko auf Grund der besonderen Standortbedingungen (Wassertiefe, Küstenentfernung, Netzanbindung). Umso wichtiger ist es, mit dem Stauchungsmodell diesen Nachteil wenigstens teilweise auszugleichen.

Auch das vom BMU in Auftrag gegebene Teilgutachten Windenergie zum EEG-Erfahrungsbericht 2011 (http://www.bmu.de/erneuerbareenergien/downloades/doch/47459.php) hält eine Laufzeit von neun Jahren bei einem Anfangsvergütungssatz von 19 Ct/kWh für angemessen.

Die genannten Gutachten bestätigen, dass mit der Forderung der Offshore-Windkraftbranche, nach einem Stauchungszeitraum von neun Jahren mit einer Vergütung von 19,5 Ct/kWh der richtige Schritt getan wird.

Die Verbände und Institutionen sowie die aufgeführten Unternehmen, die vor wichtigen Investitionsentscheidungen stehen, appellieren daher dringend an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, § 31 Abs. 3 Satz 1 der EEG-Regierungsvorlage in der Weise zu verändern, dass die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber (statt in den ersten acht) in den ersten neun Jahren ab der Inbetriebnahme eine erhöhte Anfangsvergütung von 19,5 Cent pro Kilowattstunde (statt 19,0 Ct/kWh) erhalten.

Auch damit würde die Belastung der Stromkunden über den Gesamtförderzeitraum nicht erhöht, potentiell durch eine schnellere Integration der Offshore-Windenergie in den Strommarkt sogar sinken. Ausführliche Argumentationen enthalten der anliegende Auszug aus der Stellungnahme der Verbände/Institutionen vom 20.05.2011 zum Referentenentwurf eines EEG 2012 sowie das Schreiben der AG Betreiber/Stiftung Offshore Windenergie vom 25.05.2011 an das Bundesumweltministerium.

Hamburg, den 09.06.2011

Stiftung Offshore Windenergie
Offshore Forum Windenergie GbR
Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V.
VDMA Power Systems
Wind Energy Network Rostock e.V.
Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V.
windcomm schleswig-holstein e.V.
Verein zur Förderung des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e.V.
AG Betreiber (Stiftung Offshore Windenergie)

V.i.S.d.P.

Jörg Kuhbier, Stiftung Offshore Windenergie
Telefon: +49.40.34 10 69 0
e-mail: kuhbier@kuhbier.com

Dr. Jörg Buddenberg, AG Betreiber
Telefon: +49.4488.5232100
e-mail: joerg.buddenberg@ewe.de

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