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1160144220000 | Pressemitteilung

Prof. Dr. Utz Claassen erwirkt einstweilige Verfügung gegen Stuttgarter Nachrichten

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Karlsruhe. Professor Dr. Utz Claassen, Vorsitzender des Vorstands der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, hat vor dem Landgericht Berlin gegen die Stuttgarter Nachrichten eine umfassende einstweilige Verfügung erwirkt. Den Stuttgarter Nachrichten wird damit untersagt, diverse Unrichtigkeiten im Zusammenhang mit der so genannten WM-Ticketaffäre zu wiederholen.

Den Stuttgarter Nachrichten wurde unter anderem vom Gericht untersagt, weiterhin zu verbreiten:

„DJV-Landeschef Karl Geibel warf EnBW-Chef Utz Claassen am Freitag in einer Presseerklärung vor, einen Reporter unserer Zeitung (sic. Die Stuttgarter Nachrichten) `öffentlich diffamiert´ zu haben. Claassen könne offensichtlich kritische Berichterstattung nur schwer ertragen. Der Reporter hatte enthüllt, dass Claassen einzelnen Landesministern kostenlos WM-Tickets anbot. Daraufhin wurden Ermittlungen wegen Vorteilsgewährung gegen den EnBW-Chef eingeleitet. Claassen behauptete zuletzt mehrfach öffentlich, der Journalist habe die `Story kreiert´.“

und hierdurch den Eindruck zu erwecken,

a) dass die Ermittlungen gegen Prof. Dr. Utz Claassen aufgrund der Berichterstattung in den Stuttgarter Nachrichten von Amts wegen eingeleitet worden seien;

b) dass die Behauptung von Herrn Prof. Dr. Utz Claassen, der Journalist habe die „Story kreiert“, sich auf die Richtigkeit der von dem Journalisten erhobenen Vorwürfe bezogen habe.“

Ebenso wurde unter anderem untersagt zu verbreiten:

„Auch millionenschwere Manager von Konzernen können die Pressefreiheit gefährden. Zumal wenn sie versuchen, kritische Journalisten mundtot zu machen. Die Rede ist vom Vorstandsvorsitzenden des Energiekonzerns EnBW, Prof. Dr. Utz Claassen, und von unserem Reporter Rainer Wehaus … Nachdem unser Bericht auf dem Markt war, fragte Wehaus – wie in solchen Fällen in der Branche redaktionsüblich – bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nach, wie sie die in seinem Artikel problematisierte Möglichkeit der Vorteilsgewährung (ein Strafdelikt) bewerte. Zeitgleich bestätigte die EnBW in einer Presseerklärung vom 15. Februar den von uns berichteten Sachverhalt … Und was macht Claassen daraus? Er spricht in der ARD bei Sabine Christiansen und in diversen Zeitungsinterviews von `Anzeige´ und `Hinweisen´ unseres Reporters bei der Staatsanwaltschaft. Und davon, `dass Menschen ihre eigene Story kreieren…´, über die sie `dann wochenlang berichten konnten´…“

ohne zugleich darauf hinzuweisen,

a) dass die Presseerklärung der EnBW nicht „zeitgleich“ mit der Nachfrage von Herrn Wehaus bei der Staatsanwaltschaft erfolgte, sondern – als Reaktion auf die Nachfrage – einen Tag später;

b) dass die Äußerung von Herrn Prof. Dr. Utz Claassen, wonach „Menschen ihre eigene Story kreieren“, sich nicht auf die Richtigkeit der von Herrn Wehaus erhobenen Vorwürfe bezog, sondern auf den Umstand, dass Herr Wehaus durch seine Nachfrage die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Gang gesetzt hatte und über den Fortgang der Ermittlungen dann immer wieder berichtete.“

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € festgesetzt, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an einem ihrer Geschäftsführer.

Durch die erlassene Verfügung sieht sich die EnBW in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Ermittlungen gegen Prof. Dr. Utz Claassen nicht von Amts wegen eingeleitet wurden, sondern erst durch das Verhalten eines Redakteurs der Stuttgarter Nachrichten, der dann über den Fortgang der Ermittlungen immer wieder berichtete.

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