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Rückbaustrategie verabschiedet: EnKK stellt Weichen für direkten Rückbau ihrer Kernkraftwerke

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Karlsruhe. Der Betreiber der EnBW-Kernkraftwerke, die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK), hat die Strategie für den Rückbau der Anlagen verabschiedet und sich für den direkten Rückbau der Kraftwerke in Neckarwestheim (GKN) und Philippsburg (KKP) entschieden. „Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und schieben die Rückbauarbeiten nicht auf die lange Bank. Mit dem direkten Rückbau schaffen wir Klarheit für die Öffentlichkeit, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner“, erklärt Jörg Michels, der Vorsitzende der EnKK. „Sowohl sicherheitstechnische als auch ökonomische Aspekte sprechen aus unserer Sicht für den unmittelbaren Rückbau und damit gegen den sogenannten sicheren Einschluss.“

Die Blöcke GKN I und KKP 1 wurden im vergangenen Jahr abgeschaltet. Sie befinden sich damit im Nachbetrieb. In dieser Phase, die mehrere Jahre andauern wird, werden die Rückbauarbeiten vorbereitet. Die Blöcke GKN II und KKP 2 werden noch bis zum Jahr 2022 bzw. 2019 Strom produzieren.

In den letzten Monaten hat die EnKK eine intensive Analyse des ökonomischen und gesellschaftlichen Umfelds vorgenommen. Hierbei wurden auch externe Faktoren wie Annahmen über den Genehmigungsprozess oder die Verfügbarkeit von Endlagern berücksichtigt. Auf dieser Basis hat ein Expertenteam Festlegungen für die generelle Vorgehensweise beim Rückbau, die dafür erforderlichen Genehmigungen sowie den Umgang mit Reststoffen und Abfällen getroffen. „Die Rückbaustrategie umfasst alle unsere Blöcke. Unser standortübergreifendes Gesamtkonzept stellt eine stabile Grundlage für die jetzt folgende Detailplanung und die Nutzung von Synergien in den nächsten Jahrzehnten dar“, erläutert Jörg Michels.

Die Federführung bei der Gesamtplanung des Rückbaus, bei der Erarbeitung der notwendigen Genehmigungsunterlagen sowie bei der Steuerung von Spezialfirmen liegt bei der EnKK. „Durch den Jahrzehnte langen Betrieb haben wir dafür die kerntechnische Kompetenz. Beim Rückbau in Obrigheim haben wir darüber hinaus die erforderlichen ingenieurstechnischen Kenntnisse, Erfahrung im Multi-Projektmanagement und spezielles Wissen im Genehmigungsverfahren, der Logistik oder dem Reststofffluss aufgebaut“, erklärt Jörg Michels.

Genehmigungsstrategie

„Unsere Anlagen, auch die abgeschalteten, unterliegen weiter dem Atomgesetz. Man kann sie nicht einfach stilllegen und abbauen“, betont Jörg Michels. Für die einzelnen Stilllegungs- und Abbauschritte sind entsprechend Genehmigungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, erforderlich.

Die Antragsunterlagen für die ersten erforderlichen atomrechtlichen Genehmigungen werden jetzt auf Basis des festgelegten Gesamtkonzeptes erstellt. In diesen Genehmigungsanträgen wird zum Einen das gesamte Rückbauvorhaben für den jeweiligen Block ausführlich dargestellt. Zum Anderen wird vertiefend die geplante Vorgehensweise in dem jeweiligen ersten Abbauschritt erläutert. Das Erstellen der Anträge für die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen für GKN I sowie KKP 1 wird etwa ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Parallel werden die notwendigen verwaltungsrechtlichen Verfahren, wie die Voruntersuchungen für Umweltverträglichkeitsüberprüfungen, angestoßen.

Die Erstellung entsprechender Unterlagen für die weiteren Abbauschritte sowie für die Blöcke GKN II und KKP 2 erfolgt in den nächsten Jahren sukzessive. Die Rückbautätigkeiten können erst nach der Erteilung der jeweiligen Genehmigung durch die atomrechtliche Genehmigungsbehörde beginnen

Reststoff- und Entsorgungsstrategie

Bei der Stilllegung und beim Abbau fallen sowohl radioaktive als auch nicht radioaktive Reststoffe und Abfälle an. Diese müssen bearbeitet bzw. behandelt und bis zur Ablieferung an ein Endlager vorübergehend gelagert werden. Für den Umgang mit diesen Materialien sowie für die Entsorgung von Reststoffen und Abfällen wurden in den letzten Monaten ebenfalls Analysen durchgeführt. Auf dieser Basis können nun die notwendigen Schritte zur Schaffung der erforderlichen Einrichtungen getroffen werden. Das Ziel der EnKK ist, wie schon während des Betriebs der Anlagen, die Vermeidung des Anfalls radioaktiver Reststoffe und die Reduzierung radioaktiver Abfälle

Weitere Informationen

Die Kernkraftwerks-Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, für den Rückbau ihrer Anlagen finanziell Sorge zu tragen. Dieser Verpflichtung ist die EnBW nachgekommen und hat während des Betriebs Rückstellungen gebildet. Diese decken die entstehenden Kosten für den Rückbau sowie für die Entsorgung von Brennelementen und Betriebsabfällen bis hin zur Endlagerung ab. Die Höhe der Rückstellungen bestimmt sich auf Grundlage von Gutachten international renommierter, unabhängiger Experten. Hierüber legt die EnBW im jährlichen Geschäftsbericht Rechenschaft ab.

Die EnKK wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die weitere  Entwicklung sowie wesentliche Verfahrensschritte im Zuge der Antragsstellung für die einzelnen Genehmigungsumfänge informieren.

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