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Stellungnahme der EnBW zum Bericht „Abenteuerliche Vorwürfe aus Moskau“ vom 12. Januar 2012 in der Stuttgarter Zeitung

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Zu dem oben genannten Bericht und den dort veröffentlichten und Andrey Bykov zugeschriebenen Aussagen nimmt die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wie folgt Stellung:

In den Jahren 2005 bis 2008 hat die EnBW mit den Schweizer Firmen aus der Bykov-Gruppe Verträge im nuklearen Bereich geschlossen.

Konkret ging es in diesen Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 um die Lieferung und Sicherung von Uran, um die Rückzahlung eines der Eurepa gewährten Darlehens zur Entwicklung eines Monitoring-Systems für die Überwachung von Transporten nuklearer Stoffe in Russland sowie um eine Kooperation bei dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen einer EnBW-Gesellschaft und Pro Life Systems S.A. beim KWO-Rückbau wurde eine gemeinsame Gesellschaft gegründet, welche die seinerzeit geplanten Rückbauaktivitäten und die Entwicklung und Bündelung eines gemeinsamen Know-hows koordinieren sollte. Über die Kooperation wurde damals in der Presse berichtet.

Nachdem sich im Sommer 2009 abzeichnete, dass die von Herrn Bykov kontrollierten Gesellschaften Eurepa Suisse S.A. und Pro Life Systems S.A., beide mit Sitz in Zürich, ihre vertraglichen noch geschuldeten Verpflichtungen gegenüber den betroffenen EnBW-Gesellschaften endgültig nicht erfüllen würden, mahnten die betroffenen EnBW-Gesellschaften zunächst deren Erfüllung an, jedoch erfolglos.

Daraufhin wurden gegen die Vertragspartner der notleidenden Verträge rechtliche Schritte eingeleitet. Entsprechend den bei Vertragsabschluss getroffenen Schiedsvereinbarungen, die üblichen Standards bei internationalen Verträgen dieser Art entsprechen, wurden gegen Eurepa Suisse S.A. zwei Schiedsverfahren eingeleitet. Ein Verfahren betrifft die Rückzahlung des oben genannten Darlehens, ein weiteres Verfahren betrifft Lieferung und Lagerung von Brennstoffen. Zusätzlich wurde ein Schiedsverfahren gegen die Pro Life Systems S.A.  aufgenommen. In allen Verfahren fand zwischenzeitlich ein umfänglicher Austausch von Schriftsätzen statt; in einem Verfahren wurde bereits eine mehrtägige mündliche Verhandlung durchgeführt. Eine erste Entscheidung erwarten wir in 2012.

Obwohl in den Verträgen zwischen EnBW und den Bykov-Gesellschaften Schiedsklauseln vereinbart wurden, die Parteien sich somit darauf geeinigt hatten, etwaige Streitigkeiten vor den festgelegten Schiedsgerichten durchzuführen, informierten die beklagten Gesellschaften Eurepa Suisse S.A. und Pro Life Systems S.A. im Rahmen der laufenden Schiedsverfahren, dass sie am 13.09.2011 gegen EnBW und EnBW-Gesellschaften ihrerseits Klage vor dem Landgericht Karlsruhe eingereicht haben. Diese Klage ist allerdings nicht rechtshängig, da bis zum heutigen Tag der Kostenvorschuss durch die Bykov-Gesellschaften nicht geleistet wurde und somit die Klage der EnBW bis heute nicht zugestellt worden ist.

Die EnBW hält das Vorgehen der Bykov-Gesellschaften für ausschließlich taktisch motiviert und für nicht begründet. Vor Erhebung der Schiedsklagen in 2010 hatte EnBW mit den Gesellschaften wie auch Herrn Bykov mehrfach Kontakt aufgenommen. Bereits damals hatte Herr Bykov die Auffassung vertreten, dass es sich bei den abgeschlossenen Verträgen nicht um Austauschverträge, sondern um Scheingeschäfte handle, die letztendlich nur die Möglichkeit eröffnen sollten, von Herrn Bykov erbrachte Beratungstätigkeiten im Gasbereich zu finanzieren. Vor Einleitung konkreter rechtlicher Schritte wurde Herr Bykov seitens EnBW mehrfach aufgefordert, entsprechende Beweise für seine Behauptung vorzulegen, die diese stützen könnten. Dies geschah jedoch nicht. Daraufhin wurde der rechtliche Weg beschritten. Seine Argumentation soll nun offenbar nur dazu dienen, die Nichterbringung vertraglich vereinbarter Pflichten zu rechtfertigen. Die Bykov-Gruppe ist offenbar selbst nicht von der Substanz ihrer Argumente in den laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen überzeugt.

Die EnBW wird dagegen am eingeschlagenen, ordnungsgemäßen  und rechtmäßigen Weg der Schiedsgerichtsverfahren festhalten und so ihre Ansprüche gegen einen Geschäftspartner, der seinen Leistungspflichten aus vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt, weiter durchsetzen.

Zu der in der Stuttgarter Zeitung publizierten angeblichen Aussage von Dr. Zimmer, er  werde „die wahren Hintergründe offenlegen“, erklärt die EnBW, dass Dr. Zimmer eine solche Aussage nicht getätigt hat.

In Bezug auf die Wiederbestellung von Dr. Hans-Josef-Zimmer stellt die EnBW fest, dass Dr. Zimmer im Jahr 2010 mit seiner Mandatsniederlegung die vorbehaltslose Aufklärung sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen mit russischen Geschäftspartnern ermöglicht hat.

Der Sachverhalt, der zur seinerzeitigen Niederlegung des Mandats durch Herrn Dr. Zimmer führte, wurde abschließend geprüft und war dem Aufsichtsrat ebenso bekannt wie die Ergebnisse der Prüfung und der aktuelle Stand der eingeleiteten rechtlichen Maßnahmen. Aus dieser Prüfung ergaben sich keine Erkenntnisse, die einer erneuten Bestellung von Dr. Zimmer entgegen standen. Die Wiederbestellung von Herrn Dr. Zimmer hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt und Gründlichkeit und unter Abwägung aller relevanten Aspekte, insbesondere die Beteiligung von Dr. Zimmer in den Verfahren zur Sachaufklärung, im Hinblick auf seine Kompetenz, Persönlichkeit und hohe Loyalität dem Unternehmen gegenüber getroffen. Dabei wurden auch zwei verschiedene externe Rechtsgutachten berücksichtigt.

Die von betroffenen EnBW-Tochtergesellschaften zur Wahrung und Sicherung ihrer Interessen eingeleiteten juristische Maßnahmen gegen die russischen Geschäftspartner und gegen frühere Organmitglieder betroffener EnBW-Tochtergesellschaften standen und stehen nach Auffassung des Aufsichtsrats nach Vornahme einer umfangreichen Sachverhaltsaufklärung und Abwägung aller relevanten Aspekte einer Neubestellung von Herrn Dr. Zimmer nicht entgegen.

Außerdem weist die EnBW darauf hin, dass der Schwerpunkt unserer Anspruchsverfolgung bei den Russlandgeschäften sich auf Schiedsverfahren gegenüber externen Geschäftspartnern bezieht. Ergänzend dazu halten wir Ansprüche gegen frühere Organmitglieder von EnBW-Tochtergesellschaften aufrecht, um unsere Rechtsposition - auch mit Blick auf versicherungsrelevante Aspekte - zu wahren.

Da diese Verfahren noch andauern, können wir derzeit hierzu nicht mehr mitteilen.

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