Stellungnahme zu dpa 4384 „Nach Biblis-Antrag: Verbände rufen zum Stromanbieter-Wechsel auf“
Die Stellung eines Antrags auf Reststrommengenübertragung ist verbrieftes Recht. Die damalige Rot-Grüne-Bundesregierung hat dieses Verfahren ausdrücklich im Atomgesetz so festgeschrieben.
Die Umweltverbände wissen, dass sie mit der Weigerung, Kernkraftwerke länger laufen zu lassen, den Klimawandel beschleunigen.
Für die EnBW ist der Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes Neckarwestheim 1 und damit die CO2-freie Stromerzeugung ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Erfüllung der klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Die vorzeitige Abschaltung von Kernkraftwerken hätte zudem zur Folge, dass volkswirtschaftliches Vermögen vernichtet wird und damit wichtige Ziele der Energiepolitik wie Versorgungssicherheit und Preisstabilität unerreichbar werden.
Die EnBW wird – wie mehrfach angekündigt – noch in diesem Jahr einen Antrag auf Strommengenübertragung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim 1 stellen.