Telefax: Mobil: Telefon: Schließen Bild herunterladen nach oben Drucken
1339678320000 | Pressemitteilung

Stellungnahme

Bild herunterladen

Karlsruhe. Die EnBW ist in den vergangenen Tagen Gegenstand von Berichten geworden, in denen es um die Geschäftsbeziehungen des Unternehmens mit der Bykov-Gruppe ging. Bedauerlicherweise wurden die Stellungnahmen des Unternehmens in der Berichterstattung des Handelsblatts vom 12. Juni 2012 sowie in der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung „Strahlende Grüße aus Moskau“ vom 14. Juni 2012 nur am Rande, wenn überhaupt, berücksichtigt. Um eine sachliche Einschätzung auf der Basis von Fakten zu ermöglichen, haben wir in diesem Dokument nochmals wesentliche Ereignisse sowie Informationen zusammengestellt.

Die wichtigsten Themen auf einen Blick:
  • Der Vorstand der EnBW hat bereits im Sommer 2009 unverzüglich Untersuchungen eingeleitet, nachdem er zu der Erkenntnis gelangte, dass mehrere im Jahr 2005, 2006 und 2007/2008 abgeschlossene Verträge mit Unternehmen der Bykov-Gruppe möglicherweise nicht erfüllt wurden bzw. werden.
  • Nach diesen Hinweisen hinsichtlich einer mangelnden Vertragserfüllung durch die Vertragspartner der EnBW, wurden vom Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW unverzüglich Untersuchungen dieser Verträge sowie der gesamten Geschäftsbeziehungen durch externe Gutachter veranlasst. Auch mahnten die betroffenen EnBW-Gesellschaften die Erfüllung an, bislang jedoch erfolglos. Von Unternehmen der Bykov-Gruppe werden wegen Nichterfüllung der vereinbarten Leistungen die Rückzahlung von rund 130 Mio. Euro gefordert.
  • Da die Bykov-Gruppe die  nicht erfüllten  Verträge auch nach Mahnung durch die EnBW nicht erfüllte, wurden gegen die Vertragspartner entsprechend den in internationalen Verträgen üblicher Weise getroffenen Schiedsvereinbarungen Verfahren vor Schiedsgerichten eingeleitet. In einem Schiedsgerichtsverfahren vor einem international besetzten Schiedsgericht in Stockholm wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. Trotz dieser Verurteilung und entsprechender Aufforderungen zur Zahlung des Betrags ist das Bykov-Unternehmen diese Zahlung unverändert schuldig.
  • Anders als von Seiten Bykovs behauptet erstrecken sich die strittigen Verträge ausschließlich auf
    • einen Rahmenliefervertrag über Uran, und dessen Bestellung für das  Lieferjahr 2010 (Erfüllung durch die Bykov-Gruppe verweigert). Die Bestellung für das Lieferjahr 2007 wurde vollständig erfüllt.
    • einen Vertrag zur Absicherung von Uranlieferungen aus Russland für den Fall von Lieferengpässen (abgeschlossen 2007, nicht erfüllt)
    • einen Dienstleistungsvertrag über Behandlungsleistungen radioaktiver Stoffe aus dem Rückbau des KWO in Russland (abgeschlossen 2006, Vertragsleistung durch die Bykov-Gruppe nicht erbracht)
    • eine  Anschubfinanzierung für die Entwicklung  eines Überwachungssystems für Nukleartransporte (sog. Easy Toll-System) (abgeschlossen 2005, Vertragsleistung durch die Bykov-Gruppe nicht erbracht)
    • Der Aussage, EnBW habe über Scheinverträge rund „700 wohltätige Projekte“ zur „Klimapflege“ finanziert, um Erdgasprojekte zu beginnen, widerspricht ENBW entschieden.
Zu den Verträgen:

Das Volumen der strittigen - weil unerfüllten - Verträge beträgt insgesamt rund 130 Millionen Euro. Die  EnBW hat  bereits mehrfach und ausführlich darüber informiert, dass es neben den strittigen Verträgen, die ein Volumen von rund 130 Millionen Euro aufweisen, weitere Geschäftsverträge mit der Bykov-Gruppe gab. Diese sind jedoch unstrittig, da diese anderen Verträge von der Bykov-Gruppe vertragsgemäß erfüllt wurden.

Die von der Süddeutschen Zeitung genannten rund 280 Mio. Euro beziehen sich auf das ursprüngliche Gesamtvolumen aller Verträge von 2001 bis 2008 – also auch jener die vertragsgemäß durch die Bykov-Gruppe erfüllt wurden. Dieses Volumen wurde nachträglich durch einvernehmliche Umstellungen der Verträge auf rund 220 Mio. Euro reduziert. Somit wurden tatsächlich zahlungswirksam Verträge mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 220 Mio. Euro abgeschlossen. Der von der Süddeutschen Zeitung erweckte Eindruck, dass das strittige Vertragsvolumen insgesamt 280 Mio. Euro betragen würde ist daher irreführend. Die Schlussfolgerung, „die EnBW-Affäre weitet sich aus“ (Zitat aus der Süddeutschen Zeitung vom 14. Juni 2012), entbehrt damit jeder Grundlage.

Die Tatsache, dass zahlreiche Verträge von der Bykov-Gruppe vertragsgemäß erfüllt wurden, widerlegt vielmehr die von Herrn Bykov im Rahmen seiner Verteidigungsstrategie getroffenen Aussage, bei den Verträgen handele es sich um „Scheingeschäfte“.

Zwischenzeitlich wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe, wegen Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen und im Juni 2008 geänderten, Vertrags über die Lieferung von Uran, von einem international besetzten Schiedsgericht in Stockholm bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. Auch diese Verurteilung belegt, dass die seitens Herrn Bykov immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft. Bei dem Schiedsurteil handelt es sich um ein Endurteil. Bisher weigert sich das Bykov-Unternehmen, den Schiedsspruch zu erfüllen.

Weitere Fragestellungen im Einzelnen
Fragen und Antworten: Thema Stiftung

Frage: Ist es richtig, dass mithilfe von EnBW-Geldern diverse Wohltätigkeitsprojekte wie Kirchen, Denkmäler und Schulen in Russland finanziert wurden, und zwar über die Stiftung des „Heiligen Nikolaus“?

Antwort EnBW: Die EnBW ging davon aus, dass die von ihr geleisteten Zahlungen für den vertraglich vereinbarten Zweck, z.B. für die Beschaffung von Brennstoffen, eingesetzt wurden.

Frage: Hatte die EnBW davon Kenntnis, dass Herr Bykov die Hälfte der heute strittigen 130 Millionen Euro in die Stiftung gesteckt hat?

Antwort EnBW: Die EnBW hat keine Kenntnis wie Vergütungen, welche von EnBW an Firmen der Bykov-Gruppe für die Erbringung von Dienstleistungen gezahlt wurden, seitens Herrn Bykov verwendet wurden.

Frage: Stimmt es, dass aus diesem Grund der ehemalige Vorstandsvorsitzende Utz Claassen 2005 mit dem Orden der Stiftung ausgezeichnet wurde?

Antwort EnBW: Für die EnBW war die russische Auszeichnung von Herrn Prof. Claassen durch den ehemaligen stellvertretenden russischen Ministerpräsidenten Anatoli Kulikov ein nicht unüblicher Akt im Rahmen bestehender internationaler Geschäftsbeziehungen.

Fragen und Antworten: Thema Verträge mit der Bykov-Gruppe

Frage: Ist es richtig, dass mit Herrn Bykov mehrere Verträge abgeschlossen wurden über insgesamt 200 Millionen Euro?

Antwort EnBW: Neben den nunmehr streitigen Verträgen (s.o.) haben Unternehmen der Bykov-Gruppe andere vertragliche Vereinbarungen bestimmungsgemäß erfüllt. Dies zeigt auch, dass die seitens Herrn Bykov immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft.

Frage: Kennt die EnBW Zusatzprotokolle zu den Verträgen 2005 bis 2008, die den Firmen von Herrn Bykov attestieren, ihre Leistungen erfüllt zu haben – teilweise datiert auf den selben Tag, an dem der Vertrag unterschreiben wurde? Wer hat diese Protokolle verantwortlich in Auftrag gegeben?

Antwort EnBW: Die Verträge sind Gegenstand von Schiedsverfahren. Aktuell sind noch zwei Schiedsverfahren gegen Gesellschaften der Bykov-Gruppe anhängig. Die EnBW wird am eingeschlagenen und rechtmäßigen Weg der Schiedsgerichtsverfahren festhalten. Zu Einzelheiten laufender Rechtsstreitigkeiten nimmt die EnBW daher derzeit nicht Stellung.

Im Gegensatz dazu versucht Herr Bykov offensichtlich, im Vorfeld der noch laufenden Schiedsverfahren die Schiedsgerichte zu beeinflussen. Wir wollen jedoch daran erinnern, dass die EnBW vor Einleitung der rechtlichen Schritte Herr Bykov mehrfach aufgefordert hat, für seine Behauptung, die vertraglich vereinbarte Leistungen erbracht zu haben, entsprechende Beweise vorzulegen. Dies geschah bis heute nicht.

In einem Schiedsverfahren vor einem international besetzten Schiedsgericht in Stockholm wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. Trotz dieser Verurteilung und entsprechender Aufforderungen zur Zahlung des Betrags ist das Bykov-Unternehmen diese Zahlung unverändert schuldig.

Frage: Nach einem Medienbericht hatten die fraglichen Verträge ein Gesamtvolumen über rund 300 Millionen Euro auf. Trifft dies zu?

Antwort EnBW: Die genannten 300 Mio. Euro sind ebenso wie die in einer anderen Zeitung genannten 200 Mio. Euro ohne Relevanz, da das Volumen der strittigen - weil unerfüllten - Verträge insgesamt rund 130 Millionen Euro beträgt. Andere Verträge wurden von der Bykov-Gruppe erfüllt. Dies zeigt auch, dass die seitens Herrn Bykov immer wieder behauptete Scheingeschäfts-Theorie nicht zutrifft. Zwischenzeitlich wurde ein Unternehmen der Bykov-Gruppe, wegen Nichterfüllung eines im März 2007 geschlossenen Vertrags über die Lieferung von Uran, von einem international besetzten Schiedsgericht in Stockholm bereits zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 24,5 Mio. Euro an EnBW verurteilt. Bei dem Schiedsurteil handelt es sich um ein Endurteil. Bisher weigert sich das Bykov-Unternehmen, den Schiedsspruch zu erfüllen. Das kontrahierte Gesamtvolumen der Verträge betrug rund 280 Mio. Euro. Tatsächlich zahlungswirksam wurden rund 220 Mio. Euro. Die Differenz ergibt sich aus nachträglichen und einvernehmlichen Umstellungen der Verträge durch die Vertragspartner.

Frage: Trifft es zu, dass ein bis 2020 laufende Vertrag – mit der Option auf Verlängerung – durch Internexco übernommen wurde?

Antwort EnBW: Es trifft zu, dass ein ursprünglich mit einem Bykov-Unternehmen abgeschlossener Liefervertrag, in dessen Rahmen das Bykov-Unternehmen im Jahr 2007 eine umfangreiche Brennstofflieferung erbrachte, auf das staatliche Unternehmen Internexco übertragen wurde. Auch dies belegt, dass die Scheingeschäfts-Theorie des Herrn Bykov nicht zutreffend ist.

Frage: Wie wurde gesichert, dass nach Vorauszahlung der Summen, die Brennstoffe auch wirklich geliefert wurden? Gab es Sicherheiten? Wusste EnBW wo der Brennstoff lagert?

Antwort EnBW: Die Vereinbarung von Vorauszahlungen erfolgte im Hinblick auf damit verbundene wirtschaftliche Vorteile. Im Hinblick auf die langjährigen guten Geschäftsbeziehungen und die bereits durch Bykov-Unternehmen früher erfolgten vertragsgemäßen Leistungen wurde von den Bykov-Unternehmen, auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts, keine Stellung von Sicherheiten verlangt.

Fragen und Antworten: Thema Interne Revision

Frage: Existiert ein vertraulicher Bericht der EnBW-Konzernrevision aus dem Jahr 2004, in dem Zweifel daran geäußert werden, dass die Tätigkeit von Herrn Bykov bzw. dessen Firmen mit kerntechnischen Belangen zu tun hat?

Antwort EnBW: Die EnBW hatte mit der Bykov-Gruppe vertragliche Beziehungen unterschiedlichen Inhalts, die auch von der Revision geprüft wurden. Bis zum Jahr 2009 gab es jedoch für die EnBW keinerlei Veranlassung, an der Seriosität von Herrn Bykov als zuverlässigem Geschäftspartner zu zweifeln, zumal bis dahin eingegangene vertragliche Verpflichtungen seitens der Unternehmen der Bykov-Gruppe eingehalten worden waren. Erste Verdachtsmomente, dass Herr Bykov seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte, traten erst 2009 auf. Übrigens: Während seitens der Bykov-Gruppe noch im Jahr 2007 eine Brennstoff-Lieferung vertragsgemäß erbracht wurde, war dies bezüglich einer für das Jahr 2010 vereinbarten Lieferung nicht mehr der Fall.

Frage: Im 2009 kamen im Unternehmen Zweifel auf, ob die Bykov-Gruppe ihren Verpflichtungen noch nachkommt oder nachkommen kann. Worauf gründeten diese Zweifel?

Antwort EnBW: Im Sommer 2009 zeichnete sich ab, dass die von Herrn Bykov kontrollierten Gesellschaften Eurepa Suisse S.A. und Pro Life Systems S.A., ihre vertraglichen geschuldeten Verpflichtungen nicht erfüllen würden. Nach diesen Hinweisen hinsichtlich einer mangelnden Vertragserfüllung durch die Vertragspartner der EnBW, wurden vom Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW unverzüglich Untersuchungen dieser Verträge sowie der gesamten Geschäftsbeziehungen durch externe Gutachter veranlasst. Auch mahnten die betroffenen EnBW-Gesellschaften die Erfüllung an, jedoch erfolglos. Dies haben wir bereits in der auch Ihnen vorliegenden unserer Stellungnahmen vom 12. Januar 2012 mitgeteilt.

Frage: Gab es Pflichtverstöße, Verstöße gegen Konzernrichtlinien oder illegale Handlungen aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter?

Antwort EnBW: Im Rahmen der von Vorstand und Aufsichtsrat der EnBW beauftragten umfassenden Aufklärung der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen der Bykov-Gruppe und EnBW-Gesellschaften durch externe Gutachter wurden Pflichtverstöße einiger damals verantwortlicher Organmitglieder festgestellt. Anhaltspunkte für strafbares Verhalten haben sich nicht ergeben.

In Folge der Untersuchungsergebnisse liegt der Schwerpunkt unserer Anspruchsverfolgung bei den Russlandgeschäften auf den Schiedsverfahren gegenüber der Bykov-Gruppe. Ergänzend dazu halten wir Ansprüche gegen frühere Organmitglieder von EnBW-Tochtergesellschaften aufrecht, um unsere Rechtsposition - auch mit Blick auf versicherungsrelevante Aspekte - zu wahren. Da diese Verfahren noch andauern, können wir derzeit hierzu nicht mehr mitteilen.

Fragen und Antworten: Sonstiges

Frage: Trifft es nach Erkenntnissen des Unternehmens zu, dass der Kontakt zwischen EnBW-Managern und Herrn Bykov in den 90er Jahren über die Bundesregierung zustande kam?

Antwort EnBW: Ob der Kontakt zwischen Herrn Heni und Herrn Bykov auf einer Empfehlung beruhte, entzieht sich unserer Erkenntnis.

Telefax: Mobil: Telefon:
Telefax: Mobil: Telefon:
Unternehmenskommunikation
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Video anzeigen
YouTube Video anzeigen?

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube.

Das könnte Sie auch interessieren