Wasserpreise in Stuttgart gelten vorläufig weiter
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute angekündigt, dass die Preissenkungsverfügung der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg für die Trinkwasserpreise in Stuttgart aus dem vergangenen Jahr nicht kurzfristig umgesetzt werden muss. Das Gericht wird den Sofortvollzug in den nächsten Tagen aussetzen und entspricht damit einem Antrag der EnBW.
In der heutigen Verhandlung setzte sich der Senat kritisch mit beiden von der Energiekartellbehörde angewandten Ansätzen auseinander. Dies galt insbesondere für das Verfahren der Kostenkontrolle, also die Überprüfung der Kosten des Wasserversorgers, aber auch für das Vergleichsmarktkonzept. Die EnBW hält es nach wie vor für nicht plausibel, mit Bietigheim-Bissingen, Schramberg und Bad Säckingen verglichen zu werden: Über 300 Meter Höhenunterschied zwischen Filderebene und Talkessel, großstädtische Infrastruktur mit entsprechendem Kostennivau sowie die aufwendige Absicherung des Fernwasserbezugs finden sich in dieser Kombination in keiner der von der Behörde ausgewählten Kommunen. Einem fairen Vergleich mit anderen Städten in Deutschland wird sich die EnBW jederzeit stellen.
Die EnBW begrüßt den Vorschlag des Gerichts, das Verfahren ruhend zu stellen und ist bereit, auf Basis der heutigen Diskussion in erneute Gespräche mit der Energiekartellbehörde einzutreten.