Wir haben die Lösung
Für Kommunen sind die Gewährleistung von Informationssicherheit und Datenschutz lebenswichtig. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das IT-Grundschutz-Profil zur Basis-Absicherung der Kommunalverwaltung veröffentlicht.
Um die darin geforderten Sicherheitskonzepte in der Praxis umzusetzen, unterstützt die EnBW Cyber Security Behörden und Kommunen bei der Umsetzung ihrer IT-Sicherheit.
Allerdings stellen die daraus resultierenden, umfangreichen Anforderungen des BSI im Rahmen des IT-Grundschutzprofils Kommunen und Behörden vor große Herausforderungen. Deren Umsetzung kann daher nur schrittweise erfolgen.
Hierbei können Sie auf unsere ergänzenden Beratungs- und Umsetzungsmodule zurückgreifen:
Sehr viele Kommunen sind mit unserer Unterstützung schon auf den Weg, das kommunale Grundschutzprofil umzusetzen.
Fragen und Antworten zur Informationssicherheit für Kommunen
Aktuell umfassen diese 356 Anforderungen. Doch nicht nur das BSI hat eine sinnvolle Auswahl an Anforderungen an für Kommunen entwickelt. Für die Landtagswahlen 2021 wurde ein eigenständiger Anforderungskatalog erstellt, welcher sich aus 41 Anforderungen aus dem IT-Grundschutz zusammensetzt.
Ein weiterer Katalog mit aktuell 698 gültigen Anforderungen wurde den Kommunen für die Bundestagswahl durch das Schreiben der Landeswahlleiter im Juni 2021 übermittelt wurden in handhabbare Module unterteilt, welche wir über mehrere Monate Stück für Stück und tagesgeschäftsverträglich gemeinsam mit einer Kommune umsetzen. Die Anforderungen betreffen jedoch nicht nur die IT sondern auch die Personalabteilung, die allgemeine Verwaltung, das Gebäudemanagement und auch Dienstleister, welche für die Kommune tätig sind.
Zur Basis-Absicherung Kommunalverwaltung: „Kommunalverwaltungen sind verpflichtet, ihre IT-Systeme und Verwaltungsvogänge durch technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend abzusichern, auch wenn keine unmittelbare Verpflichtung zur Umsetzung speziell des IT-Grundschutzes aus einer Rechtsnorm abgeleitet werden kann. Diese Verpflichtungen ergeben sich z. B. aus datenschutzrechtlichen Anforderungen (u. a. EU-Datenschutz-Grundverordnung) und dem Grundsatz des rechtmäßigen Verwaltungshandelns (Rechtsstaatsprinzip Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz).“
„Dieses Profil basiert auf dem BSI-Standard 200-2 „IT-Grundschutz-Methodik“ [BSI-200-2] und definiert die Mindestsicherheitsmaßnahmen, die in einer Kommunalverwaltung umzusetzen sind, um sich nach hiesiger Einschätzung nicht der groben Fahrlässigkeit schuldig zu machen.“ Es empfiehlt sich daher nicht, die Anforderungen einfach zu ignorieren.
Die Menge an Anforderungen, welche eine Kommune umsetzen soll, scheint im ersten Augenblick viel zu umfangreich, um diese in angemessener Zeit und aufgrund der aktuellen Personalsituation umsetzen zu können.
Wie bei den meisten, zuerst unüberwindlich scheinenden oder komplexen Aufgaben hilft es, diese in kleinere Pakete zu unterteilen. Dieses Prinzip haben wir auch für die Entwicklung unseres Angebots zur Kommunalberatung angewendet. Die geltenden Anforderungen wurden in handhabbare Module unterteilt, welche wir über mehrere Monate Stück für Stück und tagesgeschäftsverträglich gemeinsam mit einer Kommune umsetzen. Die Anforderungen betreffen jedoch nicht nur die IT sondern auch die Personalabteilung, die allgemeine Verwaltung, das Gebäudemanagement und auch Dienstleister, welche für die Kommune tätig sind.
Die Grundlage unserer Beratungsleistung bilden die Anforderungen des IT-Grundschutz-Profils sowie optional die ergänzenden Anforderungen für die Bundestagwahl, da diese gemeinsam bereits einen Großteil der Anforderungen an die Landtagswahlen und auch die der deutschen Rentenversicherung abdecken.
Es empfiehlt sich daher die Anforderungen nicht einfach zu ignorieren, um sich nach hiesiger Einschätzung nicht der groben Fahrlässigkeit schuldig zu machen.
Kontakt
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Die Datenschutzinformationen und die Hinweise zu Ihrem datenschutzrechtlichen Widerspruchsrecht der EnBW Cyber Security GmbH finden Sie unter Datenschutzerklärung.