Gesetze zur Energiewende
Der Staat hat die Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Deutschlands durch Gesetze und Verordnungen detailliert festgeschrieben. Im Fokus stehen Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Datensicherheit und Effizienz. Energie soll für Industrie und Privatverbraucher auch in Zukunft bezahlbar bleiben und sicher verfügbar sein.
Energie-Agenda
Im Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD für die 18. Legislaturperiode vom 27. November 2013 wird die Energiewende so beschrieben: Es sei „die Entscheidung, Energie nachhaltig zu produzieren und Deutschland zu einer der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt zu machen“.
In einer 10-Punkte-Energie-Agenda zeigte das Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2014 dann die weiteren Schritte zur Energiewende auf. Die Agenda wurde seitdem aktualisiert.
Die wesentlichen Ziele der Energiewende formuliert die Agenda so:
- Die Energiewende soll den Ausstieg aus der Kernenergie ermöglichen.
- Sie soll unabhängiger von Öl- und Gasimporten machen.
- Sie soll zum Fortschrittsmotor für den Industriestandort Deutschland werden und zu Wachstum und Beschäftigung beitragen.
- Sie soll helfen, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase zu reduzieren.
- Es sollen mit der Energiewende Nachahmer für den eingeschlagenen Weg gefunden werden.
- Und es soll gezeigt werden, dass eine nachhaltige Energiepolitik auch ökonomisch erfolgreich sein kann.