Das Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe (RDK) versorgt die Wirtschaftsregion Karlsruhe seit mehr als einem halben Jahrhundert zuverlässig, wirtschaftlich und umweltschonend mit Energie. Heute produzieren eine Gas- und Dampfturbinenanlage und zwei steinkohlebetriebene Blöcke im Kraft-Wärme-Kopplungsmodus Strom und Fernwärme. Die Blöcke 4 und 7 sind seit 2017 bzw. 2024 in der Netzreserve und sichern die Netzstabilität. Block 8, seit 2014 im Marktbetrieb, ist mit seinem Nettowirkungsgrad von 46 Prozent einer der effizientesten Steinkohleblöcke weltweit. Die EnBW will bis 2028 aus der Kohleverstromung aussteigen, sofern die Rahmenbedingungen dies ermöglichen. Hierfür wird am Standort derzeit ein Neubauprojekt für den künftigen Einsatz von Wasserstoff geprüft („Fuel Switch“): Eine neue Gas- und Dampfturbinenanlage („RDK 9“) könnte zunächst mit Erdgas, später mit Wasserstoff betrieben werden und dann CO₂-neutral Strom und Fernwärme erzeugen.
Im Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe ermöglichen wir ganzjährig kostenlose Führungen – fachkundige Erläuterungen durch unsere Mitarbeiter*innen inklusive. Mehr erfahren >
Projektvorhaben
Vorhaben RDK 9
Die EnBW plant, bis 2035 in Bezug auf ihre eigenen Emissionen klimaneutral zu werden und setzt mit dem schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien die Dekarbonisierung ihres Erzeugungsportfolios konsequent fort. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen zudem alle Kohlekraftwerke in Deutschland bis spätestens 2038 abgeschaltet werden, so auch in Karlsruhe. Die regionale Versorgungssicherheit mit Strom und Fernwärme hat jedoch oberste Priorität, weshalb die EnBW am Standort eine regelbare, wasserstofffähige Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) in Betracht zieht, sofern die künftigen politischen Rahmenbedingungen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen:
- Die neue hochflexible und vor allem zur regelbaren Stromerzeugung eingesetzte Anlage wäre ein idealer Partner der Erzeugung aus erneuerbaren Energien und wichtig für die Versorgungssicherheit in Süddeutschland.
- Das Kraftwerk würde bereits im Erdgasbetrieb die Emissionen aus der Erzeugung von Strom und Fernwärme am Standort um mehr als 50 Prozent senken. Es ist zudem Voraussetzung für die mittelfristige Stilllegung von Blöcken in der Netzreserve.
- Eine Weiternutzung des Standorts böte viele Vorteile, nicht zuletzt für Umwelt und Klima, und wäre durch die Nutzung bestehender Infrastruktur besonders kosteneffizient.
Sobald genug Wasserstoff verfügbar ist und die Versorgungsinfrastruktur auf diesen umgestellt wurde, könnte das Kraftwerk CO₂-neutral Strom und Fernwärme produzieren. Dies gelingt über einen „doppelten Fuel Switch“, also zuerst die Umstellung auf Erdgas, dann auf CO₂-armen Wasserstoff in den 2030er Jahren. Damit wäre mit dem RDK 9 ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutraler Strom- und Fernwärmeerzeugung getan. Mehr zum Fuel Switch erfahren Sie hier.
Technik
Eine Gas-und-Dampfturbinenanlage (GuD) kombiniert die Prinzipien eines Gasturbinen- und die eines Dampfkraftwerks:
- Eine mit Gas befeuerte Turbine erzeugt über einen Generator elektrischen Strom. Die sehr heißen Abgase aus der Gasturbine werden dann durch einen Abhitzekessel geleitet.
- Der entstehende Wasserdampf wird für den Betrieb einer weiteren Turbine genutzt. Diese Dampfturbine treibt ebenfalls einen Generator zur Stromproduktion an.
- Durch die Kombination beider Prinzipien wird die Energie aus der Gasverbrennung doppelt genutzt, was den Wirkungsgrad auf bis zu 60 Prozent erhöht.
Die bei der Stromerzeugung entstehende Fernwärme würde in das Fernwärmenetz in Karlsruhe eingespeist werden, vorausgesetzt die Stadtwerke Karlsruhe haben Interesse an einer Abnahme. Derzeit wird für das Vorhaben RDK 9 mit rund 850 Megawatt (MW) elektrischer Bruttoleistung und 220 MW Fernwärmeleistung geplant. Die genauen Dimensionen und die Technik eines neuen Kraftwerks leiten sich jedoch unter anderem auch vom örtlichen Fernwärmebedarf ab.
Planung
Projektphasen
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine zu Planung und Bau einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) am Kraftwerksstandort Karlsruhe. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Zeitplan des Planungs- und Genehmigungsprozesses sowie zu den Baufortschritten.
Vorauss. 2026
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Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
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29. April 2025
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Grundsatzbeschluss des Karlsruher Gemeinderats zur Unterstützung des Vorhabens
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Fragen und Antworten
Noch ist keine Entscheidung für eine Investition am Kraftwerksstandort Karlsruhe gefallen, denn es hat bislang noch keine Ausschreibung stattgefunden. Allerdings prüft die EnBW an ihren bestehenden Kraftwerksstandorten mögliche Investitionen in neue gasgefeuerte Erzeugungsanlagen, da die Weiternutzung viele Vorteile bietet und besonders kosteneffizient wäre. Insgesamt gilt: Nur wenn die politischen Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Betrieb dieser Kraftwerke ermöglichen, kann und wird die EnBW investieren. Karlsruhe ist dafür prinzipiell ein sehr guter Standort. Unter der Vorbedingung einer geeigneten Förderkulisse im Rahmen des Kraftwerkssicherungsgesetzes (KWSG) würde die EnBW entsprechende Projekte vorantreiben, um an den geplanten Kraftwerksausschreibungen teilnehmen zu können. Dimension und Technik eines neuen Kraftwerks leiten sich dann unter anderem auch vom Fernwärmebedarf der möglichen Abnehmer ab.
Die als RDK 9 geplante GuD-Anlage dient vor allem der Bereitstellung von regelbarer Stromerzeugungskapazität und ist daher erforderlich, um bedarfsgerecht Strom zu produzieren, wenn dieser nicht in bedarfsdeckendem Umfang durch volatile erneuerbare Energiequellen wie Sonne und Wind eingespeist werden kann. Auch Batteriespeicher können eine Bedarfsanpassung nur begrenzt und für kurze Zeiträume (bis maximal wenige Stunden) übernehmen, sodass diese Rolle ansonsten mittelfristig ein Kohlekraftwerkspark in der Netzreserve übernehmen würde, was mit signifikant höheren CO₂-Emissionen verbunden wäre.
Bislang nehmen die Stadtwerke Karlsruhe Fernwärme aus dem Kohlekraftwerk RDK 8 ab. Sobald RDK 8 nicht mehr im Markt betrieben wird, sondern sich in der Netzreserve befindet, ist eine Fernwärmeauskopplung aus regulatorischen Gründen nicht mehr möglich und könnte dann durch das neue Gaskraftwerk RDK 9 ersetzt werden. Die Auskopplung von Fernwärme aus der neuen Anlage RDK 9 ist technisch möglich und würde - vorausgesetzt die Stadtwerke Karlsruhe haben Interesse an der angebotenen Fernwärme - auch vorgesehen werden. Wie bereits RDK 8 würde das Kraftwerk dann als sogenannte stromgeführte Anlage betrieben werden, könnte also nur in den Zeiten Fernwärme zur Verfügung stellen, zu denen eine Stromproduktion benötigt wird und das Kraftwerk daher in Betrieb ist. Aus diesem Grund kann und wird eine GuD-Anlage wie RDK 9 nur einer von mehreren Bausteinen in der Fernwärmeerzeugung für die Stadt Karlsruhe sein. Kurz gesagt kann RDK 9 die bisherige Rolle von RDK 8 in der Fernwärmeerzeugung übernehmen, liefert aber Fernwärme mit deutlich geringeren CO₂-Emissionen und bietet über eine spätere Umstellung des Kraftwerks auf Wasserstoff auch eine Option zur CO₂-freien Fernwärmeerzeugung.
Nein, da es sich bei RDK 9 um ein stromgeführtes Kraftwerk handelt, kann es ohnehin nur dann Fernwärme liefern, wenn es sich aufgrund der Stromnachfrage in Betrieb befindet. Es wird daher immer eine Kombination aus mehreren optionalen Fernwärmequellen erforderlich sein, die dann je nach Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in den Einsatz kommen. Fernwärme aus einem Gaskraftwerk ist z. B. eine gute Ergänzung zu Wärme aus Großwärmepumpen, da beiden Anlagentypen genau entgegengesetzt betrieben werden und die Wärmepumpen dann günstig produzieren können, wenn die Strompreise niedrig sind und ein stromgeführtes Gaskraftwerk nicht läuft.
Der Begriff der Energiewende beschreibt den Pfad von einer auf CO₂-Emissionen basierenden Stromerzeugung hin zu einer CO₂-freien Energieerzeugung. In diesem Sinne stellt auch eine mehrstufige Dekarbonisierung eines Teils der Energieerzeugung einen Bestandteil der Energiewende dar. Eine moderne GuD-Anlage emittiert bereits im Erdgasbetrieb pro erzeugter Kilowattstunde Strom nur noch halb so viel CO₂ wie ein modernes Kohlekraftwerk und stellt somit einen ersten und vergleichsweise schnell und kostengünstig umsetzbaren Schritt zur Dekarbonisierung der Stromerzeugung dar. Mit der geplanten Umstellung auf CO-armen oder grünen Wasserstoff in den 2030er Jahren gelingt dann im zweiten Schritt eine nahezu klimaneutrale Strom- und Wärmeerzeugung.
Im Sinne der Energiewende bzw. der Reduktion von klimawirksamen Gasen kommt es nicht auf die installierte Kraftwerksleistung an, sondern auf die in den jeweiligen Kraftwerken erzeugte Strommenge. Wie hoch der Strombedarf im Markt ist, wird durch die Verbraucher vorgegeben. Für die Stromerzeugung und einen wirksamen Klimaschutz ist dann die Frage relevant, mit welchen CO₂-Emissionen die Bedarfsdeckung erreicht werden kann. Wenn nun der Neubau eines hocheffizienten Gaskraftwerks (das eine Kilowattstunde Strom mit rd. 370 g CO₂-Emission erzeugen kann), die Stromproduktion aus einem in der Netzreserve laufenden Kohlekraftwerk (das eine CO₂-Emission von über 800 g CO₂ pro erzeugter Kilowattstunde Strom aufweist) verdrängt, trägt dies maßgeblich zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei und ist dementsprechend ein wesentlicher Baustein der Energiewende. Nach unserer Einschätzung dürfte die Inbetriebnahme einer großen GuD-Anlage sogar die endgültige Stillsetzung von Reservekraftwerkskapazitäten ermöglichen, wobei dies zunächst nicht das für ein Kohlekraftwerk sehr effiziente RDK 8, sondern einen älteren Block wie RDK 7 betreffen dürfte, der mit höheren CO₂-Emissionen verbunden ist.
Erdgas (also Methan) und Wasserstoff haben sehr unterschiedliche Eigenschaften, so dass es immer erforderlich sein wird, ein Kraftwerk vor der Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff umzurüsten. Der entscheidende Vorteil eines H₂-ready-Kraftwerkes ist aber, dass diese Umrüstung technisch überhaupt möglich und bei der Grundauslegung der Kraftwerkskomponenten bereits berücksichtigt ist. Hierdurch werden durch die spätere Umrüstung Kosten entstehen, die nur im einstelligen Prozentbereich im Vergleich zu den ursprünglichen Investitionskosten liegen. Wichtig ist, dass Kraftwerke wie RDK 9 mit relativ geringem Aufwand umgerüstet werden können, sobald Wasserstoff in ausreichendem Umfang und zu konkurrenzfähigen Preisen zur Verfügung steht. Hierbei streben wir den Einsatz von 100% Wasserstoff an. Sollte nach der Umstellung auf Wasserstoff aus technischen Gründen (z. B. zum Anfahren der Turbinen) Erdgas erforderlich sein, so sind damit aufgrund der kurzen Anfahrdauer der Turbinen nur geringe CO₂-Emissionen verbunden.
Das lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer voraussagen, da es von vielen Faktoren abhängt. Die wesentlichen Fragen sind hierbei, wann ein entsprechend leistungsfähiger Anschluss an das vorgelagerte geplante Wasserstoffkernnetz möglich sein wird. Dann muss Wasserstoff in ausreichender Menge am Markt verfügbar sein und letztlich muss der Wasserstoff auch zu anderen Brennstoffen, insbesondere Erdgas, kostenseitig konkurrenzfähig sein. Der letzte Punkt könnte z. B. auch über regulatorische Maßnahmen, wie eine im bisherigen Entwurf für das Kraftwerkssicherheitsgesetz vorgesehene Wasserstoffförderung, erreicht werden. Auf der anderen Seite wird im Rahmen der Regulatorik auch eine verbindliche Umstellung auf Wasserstoff gefordert. Im bisherigen Entwurf des Kraftwerksicherheitsgesetzes der Ampel-Regierung war das spätestens nach 7 Jahren Erdgasbetrieb vorgesehen. Alles in allem liefe das nach heutiger Einschätzung auf einen Umstellungszeitpunkt innerhalb der zweiten Hälfte der 2030er Jahre hinaus.
Das Ziel der EnBW ist ganz klar der Einsatz von grünem Wasserstoff. Gerade in der Hochlaufphase kann es jedoch sein, dass allein grüner Wasserstoff gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar wäre oder aufgrund der vorhandenen Kostenstruktur noch zu teuer ist. Damit würde unter anderem eine Wasserstoffumstellung hinausgezögert und der Markthochlauf behindert. Der wesentlich kostengünstigere blaue Wasserstoff ist deshalb eine sinnvolle Brücke, da er stofflich mit grünem Wasserstoff identisch ist und somit später ohne weitere Umstellungen in der Kraftwerkstechnik oder den Versorgungspipelines sukzessive durch grünen Wasserstoff substituiert werden kann. Wir halten es daher für legitim, auch nach günstigeren Wegen zu suchen, die angestrebte Dekarbonisierung der regelbaren Stromerzeugung umzusetzen, auch wenn das unter Umständen Zwischenschritte, z. B. über sogenannten blauen Wasserstoff, beinhaltet. Aus diesem Grund setzt sich EnBW bei der Regulatorik dafür ein, dass auch blauer Wasserstoff grundsätzlich zugelassen wird, was jedoch nicht damit gleichzusetzen ist, dass die EnBW langfristig oder per se nur blauen Wasserstoff einsetzen möchte.
Ganz klar nein! Ein Projekt wie RDK 9 benötigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen, z. B. durch Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan, ebenso wie eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz. All diese Schritte wird das Projekt auch unabhängig vom Grundsatzbeschluss des Karlsruher Gemeinderates durchlaufen. Das beinhaltet explizit auch die in derartigen Verfahren vorgesehene und übliche Öffentlichkeitsbeteiligung. Dennoch stellt der Grundsatzbeschluss aus Sicht der EnBW einen wertvollen Startpunkt dar, um die genannten weiteren Schritte zügig einleiten und durchführen zu können. Der Grundsatzbeschluss ist somit als wesentlicher erster Meilenstein zu sehen.