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Wer überprüfte, ob die für die Castor-Transporte zulässigen Strahlungsgrenzwerte eingehalten wurden?

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Die atomrechtliche Aufsicht über die Castor-Transporte lag beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Bereits die Beladung des Behälters mit Brennelementen sowie die Be- und Entladung des Schubleichters wurde durch das Ministerium und seine Gutachter überwacht. Radiologische Messungen und eine strikte Transportdokumentation stellten sicher, dass alle Vorgaben der strengen deutschen Strahlenschutzverordnung zu jeder Zeit eingehalten wurden. Erst nach Freigabe der Behörden war die Beladung und Abfahrt des Schiffes möglich.

Bei allen fünf Transporten hat das Ministerium von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zusätzlich während der Fahrt des Schubverbands Messungen durchführen lassen und die Ergebnisse veröffentlicht.