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Warum war in Obrigheim ein Wendemanöver notwendig?

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Bei den Transporten kam ein Schubverband zum Einsatz, der aus einem speziellen Schubleichter und einem angekoppelten Schubboot besteht. Darüber hinaus stand bei den Transporten stets auch ein zweites, gleichartiges Schubboot zur Verfügung. Schubleichter und Schubboote entsprachen den behördlichen Vorschriften und waren für die Transporte behördlich zugelassen.

Bei einem wie für die Castor-Transporte eingesetzten Schubverband stellt das Schubboot die Antriebsleistung für eine längere Transportstrecke zur Verfügung. Der Schubleichter selbst verfügt jedoch auch über einen eigenen Antrieb – die Bugstrahlanlage – mit dem er uneingeschränkt manövrieren konnte. Der Schubleichter kann mit seinem Antrieb problemlos auch ohne angekoppeltes Schubboot wenden. Dies ist im Schiffszeugnis des Schubleichters explizit zugelassen.

Nach dem Ablegen in Obrigheim war stets ein Wendemanöver des Schubverbands erforderlich, um den Schubleichter in Fahrtrichtung Neckarwestheim zu drehen. Beim Anlegen in Obrigheim war kein Drehen des Schubleichters erforderlich, da dieser aus Neckarwestheim kommend schon die richtige Ausrichtung für das Hafenbecken in Obrigheim hatte. Es musste beim Anlegemanöver lediglich das Schubboot umgekoppelt werden.

Während des Funktionstests Ende Februar/Anfang März 2017 wurde sowohl das Wendemanöver direkt an der Anlegestelle in Obrigheim als auch das Wendemanöver vor der Schleuse Guttenbach erfolgreich erprobt und von der erfahrenen Schiffsbesatzung routiniert durchgeführt.

Bei allen fünf Transporten wurde das planmäßige Wendemanöver vor der Schleuse Guttenbach erfolgreich durchgeführt.