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Die EnBW Perspektiven GmbH ist im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 (1) Gesetz zur Regelung der wirtschaftlichen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), erteilt durch das Landesarbeitsamt in Stuttgart am 12. November 1999 [heute: Bundesagentur für Arbeit Nürnberg]. Diese gilt ab dem 23. November 1999.

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