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Corona-Information des EnBW-Einkaufs

Wissenswertes für unsere Lieferant*innen

Am 2. Februar 2023 trat die vom Gesetzgeber während der Pandemie eingeführte „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ außer Kraft. Zum 1. März 2023 hat das Land Baden-Württemberg alle Corona-Verordnungen aufgehoben. Es gibt daher bei der EnBW aktuell keine gesonderten Hygiene-Maßnahmen für unsere Belegschaft und die Lieferant*innen.

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Wir setzen auf Eigenverantwortung

In drei Jahren Pandemie haben wir viel gelernt. Wir werden weiterhin einen besonnenen, rücksichtsvollen Umgang mit unseren Kolleg*innen innerhalb der EnBW und unseren zahlreichen Lieferant*innen pflegen. Viele kleine Maßnahmen lassen sich unkompliziert in unseren Joballtag und den Austausch mit unseren Geschäftspartner*innen integrieren:

  • Händedesinfektion: Regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren schützt nicht nur vor Corona. Auch einer harmlosen, aber ansteckenden Erkältung kann man so gut vorbeugen.
  • Mund- und Nasenbedeckung: Wer sich gesundheitlich unwohl fühlt oder einen wirksamen Eigenschutz möchte, soll und darf gern weiterhin eine Maske tragen.
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Wir sagen Danke

Wir möchten uns bei Ihnen, unseren Lieferant*innen, noch einmal herzlich bedanken, dass Sie die Corona-Schutzmaßnahmen im Sinne einer guten Zusammenarbeit und zum Schutz aller stets mitgetragen haben. Danke für Ihre Geduld, Ihr Verständnis und die Akzeptanz so manch mühsamer Umstände.

Wir sind bestrebt, diese Seite aktuell zu halten. Die EnBW übernimmt aber keine Garantie für die Gültigkeit dieser Inhalte. Bitte informieren Sie sich daher kurz vor einem Besuch bei uns zusätzlich über die geltenden gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder.

Weitere Informationen

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Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI)