Durch die fortschreitende Digitalisierung steigen die Anforderungen an die technische Infrastruktur. Zur Wahrung der nationalen und europäischen Souveränität und zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, dass die Rechenzentrums-Kapazitäten in Deutschland bis 2030 zügig ausgebaut werden. Neckarwestheim kann ein Teil dieser Entwicklung sein und davon vielfach profitieren. Das ist gut für die digitale Infrastruktur in Baden-Württemberg, für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der Region und für die Menschen, die hier leben. Die EnBW will diese Chance für den Standort umsetzen, denn in Neckarwestheim sind die erforderliche Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur, ein leistungsfähiger Netzanschluss sowie eine geeignete Fläche vorhanden. Der erste Schritt hierfür ist die Schaffung von Planungsrecht in Form eines durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde die Netze BW Sparte Dienstleistungen von der EnBW beauftragt.
Der Standort bietet folgende Vorteile
Natürlich gehört zur Entwicklung eine umfassende Prüfung der Belange von Mensch und Umwelt – die Einhaltung aller Standards ist selbstverständlich und eine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung. Ebenso wie der intensive Dialog mit Gemeinderat, Bürgermeister und den Menschen in Neckarwestheim
Weltweite Entwicklung - Deutschland muss Schritt halten
Die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft macht die Entwicklung neuer Rechenzentrumsstandorte erforderlich. Anwendungen wie Cloud-Computing, Künstliche Intelligenz und datenintensive digitale Dienste führen zu einem stetig steigenden Bedarf an leistungsfähigen Rechenkapazitäten. Deshalb verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die digitale Infrastruktur Deutschlands bis 2030 gezielt auszubauen und zügig die Voraussetzungen für eine resilientere und digital souveräne Volkswirtschaft zu schaffen. Im Einklang mit der nationalen Rechenzentrumsstrategie soll die Leistungsfähigkeit bestehender Rechenzentrumsstrukturen erweitert und der Ausbau neuer, energieeffizienter Rechenzentren beschleunigt werden. Dabei gewinnen Standorte mit vorhandener Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, leistungsfähige, sichere und nachhaltige Rechenzentrumskapazitäten zu schaffen, die den wachsenden Anforderungen von Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft gerecht werden.
Ein Rechenzentrum ist ein speziell ausgestattetes Gebäude, in dem leistungsstarke Computer, Server und Speichersysteme betrieben werden. Dort werden Daten gespeichert, verarbeitet und sicher übertragen. Damit digitale Dienste jederzeit zuverlässig funktionieren, verfügt ein Rechenzentrum über eine besonders sichere Stromversorgung, effiziente Kühlung, Netzwerktechnik und umfassende Schutzmaßnahmen. Rechenzentren sind eine wichtige Grundlage für viele Anwendungen unseres Alltags – etwa für Webseiten, Cloud-Speicher, Online-Banking, Streaming-Angebote und Anwendungen der künstlichen Intelligenz. Vom Wetterbericht bis zum Videoanruf: Hinter den meisten Smartphone-Diensten stehen Rechenzentren, die Daten in Sekundenbruchteilen bereitstellen.
Neckarwestheim ist besonders gut geeignet
Der Kraftwerksstandort Neckarwestheim bietet für die Ansiedlung eines Rechenzentrums hervorragende Voraussetzungen:
Informationen zum Rückbau der beiden ehemaligen Kernkraftwerksblöcke am Standort Neckarwestheim finden Sie hier:
EnBW treibt die potenzielle Ansiedlung eines Rechenzentrums voran
Aufgrund der genannten sehr guten Voraussetzungen und Perspektiven prüft die EnBW das Potenzial für die Entwicklung eines Rechenzentrumsstandorts in unmittelbarer Nähe des Kraftwerksgeländes in Neckarwestheim. Das Vorhaben soll einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Infrastruktur Baden-Württembergs und Deutschlands leisten. Gleichzeitig könnte die Nachnutzung bestehender Infrastruktur neue Entwicklungsperspektiven für den Standort Neckarwestheim eröffnen und Impulse für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region setzen.
- Die ersten Informationen zum Bebauungsplanverfahren hat die Netze BW Sparte Dienstleistungen im Auftrag der EnBW der Gemeinde Neckarwestheim im Mai 2025 transparent gemacht und in bislang drei öffentlichen Gemeinderatssitzungen darüber berichtet (Mai 2025, Juli 2025, März 2026).
- Darüber hinaus ist das Vorhaben seit Mai 2025 Teil der Berichterstattung verschiedener Medien.
- Die Gemeinde hat im März 2026 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Dazu fand im Frühjahr 2026 die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Seither ist die EnBW auch im direkten Kontakt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Die EnBW hat verschiedene denkbare Flächen auf ihre Eignung geprüft. Dabei spielten u.a. die zeitliche Verfügbarkeit und die Machbarkeit der Anbindung an vorhandene Infrastruktur eine Rolle. Das ausgewählte Plangebiet befindet sich bereits seit langer Zeit im Besitz der EnBW. Es liegt westlich der Kreisstraße K2081 und nordöstlich des Energieparks „Im Steinbruch“, in direkter Nachbarschaft zum Kraftwerksgelände.
Es wurde früher als Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau des Kernkraftwerks genutzt und wurde anschließend überwiegend der Natur überlassen. Ein kleiner Teil wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Detailinformationen sind den öffentlich zugänglichen Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens (Vorentwurf) zu entnehmen, die die Gemeinde Neckarwestheim auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.
Geeignete Flächen auf dem Kraftwerksgelände stehen nicht schnell genug zur Verfügung. Die für den Rückbau der Kraftwerksblöcke zuständige EnBW Kernkraft GmbH geht aktuell davon aus, dass die Abbauarbeiten, die im Geltungsbereich des Atomrechts erfolgen, noch so lange dauern, dass der Baustart eines Rechenzentrums auf geeigneten Flächen innerhalb des Energieparks frühestens Mitte der 2030er Jahre möglich wäre. Das wäre mit Blick auf den oben erläuterten Bedarf viel zu spät. Die Strategie der Bundesregierung setzt auf einen zeitnahen Neubau von Rechenzentren.
Anwohnerinnen und Anwohner haben natürlich ein Interesse daran, dass bei einem späteren Bau und Betrieb des Rechenzentrums alle geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, wie z.B. Schallemissionen. Das Bebauungsplanverfahren setzt hierfür den Rahmen. Dementsprechend werden diese gesetzlich verbrieften Belange der Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren sorgfältig berücksichtigt.
So wurde im Kontext des Bebauungsplanverfahrens ein Schallgutachten von einem unabhängigen Fachbüro erstellt, das von einer typischen Anlagenkonfiguration eines Rechenzentrums ausgeht und dabei – wie bei solchen Gutachten üblich – die maximal denkbaren Immissionswerte unterstellt. Dieses Gutachten hat gezeigt, dass eine Umsetzung des Vorhabens unter Einhaltung der strengen gesetzlichen Schallschutzanforderungen möglich ist. Unabhängig davon ist der konkrete Nachweis zur Einhaltung der geltenden Schallschutzanforderungen im weiteren Planungsverlauf erneut zu führen, insbesondere im anschließenden Baugenehmigungsverfahren.
Klar ist: Nur was im Rahmen der strengen gesetzlichen Vorgaben rechtlich zulässig ist, darf genehmigt und umgesetzt werden
Das laufende Bebauungsplanverfahren beinhaltet Festlegungen zu den maximalen Dimensionen (Baufeld maximal 170 Meter x 150 Meter / maximale Gebäudehöhe 21 Meter) des Rechenzentrums. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Maße des Gebäudes auch kleiner ausfallen können, aber keinesfalls größer.
Der Fairness halber arbeitet die EnBW bei ihren Visualisierungen stets mit den maximal möglichen Gebäudemaßen des Bebauungsplanes. Auf Basis von Originalfotos, die Blickwinkel von Anliegerstraßen sowie von der Kreisstraße wiedergeben, wurden maßstabsgetreue Visualisierungen des geplanten Rechenzentrums erstellt.
Wie sieht der voraussichtliche Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens aus?
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25.März 2026
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Aufstellungsbeschluss
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30. März 2026 – 30. April 2026
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Q4/2026
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Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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Q4/2026
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Bekanntmachung der Auslegung sowie förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
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Q2/2027
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Satzungsbeschluss
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Das an den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens anschließende Baugenehmigungsverfahren könnte im Q3/2027 gestartet werden. Unter Berücksichtigung gewöhnlicher Genehmigungszeiten könnte die Bauphase im Q3/2028 beginnen. Die Inbetriebnahme eines Rechenzentrums wäre voraussichtlich im Q4/2030 realisierbar.