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Rechenzentrum Neckarwestheim

Durch die fortschreitende Digitalisierung steigen die Anforderungen an die technische Infrastruktur. Zur Wahrung der nationalen und europäischen Souveränität und zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, dass die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 zügig ausgebaut werden. Neckarwestheim kann ein Teil dieser Entwicklung sein und davon vielfach profitieren. Das ist gut für die digitale Infrastruktur in Baden-Württemberg, für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der Region und für die Menschen, die hier leben. Die EnBW will diese Chance für den Standort umsetzen, denn in Neckarwestheim sind die erforderliche Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur, ein leistungsfähiger Netzanschluss sowie eine geeignete Fläche vorhanden. Der erste Schritt hierfür ist die Schaffung von Planungsrecht in Form eines durchzuführenden Bebauungsplanverfahrens. Mit der Durchführung dieses Verfahrens wurde die Netze BW Sparte Dienstleistungen von der EnBW beauftragt.

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Der Standort bietet folgende Vorteile

  • Fläche und Infrastruktur sind vorhanden – das Vorhaben ist vergleichsweise zügig realisierbar und steht somit im Einklang mit der bundesweiten Strategie, die digitale Souveränität Deutschlands bis 2030 zu stärken.
  • Eine attraktive Entwicklungsperspektive der Gemeinde Neckarwestheim mit der Möglichkeit, die seit Jahrzehnten bewährte Partnerschaft mit der EnBW fortzusetzen.

Natürlich gehört zur Entwicklung eine umfassende Prüfung der Belange von Mensch und Umwelt – die Einhaltung aller Standards ist selbstverständlich und eine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung. Ebenso wie der intensive Dialog mit Gemeinderat, Bürgermeister und den Menschen in Neckarwestheim.

Das laufende Bebauungsplanverfahren zum Rechenzentrum in der Gemeinde Neckarwestheim wird vom Dienstleistungsbereich der Netze BW GmbH im Auftrag der EnBW begleitet. Der Dienstleistungsbereich agiert getrennt vom Netzbetrieb. Netzanschluss- und sonstige Netzthemen werden ausschließlich vom zuständigen Netzbetrieb unabhängig und diskriminierungsfrei verantwortet.

Hintergrund

Weltweite Entwicklung – Deutschland muss Schritt halten

Die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft macht die Entwicklung neuer Rechenzentrumsstandorte erforderlich. Anwendungen wie Cloud-Computing, Künstliche Intelligenz und datenintensive digitale Dienste führen zu einem stetig steigenden Bedarf an leistungsfähigen Rechenkapazitäten. Deshalb verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die digitale Infrastruktur Deutschlands bis 2030 gezielt auszubauen und zügig die Voraussetzungen für eine resilientere und digital souveräne Volkswirtschaft zu schaffen. Im Einklang mit der nationalen Rechenzentrumsstrategie soll die Leistungsfähigkeit bestehender Rechenzentrumsstrukturen erweitert und der Ausbau neuer, energieeffizienter Rechenzentren beschleunigt werden. Dabei gewinnen Standorte mit vorhandener Energie- und Telekommunikationsinfrastruktur zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, leistungsfähige und sichere Rechenzentrumskapazitäten zu schaffen, die den wachsenden Anforderungen von Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft gerecht werden.

Rechenzentren sind die Basis der Digitalisierung

Ein Rechenzentrum ist ein speziell ausgestattetes Gebäude, in dem leistungsstarke Computer, Server und Speichersysteme betrieben werden. Dort werden Daten gespeichert, verarbeitet und sicher übertragen. Damit digitale Dienste jederzeit zuverlässig funktionieren, verfügt ein Rechenzentrum über eine besonders sichere Stromversorgung, effiziente Kühlung, Netzwerktechnik und umfassende Schutzmaßnahmen. Rechenzentren sind eine wichtige Grundlage für viele Anwendungen unseres Alltags – etwa für Webseiten, Cloud-Speicher, Online-Banking, Streaming-Angebote und Anwendungen der künstlichen Intelligenz. Vom Wetterbericht bis zum Videoanruf: Hinter den meisten Smartphone-Diensten stehen Rechenzentren, die Daten in Sekundenbruchteilen bereitstellen.

Projektvorhaben

Neckarwestheim ist besonders gut geeignet

Der Kraftwerksstandort Neckarwestheim bietet für die Ansiedlung eines Rechenzentrums hervorragende Voraussetzungen:

  • Bestehende Infrastruktur: Mit dem Rückbau der Kernkraftwerksblöcke am Standort Neckarwestheim werden schrittweise Infrastrukturkapazitäten frei, die für neue Nutzungen erschlossen werden können. Dazu zählen insbesondere leistungsfähige Strominfrastruktur, hochwertige Glasfaseranbindungen sowie weitere infrastrukturelle und sicherheitsrelevante Standortvorteile.
  • Standortentwicklung: Die Nutzung bestehender Infrastruktur ermöglicht dabei eine effiziente Standortentwicklung und kann einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Infrastruktur in Baden-Württemberg und Deutschland leisten.
  • Vorhandene Flächen: Eine geeignete Fläche für ein Rechenzentrum ist vorhanden und befindet sich bereits im Eigentum der EnBW. Durch den fortschreitenden Rückbau der Kraftwerksblöcke werden zu einem späteren Zeitpunkt weitere geeignete Flächen frei. Damit kann das Rechenzentrum den Ausgangspunkt für die Entwicklung weiterer digitaler Infrastruktur am Standort bilden und gleichzeitig Impulse für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region setzen.
Rückbau Kernkraftwerk Neckarwestheim

Informationen zum Rückbau der beiden ehemaligen Kernkraftwerksblöcke am Standort Neckarwestheim finden Sie hier:

Mehr erfahren

EnBW treibt die potenzielle Ansiedlung eines Rechenzentrums voran

Aufgrund der genannten sehr guten Voraussetzungen und Perspektiven prüft die EnBW das Potenzial für die Entwicklung eines Rechenzentrumsstandorts in unmittelbarer Nähe des Kraftwerksgeländes in Neckarwestheim. Das Vorhaben soll einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Infrastruktur Baden-Württembergs und Deutschlands leisten. Gleichzeitig könnte die Nachnutzung bestehender Infrastruktur neue Entwicklungsperspektiven für den Standort Neckarwestheim eröffnen und Impulse für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region setzen.

Was bisher passiert ist
  • Das Vorhaben und das Bebauungsplanverfahren hat die Netze BW Sparte Dienstleistungen im Auftrag der EnBW der Gemeinde Neckarwestheim im Mai 2025 transparent gemacht und dann in bislang drei öffentlichen Gemeinderatssitzungen darüber berichtet (Mai 2025, Juli 2025, März 2026).
  • Darüber hinaus ist das Vorhaben seit Mai 2025 Teil der Berichterstattung verschiedener Medien.
  • Die Gemeinde hat im März 2026 ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Dazu fand im Frühjahr 2026 die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Seither ist die EnBW auch im direkten Kontakt mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Was ist Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens?

Das Bebauungsplanverfahren bildet den ersten Schritt für die weitere Prüfung und Entwicklung des Standortes. Im Rahmen des Verfahrens werden unter anderem Umwelt-, Natur- und Immissionsschutzbelange untersucht und bewertet. Erst nach erfolgreichem Abschluss des Bebauungsplan- und nachfolgenden Genehmigungsverfahrens kann ein Rechenzentrum am Standort realisiert werden.

Auswahl der Fläche: Wo könnte das Rechenzentrum entstehen?

Die EnBW hat verschiedene denkbare Flächen auf ihre Eignung geprüft. Dabei spielten u. a. die zeitliche Verfügbarkeit und Anbindungsmöglichkeiten an vorhandene Infrastruktur eine Rolle. Das ausgewählte Plangebiet befindet sich bereits seit langer Zeit im Besitz der EnBW. Es liegt westlich der Kreisstraße K2081 und nordöstlich des Energieparks „Im Steinbruch“, in direkter Nachbarschaft zum Kraftwerksgelände.

Es wurde früher als Baustelleneinrichtungsfläche für den Bau des Kernkraftwerks genutzt und wurde anschließend überwiegend der Natur überlassen. Ein kleiner Teil wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Detailinformationen sind den öffentlich zugänglichen Unterlagen des Bebauungsplanverfahrens (Vorentwurf) zu entnehmen, die die Gemeinde Neckarwestheim auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.

Geeignete Flächen auf dem Kraftwerksgelände stehen nicht schnell genug zur Verfügung. Die für den Rückbau der Kraftwerksblöcke zuständige EnBW Kernkraft GmbH geht aktuell davon aus, dass die Abbauarbeiten, die im Geltungsbereich des Atomrechts erfolgen, noch so lange dauern, dass der Baustart eines Rechenzentrums auf geeigneten Flächen innerhalb des Energieparks frühestens Mitte der 2030er Jahre möglich wäre. Das wäre mit Blick auf den oben erläuterten Bedarf viel zu spät. Die Strategie der Bundesregierung setzt auf einen zeitnahen Neubau von Rechenzentren.

Einhaltung gesetzlicher Anforderungen

Anwohnerinnen und Anwohner haben ein natürliches Interesse daran, dass bei einem späteren Bau und Betrieb des Rechenzentrums alle geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, wie z. B. Schallemissionen. Das Bebauungsplanverfahren setzt hierfür den Rahmen. Dementsprechend werden diese gesetzlich verbrieften Belange der Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren sorgfältig berücksichtigt.

So wurde im Kontext des Bebauungsplanverfahrens ein Schallgutachten von einem unabhängigen Fachbüro erstellt, das von einer typischen Anlagenkonfiguration eines Rechenzentrums ausgeht und dabei – wie bei solchen Gutachten üblich – die maximal denkbaren Immissionswerte unterstellt. Dieses Gutachten hat gezeigt, dass eine Umsetzung des Vorhabens unter Einhaltung der strengen gesetzlichen Schallschutzanforderungen möglich ist. Unabhängig davon ist der konkrete Nachweis zur Einhaltung der geltenden Schallschutzanforderungen im weiteren Planungsverlauf erneut zu führen, insbesondere im anschließenden Baugenehmigungsverfahren. Klar ist: Nur was im Rahmen der strengen gesetzlichen Vorgaben rechtlich zulässig ist, darf genehmigt und umgesetzt werden.

Landschaftsbild

Das laufende Bebauungsplanverfahren beinhaltet Festlegungen zu den maximalen Dimensionen (Baufeld maximal 170 Meter x 150 Meter / maximale Gebäudehöhe 21 Meter) des Rechenzentrums. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Maße des Gebäudes auch kleiner ausfallen können, aber keinesfalls größer.

Dennoch arbeitet die EnBW bei ihren Visualisierungen stets mit den maximal möglichen Gebäudemaßen des Bebauungsplanes. Auf Basis von Originalfotos, die Blickwinkel von Anliegerstraßen sowie von der Kreisstraße wiedergeben, wurden maßstabsgetreue Visualisierungen des geplanten Rechenzentrums erstellt.

Weitere Schritte

Wie sieht der voraussichtliche Zeitplan des Bebauungsplanverfahrens aus?

25. März 2026
Aufstellungsbeschluss
30. März 2026 – 30. April 2026
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Q4/2026
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Q4/2026
Bekanntmachung der Auslegung sowie förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange
Q2/2027
Satzungsbeschluss

Das an den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens anschließende Baugenehmigungsverfahren könnte im Q3/2027 gestartet werden. Unter Berücksichtigung gewöhnlicher Genehmigungszeiten könnte die Bauphase im Q3/2028 beginnen. Die Inbetriebnahme eines Rechenzentrums wäre voraussichtlich im Q4/2030 realisierbar.

Fragen und Antworten

Welche Geräuschentwicklung ist im regulären Betrieb des Rechenzentrums zu erwarten?

Rechenzentren gehören wegen ihrer dauerhaft laufenden technischen Anlagen zu geräuschrelevanten Betrieben. Das geplante Rechenzentrum befindet sich mehr als 400 Meter von einem reinen Wohngebiet entfernt, für das nachts ein besonders strenger Grenzwert von 35 Dezibel gilt. Deshalb werden die Anlagen des Rechenzentrums so ausgelegt, dass ihr maximaler Geräuschbeitrag in der Nacht bei 29 Dezibel liegt – und zwar unter der Annahme eines gleichzeitigen Volllastbetriebs aller Anlagen, was nur in Ausnahmesituationen (z. B. Hitzeperioden) zu erwarten ist.

Im normalen Jahresverlauf sind die Geräusche wegen des geringeren Kühlbedarfs noch leiser. Nach den in Deutschland geltenden Vorschriften für Lärm in Gewerbe-, Industrie- und Wohngebieten (TA Lärm) gilt ein Beitrag von 29 Dezibel nachts als „irrelevante Zusatzbelastung“, das heißt, er verändert die bestehende Geräuschsituation praktisch nicht. Dieser Pegel entspricht etwa einem sehr ruhigen Schlafzimmer und liegt deutlich unter den üblichen Umgebungsgeräuschen, sodass die Geräusche für Anwohnerinnen und Anwohner der Regel kaum wahrnehmbar sind.

Welche schalltechnischen Untersuchungen sind im Bebauungsplanverfahren zu erbringen?

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist der Nachweis, dass ein Rechenzentrum am vorgesehenen Standort grundsätzlich realisierbar ist und keine unüberwindbaren schalltechnischen Konflikte bestehen.

Im anschließenden Baugenehmigungsverfahren wird das konkrete Vorhaben noch einmal schalltechnisch beurteilt. Grundlage sind die tatsächlich vorgesehenen technischen Anlagen mit ihren spezifischen Schallleistungspegeln, Standorten und Betriebszuständen. Im Rahmen dieser detaillierten Prognose werden, sofern erforderlich, Schallschutzmaßnahmen – beispielsweise geräuscharme Rückkühler, Schalldämpfer, Einhausungen oder optimierte Aufstellorte – festgelegt und Bestandteil der Genehmigung.

Nach Errichtung des Rechenzentrums erfolgt im Zuge der Inbetriebnahme eine schalltechnische Abnahmemessung, mit der überprüft wird, ob die tatsächlich auftretenden Geräuschimmissionen den prognostizierten Werten entsprechen.

Wie groß und wie hoch ist das Rechenzentrum?

Da sich das Vorhaben in einem frühen Planungsstadium befindet, sind die Baumaße des Rechenzentrums noch nicht final festgelegt. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden jedoch verbindliche Rahmenbedingungen für die maximale Höhe (in diesem Fall: 21 Meter) und die maximale Grundfläche (2,50 Hektar) festgelegt. Hinzu kommen Flächen für die verkehrliche Erschließung und Grünflächen - die gesamte Planfläche ist damit etwa 3,94 Hektar groß.

Inwieweit verändert das Rechenzentrum Neckarwestheim das Landschaftsbild vor Ort?

Das Rechenzentrum kann das Landschaftsbild verändern, seine Sichtbarkeit wird aber gezielt reduziert. Der Baukörper darf laut den im Bebauungsplan getroffenen Festlegungen maximal 21 Meter hoch werden und liegt topografisch niedriger als das östlich angrenzende Gelände, wodurch seine Höhenwirkung abgeschwächt wird. Zwischen dem Rechenzentrum und der Neckarwestheimer Wohnbebauung ist ein bepflanzter Erdwall als Sichtschutz vorgesehen, zusätzlich schirmt eine bestehende Pappelallee in etwa 100 Metern Entfernung Richtung Neckarwestheim das Gelände ab. Die Fassaden dürfen nur in zurückhaltenden, gedeckten Farben gestaltet werden, damit sich das Gebäude möglichst unauffällig in die Landschaft einfügt.

Werden am Standort des Rechenzentrums sichtbare Abluftkamine oder Schornsteine errichtet?

Nein. Auf der Vorhabenfläche des Rechenzentrums ist nicht vorgesehen, Abluftkamine oder Schornsteine zu errichten. Sollten für einzelne technische Anlagen, beispielsweise für Netzersatzanlagen, Abluftkamine oder Schornsteine erforderlich sein, sollen diese Anlagen auf den bereits heute verfügbaren und dafür ausreichend dimensionierten Flächen innerhalb des Energieparks Im Steinbruch aufgestellt werden. Aufgrund der Lage des Energieparks und der vorhandenen Steinbruchkante wären somit selbst Abluftkamine bzw. Schornsteine mit einer Höhe von 40 Metern vom Ortsgebiet Neckarwestheim aus nicht einsehbar.

Inwiefern Anlagen mit Abluftkaminen oder Schornsteinen überhaupt erforderlich sein werden, wird im Rahmen der weiteren Konzeptionierung des Rechenzentrums festgelegt. Der erfolgreiche Abschluss des Bebauungsplanverfahrens bildet die Grundlage für die weitere Planung und technische Ausgestaltung des Vorhabens.

Kann die Abwärme des Rechenzentrums genutzt werden?

Ja – und soll sie perspektivisch auch. Ein konkretes Konzept zur Abwärmenutzung kann zwar erst im weiteren Projektverlauf ausgearbeitet werden, da der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zunächst notwendig ist. Allerdings ist die EnBW schon heute im Austausch mit der Gemeinde Neckarwestheim zu möglichen Ideen. Denkbar sind unter anderem die kommunale Wärmeversorgung, gewerbliche Anwendungen in der Umgebung sowie eine Versorgung des benachbarten Energieparks Im Steinbruch.

Was passiert mit dem Teil der Abwärme, der nicht genutzt werden kann?

Wärme, die nicht genutzt werden kann, wird über leistungsfähige Kühlsysteme kontrolliert und sicher an die Umgebung abgegeben. Aufgrund der technischen Auslegung der Anlagen und der großräumigen Vermischung mit der Umgebungsluft sind keine relevanten Auswirkungen auf das lokale Mikroklima zu erwarten.

Dies wird auch durch einen Vergleich mit dem früheren Betrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim deutlich: Während des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks wurde über den Kühlturm eine mehr als 50-mal höhere thermische Leistung an die Umgebung abgegeben, als dies beim geplanten Rechenzentrum künftig der Fall sein wird. Die deutlich geringere Wärmeleistung des Rechenzentrums zeigt, dass von dessen Betrieb keine relevanten Veränderungen des lokalen Mikroklimas zu erwarten sind.

Wie hoch ist der Wasserbedarf?

Für das Rechenzentrum liegt noch keine endgültige technische Planung vor, deshalb kann der genaue Wasserbedarf derzeit nicht beziffert werden. Klar ist aber: Der Wasserbedarf wird nur einen Bruchteil der früheren Wassermengen des Kernkraftwerks ausmachen. Im weiteren Planungsverlauf wird festgelegt, wie die Wasserversorgung konkret erfolgt und sichergestellt, dass der Bedarf mit den Wasserbezugsmengen der Gemeinde vereinbar ist – die Trinkwasserversorgung in Neckarwestheim bleibt gesichert.

Zusätzlich wird geprüft, ob alternative Wasserquellen genutzt werden können, etwa solche, die bereits während des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks zum Einsatz kamen. Voraussetzung für eine solche Nutzung ist, dass sie rechtlich zulässig ist und die jeweiligen Wasserquellen vor Ort aus hydrogeologischer und technischer Sicht geeignet sind. Ziel ist eine ressourcenschonende Wasserversorgung, die zum tatsächlichen Bedarf passt und alle lokalen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Welche naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden umgesetzt?

Für das Rechenzentrum wurden die Auswirkungen auf Natur und Landschaft umfassend untersucht – Biotope sowie Tier- und Pflanzenarten, einschließlich streng geschützter Arten, wurden erfasst und bewertet. Beeinträchtigungen von Boden, Vegetation, Lebensräumen, Tierwelt, lokalem Klima und Luft lassen sich nicht vollständig vermeiden. Sie werden jedoch durch konkrete Schutz- und Minderungsmaßnahmen so weit wie möglich reduziert. Unvermeidbare Eingriffe werden entsprechend ausgeglichen. Bereits heute wurden unter anderem brachliegende Weinbergsflächen zu strukturreichen Lebensräumen entwickelt. Dazu wurden beispielsweise Feldgehölze, Benjeshecken, krautreiche Säume, Gebüsche, Steinschüttungen und Totholzhaufen angelegt, die geeignete Lebensräume für Vögel, Haselmäuse und Reptilien bieten.

Für den beanspruchten Wald wird im Verhältnis 1:1 Ersatz geschaffen: Auf der Gemarkung Obrigheim entsteht auf rund 3,2 Hektar ein ökologisch wertvoller Eichen-Hainbuchenwald, weitere 1,8 Hektar werden in eine artenreiche Magerwiese mit strukturreichen Säumen umgewandelt. Insgesamt entstehen langfristig vielfältige und ökologisch wertvolle Lebensräume, die zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen und nach Einschätzung eines unabhängigen Umweltbüros sowie der zuständigen Naturschutzbehörde einen geeigneten Ausgleich für die Eingriffe darstellen.

Weshalb sind zu Teilen Ausgleichsflächen außerhalb Neckarwestheims erforderlich?

Mehrere Hektar große Ausgleichsflächen wären direkt in Neckarwestheim nur schwer mit den Interessen der örtlichen Landwirtschaft vereinbar. Geeignete Flächen im Gemeindegebiet sind für die Landwirtschaft besonders wertvoll und in der Flurbilanz als sogenannte Vorrangfluren eingestuft. Deshalb wird die notwendige Aufforstung auf einer bislang als Acker genutzten Fläche in Obrigheim umgesetzt.

Dort entstehen zusätzlich eine artenreiche Magerwiese und strukturreiche Randbereiche, die Pflanzen und Tieren Lebensraum bieten. Die Fläche in Obrigheim hat eine geringere landwirtschaftliche Bedeutung und ist als Vorbehaltsflur II klassifiziert. So können die erforderlichen Naturschutzmaßnahmen zuverlässig umgesetzt werden, ohne besonders wertvolle landwirtschaftliche Böden in Neckarwestheim in Anspruch zu nehmen.

Warum wurde Neckarwestheim als Standort ausgewählt?

Der Standort Neckarwestheim bietet sehr gute Voraussetzungen für die Entwicklung eines Rechenzentrums. Ein zentraler Vorteil ist die Möglichkeit, bestehende leistungsfähige elektrische Infrastruktur – welche aufgrund des Rückbaus des Kernkraftwerks sukzessive frei wird – weiter zu nutzen. Unter anderem dies könnte eine vergleichsweise zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ermöglichen.

Daneben bietet der Standort Neckarwestheim weitere entscheidende Voraussetzungen: Verfügbare Flächen im EnBW-Eigentum, bestehende redundante Glasfaseranbindungen sowie durch das Kernkraftwerk gegebene Sicherheitsanforderungen, die den Standortanforderungen von Rechenzentren zugutekommen. Dies ermöglicht einen zügigen Projektstart und bietet zukünftige Entwicklungsperspektiven für mögliche Erweiterungsoptionen im Energiepark Im Steinbruch.

Der Standort Neckarwestheim befindet sich im wirtschaftlich und wissenschaftlich starken Raum Heilbronn–Stuttgart–Tübingen. Die Nähe zum KI- und Forschungsnetzwerk „Cyber Valley“ unterstützt die Entwicklung der Region und kann dazu beitragen, Baden-Württemberg als Technologie-, Innovations- und Forschungsregion weiter zu stärken.

Was sind die Vorteile für die Gemeinde Neckarwestheim?

Das Rechenzentrum ist ein wichtiger Baustein der digitalen Infrastruktur und stärkt Neckarwestheim als Wirtschaftsstandort. Es kann zusätzliche Unternehmen anziehen und neue wirtschaftliche Impulse für die Gemeinde auslösen. Darüber hinaus besteht der Vorteil, dass die Anlage Abwärme produziert, die mit moderner Technik weiter genutzt werden kann. Diese Wärme bietet zum Beispiel die Chance, das bestehende Nahwärmenetz klimafreundlich zu versorgen und ggf. weiter auszubauen.

Das Vorhaben schafft eine Basis für potenzielle Gewerbesteuereinnahmen der Kommune. Die Rechenzentrumsstrategie des Bundes verfolgt das Ziel, die Ansiedlung von Rechenzentren für Kommunen attraktiver zu gestalten. Perspektivisch soll die Gewerbesteuer stärker dort ankommen, wo Rechenzentren betrieben werden. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Sie wird auf die Gewinne von Gewerbebetrieben erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Angebote vor Ort und kommunaler Aufgaben.

Wo genau soll das Rechenzentrum entstehen?

Das in den Bebauungsplanunterlagen definierte Plangebiet liegt westlich der Kreisstraße K2081, nordöstlich des Energieparks Im Steinbruch und direkt angrenzend an das Kraftwerksgelände. Es befindet sich bereits seit vielen Jahren im Eigentum der EnBW und wurde während des Baus des Kernkraftwerks als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Anschließend wurde diese Fläche überwiegend der natürlichen Entwicklung überlassen, wobei ein kleiner Teil derzeit landwirtschaftlich genutzt wird.

Die Standortwahl erfolgte bewusst in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kernkraftwerk Neckarwestheim. So kann die bereits vorhandene technische Infrastruktur im Energiepark Im Steinbruch sinnvoll – im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit bestehenden Ressourcen – weitergenutzt werden.

Weshalb wird das Rechenzentrum nicht auf den bestehenden Flächen des ehemaligen Kernkraftwerks geplant?

Es wurden verschiedene Flächen auf ihre Eignung geprüft, auch das Kraftwerksgelände. Bei der Prüfung spielten u.a. die zeitliche Verfügbarkeit sowie Anbindungsmöglichkeiten an vorhandene Infrastruktur eine Rolle. Dabei stellte sich heraus, dass Flächen, die sich für den Bau des Rechenzentrums eignen, innerhalb des geplanten Realisierungszeitraums des Vorhabens auf dem Kraftwerksgelände nicht zur Verfügung stehen. Die für den Rückbau der Kraftwerksblöcke zuständige EnBW Kernkraft GmbH geht aktuell davon aus, dass die Abbauarbeiten, die im Geltungsbereich des Atomrechts erfolgen, noch so lange dauern, dass der Baustart eines Rechenzentrums auf geeigneten Flächen innerhalb des Energieparks frühestens Mitte der 2030er Jahre möglich wäre. Das wäre mit Blick auf den aktuellen Bedarf an zusätzlichen Rechenzentren viel zu spät. Die Strategie der Bundesregierung setzt auf einen zeitnahen Neubau von Rechenzentren.

Ist eine Erweiterung des Rechenzentrums in Richtung Neckarwestheim möglich?

Eine Erweiterung des Rechenzentrums – über das im Bebauungsplanverfahren definierte Plangebiet hinaus – in Richtung Neckarwestheim ist nicht möglich.

Für das geplante Vorhaben Rechenzentrum Neckarwestheim wird einmalig eine Fläche außerhalb des heutigen Betriebsgeländes benötigt. Eine zukünftige Erweiterung des Rechenzentrums ist – wenn überhaupt – nur in Richtung des benachbarten Steinbruchs möglich. Voraussetzung dafür ist der Abschluss des Rückbaus des Kernkraftwerkes im atomrechtlichen Rahmen sowie eine Abstimmung der späteren Nutzung der dann freiwerdenden Flächen.

Eine Erweiterung in andere Richtungen, so auch explizit in Richtung Neckarwestheim, ist weder geplant noch zulässig.

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