Der Hybridkühlturm des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist einer der größten seiner Art. Seit 2023 ist er außer Funktion. Nun reißt die EnBW ihn ab, um Platz für Neues zu schaffen und den Umbau des Energiesystems voranzubringen. Geplant ist die Errichtung eines großen Batteriespeichers – für mehr Sicherheit und Flexibilität in der Stromversorgung.
Der Kühlturm gehörte zum konventionellen – also nicht-nuklearen – Teil von Block II des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN II). Block II wurde 2023 endgültig abgeschaltet und befindet sich seither im Rückbau. Der benachbarte Block I befindet sich bereits seit 2017 im Rückbau. Die konventionelle Kühleinrichtung („Zellenkühler“) von Block I konnte vorlaufend abgerissen werden, sodass die Fläche für die Errichtung von Rückbau-Infrastruktur verwendet werden konnte. Aufgrund der Lage in einem ehemaligen Steinbruch ist die Fläche des Kraftwerksgeländes von Natur aus begrenzt.
Informationen zu den Überlegungen der EnBW, einen Batteriespeicher am Standort Neckarwestheim zu bauen, finden Sie hier:
Das Bauwerk und seine frühere Funktion
Kernkraftwerke bestanden aus einem nuklearen und einem konventionellen Teil. Für den konventionellen Teil wurde Vorsorge getroffen, dass er nicht mit Radioaktivität in Verbindung kommt. Der Hybridkühlturm von GKN II gehörte zum konventionellen Teil des Kraftwerks. Der Kühlkreislauf, in den der Kühlturm eingebunden war, zirkulierte völlig getrennt von den anderen Kreisläufen des Kraftwerks.
Kernkraftwerke waren – genauso wie Kohle- und Gaskraftwerke – sogenannte Wärmekraftwerke. Die erzeugte Wärme wandelte Wasser in heißen Dampf um. Der Dampf wiederum wurde auf Turbinen geleitet, die einen Generator antrieben, der die Bewegungsenergie in Strom umwandelte. Der Dampf gab im Anschluss seine Restwärme an das Kühlwasser ab, das in einem separaten Kreislauf zirkulierte. Der Dampf und das Kühlwasser kamen dabei nicht direkt miteinander in Verbindung. In Neckarwestheim wurde die Wärme des Kühlwassers standardmäßig über den Hybridkühlturm an die Luft abgegeben.
Eine Besonderheit von Hybridkühltürmen ist ihre im Vergleich zu den sogenannten Naturzug-Nasskühltürmen sehr niedrige Bauhöhe. Im Fall des Kühlturms in Neckarwestheim beträgt die Höhe 51 Meter. Zum Vergleich: Die im Jahr 2020 abgebrochenen Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg waren 152 Meter hoch.
Um trotzdem den gleichen Effekt wie ein „klassischer“ Kühlturm zu haben und zusätzlich dafür zu sorgen, dass bei Bedarf kaum Kondensationswolken oberhalb des Kühlturms entstehen, wurden in das Gebäude insgesamt 88 riesige Ventilatoren eingebaut. Sie verstärkten einerseits die notwendige Thermik und trockneten andererseits die Abluft, um die Schwadenbildung zu minimieren.
So erfolgt der Abbruch
Der Abbruch des Hybridkühlturms ist atomrechtlich durch die sogenannte Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) genehmigt. Die Genehmigung hat die zuständige Behörde, das baden-württembergische Umweltministerium, im April 2023 erteilt. Das Ministerium wird den Abbruch außerdem aufsichtlich begleiten. Darüber wird sichergestellt, dass der Abbruch keine Rückwirkungen auf die übrigen Anlagen auf dem Kraftwerksgelände hat. Das baurechtliche Verfahren für den Abbruch wird nach den dafür geltenden Regeln durchgeführt.
Bereits begonnen wurde mit der Entkernung des Gebäudes. Dies betrifft u.a. die Demontage der 88 Ventilatoren inklusive ihrer Motoren und Getriebe. Hinzu kommen beispielsweise zahlreiche Rohre, Kanäle, Elektroinstallationen und Schallschutzelemente. Diese Arbeiten sollen voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 abgeschlossen sein.
Das entkernte Gebäude wird anschließend u.a. mit Hilfe von Baumaschinen – vor allem Baggern – abgerissen. Sprengungen sind nicht vorgesehen. Die Abbrucharbeiten sollen voraussichtlich im Jahr 2028 soweit abgeschlossen sein, dass die Fläche für eine neue Nutzung übergeben werden kann.
Das sowohl bei der Entkernung als auch beim Abbruch anfallende Material wird gemäß gesetzlicher Vorgaben kategorisiert und entsorgt. Die Maßgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur Wiederverwertung werden berücksichtigt, sodass ein Teil des Materials recycelt werden kann
Nutzung der Fläche
Der frühzeitige Abbruch des Hybridkühlturms ist durch seine frühere, rein konventionelle Funktion begründet, aber auch durch seine Lage abseits der atomrechtlichen Anlagen auf dem Betriebsgelände. Erst wenn der Rückbau von GKN I und GKN II im atomrechtlichen Rahmen abgeschlossen ist, werden sich dort neue Möglichkeiten ergeben. Hiermit ist nach heutigem Stand ungefähr Mitte der 2030er Jahre zu rechnen.
In den staatlichen Raumordnungsplänen bzw. der daran ausgerichteten kommunalen Bauleitplanung ist das Kraftwerksgelände für Elektrizitätsanlagen ausgewiesen. Dies berücksichtigt die EnBW bei ihren Überlegungen und Planungen für eine Nachnutzung. So wird derzeit der Bau eines Großbatteriespeichers auf der freiwerdenden Fläche des Hybridkühlturms geprüft.
Informationen zum Rückbau der beiden ehemaligen Kernkraftwerksblöcke am Standort Neckarwestheim finden Sie hier: