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Hinweis

Die Planungen zeigen den aktuellen Stand und können sich im weiteren Projek­tverlauf noch verändern.

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Der Rahmenplan ist eine Weiterentwicklung des Siegerentwurfes des städtebaulichen Wettbewerbs und stellt die Vorstufe zum Bebauungsplanverfahren dar. Visualisierung: landstrich.eu (Matthias Oberfrank).

Der nächste Meilenstein auf dem Weg zum Quartier: der Rahmenplan

Anfang des Jahres 2022 wollen wir den Rahmenplan für den neuen Stöckach in die politischen Gremien einbringen. Der Rahmenplan ist eine Weiterentwicklung des Siegerentwurfes, in dem Entwicklungspotenziale des Quartiers ausgelotet und Möglichkeiten für dessen künftige Nutzung in groben Zügen dargestellt werden. Als Vorstufe zum eigentlichen Bebauungsplanverfahren haben wir dazu in den vergangenen Monaten so viele Punkte wie möglich bereits vorab mit der Stadt Stuttgart und der Internationalen Bauausstellung 2027 (IBA’27) diskutiert und in Einklang gebracht. So wurden beispielsweise die Zonen für die Erdgeschosse und die Verteilung der sozial-geförderten Wohnungen im zukünftigen Quartier festgelegt. Zudem wurden aber auch Nutzungs-, Mobilitäts- und Energiekonzepte entwickelt. Ein Rahmenplan ist nicht rechtsverbindlich, d.h. es kann im weiteren Prozess noch zu Änderungen kommen. Im Gegenzug dazu steht der Bebauungsplan, der nach seiner finalen Verabschiedung im Detail umgesetzt werden muss.

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Siegerentwurf des städtebaulichen Planungswettbewerbs zum neuen Stöckach. Modell: Architekten-Netzwerk tong+

Planung in verschiedenen Schritten

Wie bei der Größe solcher Quartiere üblich, planen wir den Bau des neuen Stöckach in mehreren Bauabschnitten. Derzeit gehen wir von insgesamt fünf (Hoch)Bauabschnitten aus. Auch beim Rückbau planen wir ein schrittweises Vorgehen. Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs wurde geprüft, welche Gebäude auf dem Areal erhalten bleiben können. Vier von insgesamt 13 im Bestand vorhandenen Gebäuden sollen erhalten bleiben, die restlichen müssen abgerissen werden. Des Weiteren ist der Erhalt von einzelnen Tiefgaragen geplant. Zurzeit sind wir dabei, die Planungen für den anstehenden Rückbau und das Herrichten des Grundstücks zu beauftragen. Gemeinsam mit diesen Unternehmen werden wir uns eng abstimmen, wann und wie der Abriss der einzelnen Gebäude erfolgt. Aktuell gehen wir von zwei sog. Rückbauphasen aus.

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Parallel dazu planen wir die Erschließung des Areals. Hierzu zählen u.a. die Bauwerke, Verkehrsanlagen oder technische Anlagen für die Energie- und Infrastruktur. So muss alles geplant werden, damit das zukünftige Quartier u.a. mit ausreichend Strom, Wärme, Wasser versorgt sein wird. Auch Wege und Straßen müssen ausreichend beleuchtet und gesichert werden können.

Wir gehen davon aus, dass die konkreten Rückbaupläne des ersten Abschnittes bis Ende des Jahres vorliegen. Im Rahmen eines Beteiligungssalons im späten Herbst 2021 wollen wir Sie über diese Pläne informieren. Die Informationen zur Veranstaltung geben wir wie gewöhnlich auf unserer Website und über den Newsletter bekannt.

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Im Zuge des sog. "Planerauswahlverfahrens" für die ersten beiden (Hoch)Bauabschnitte wird ein Architekturbüro beauftragt, welches die bisherigen Planungen weiterführt und den Hochbau begleitet.

Damit das Quartier Form annimmt: das „Planerauswahlverfahren“

Parallel zur Erstellung des Rahmenplans findet aktuell ein sogenanntes „Planerauswahlverfahren“ statt, in dem wir einen Generalplaner für den ersten der insgesamt fünf (Hoch)Bauabschnitte auswählen. Konkret wird ein Architekturbüro gesucht, das die bisherigen Planungen weiterführt und den Hochbau (also den Bau der einzelnen Gebäude) vorbereitet und begleitet. Aber warum wird ein Architekturbüro gesucht, wenn es bereits einen städtebaulichen Siegerentwurf gibt? Vereinfacht gesagt: Der städtebauliche Siegerentwurf gibt das städtebauliche Erscheinungsbild des zukünftigen Quartiers vor. Er sagt somit aus, wie sich u.a. die Anordnung der Gebäude im Gelände, die bauliche Dichte und die Höhenentwicklung verhält. In einem nächsten Schritt soll der ausgewählte Generalplaner nun im Detail die Gebäude und den konkreten Hochbau planen – zum Beispiel, wie die Fassade der Gebäude aussehen soll, wo welche Nutzungen umgesetzt werden oder sich die Außenanlagen darstellen. Das Büro soll bis Ende des Jahres ausgewählt werden. In die Jurysitzung, in der auch Vertreter*innen der Stadt Stuttgart und der IBA’27 beteiligt sein werden, werden auch zwei Bürgervertreter*innen eingebunden.

Sie haben Interesse, als Vertreter*in der Bürgerschaft am 21. und/oder 22. Oktober 2021 an der zweitägigen Jurysitzung teilzunehmen?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Teilnehmer*innenzahl zur Jurysitzung zulassen können (max. zwei Personen pro Sitzungstag). Wir werden die Anmeldungen nach Eingang prüfen und melden uns mit einer Bestätigung Ihrer Teilnahme per E-Mail. Selbstverständlich erhalten Sie von uns im Vorhinein der Jurysitzung ausreichend Informationen zum Verfahren. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

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Der Bebauungsplan für das Quartier am Stöckach bildet die Grundlage für die eigentliche Baugenehmigung durch die Stadt Stuttgart und soll nach Verabschiedung des Rahmenplans im Frühjahr 2022 erarbeitet werden.

Baurecht schaffen

Nach Verabschiedung des Rahmenplans im Frühjahr 2022 muss anschließend in den nächsten Monaten der Bebauungsplan erarbeitet werden. Ein Bebauungsplan ist ein gesetzliches Verfahren, um Baurecht zu schaffen. Im sog. „B-Plan“ ist dann genau festgehalten, wie, was und wieviel gebaut werden soll. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die eigentliche Baugenehmigung durch die Stadt Stuttgart. Ein neuer Bebauungsplan für das EnBW-Areal am Stöckach ist deshalb erforderlich, weil es bisher lediglich als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Ein Wohnungsbau wäre daher ohne Änderung der rechtlichen Gegebenheiten gar nicht möglich.

Als Auftakt zu den Mitwirkungsmöglichkeiten am „B-Plan“ planen wir im Winter 2021 einen Thementalk „Ganz schön komplex! Worauf es bei Großprojekten ankommt“. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um keine Termine zu verpassen.

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