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Bahn frei für den Wettbewerb!

Ende Juni soll der städtebauliche Wettbewerb zur Neuordnung des Quartiers am Stöckach offiziell starten. Es wird erwartet, dass sich zahlreiche Architekturbüros aus ganz Europa und sogar darüber hinaus beteiligen werden. Der Wettbewerb wird in zwei Phasen verlaufen. Um den Architekten Fragen zum umfangreichen Auslobungstext zu beantworten und ihnen das Gelände vor Ort vorzustellen, findet am 15. Juli ein Teilnehmerkolloquium am Stöckach statt. Anschließend haben die Büros zwei Monate Zeit, ihre Entwürfe zu erarbeiten. Am 16. September tagt das Preisgericht zum ersten Mal. Hier soll es aus den zahlreichen Einsendungen insgesamt zehn bis zwölf Entwürfe auswählen, die für den zweiten Teil des Wettbewerbs zugelassen werden. Alle Ideen werden anonymisiert, sodass die Jury nicht erkennt, welcher Entwurf von welchem Büro stammt. Zehn Tage nach der ersten Jurysitzung wird für die Büros, die sich für die zweite Runde qualifizieren, ein weiteres Kolloquium angeboten. Anschließend haben die Architekten erneut etwas mehr als zwei Monate Zeit, ihre Entwürfe entsprechend zu verfeinern und anzupassen. Am 6. Dezember tagt das Preisgericht und will dann einen Siegerentwurf küren.

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Neu: Bürger können Entwürfe kommentieren

Im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs kommt es zu einem Novum, das es bisher so bei Wettbewerben dieser Art noch nicht gab. Erstmals können Bürgerinnen und Bürger im laufenden Prozess die eingereichten Ideen kommentieren. In einem ersten Schritt werden Interessierte zwischen dem ersten Preisgericht und dem zweiten Kolloquium – also in der Zeit zwischen dem 16. und dem 26. September – die Möglichkeit haben, sich die Entwürfe, die es in die engere Auswahl geschafft haben, anzuschauen. Hier soll der Bürgerschaft vor allem die Möglichkeit gegeben werden, die Entwürfe auf die Ergebnisse der Bürger-Werkstätten hin zu überprüfen und zu kommentieren. Gleiches gilt für den Zeitraum unmittelbar vor der Entscheidung des Preisgerichts: Hier können die Bürger sogar vor dem Preisgericht die weiterentwickelten Ideen der zehn bis zwölf Entwürfe anschauen und ebenso kommentieren.

Um den sehr formellen Ablauf eines solchen Wettbewerbs und die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu gefährden, kann nur jener die Entwürfe anschauen, der sich vorab akkreditiert. Selbstverständlich dürfen Handys oder Fotos etc. für Aufnahmen nicht mit in den Raum genommen werden. „Wir beschreiten damit einen ganz neuen Weg, auch für die Architektenkammer“, sagt der EnBW-Immobilienchef Thomas Erk. Und weiter: „Wir versprechen uns davon, dass die Ideen, Wünsche und Anregungen der Bürger wirklich mit einfließen und wir am Ende den bestmöglichen Entwurf prämieren können.“

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