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FAQ: Häufig gestellte Fragen – wir beantworten sie gerne

Sind Initiativbewerbungen möglich? Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? Sind mehrere Bewerbungen auf mehrere Stellen möglich? Bei der Jobsuche ergeben sich oft viele Fragen – hier sind alle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Stellensuche und Bewerbungsverfahren bei EnBW zu finden. Nicht fündig geworden? Dann gerne direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

Fragen rund um Ihre Bewerbung

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Du kannst dich schnell und bequem online über unsere Karriereseite bewerben. Unser Online-Bewerbungsprozess dauert nur wenige Minuten. Bewirb dich einfach mit deinem Lebenslauf, deinem XING- oder LinkedIn Profil, oder erstelle dir im Tool direkt ein Profil.

Bewerbungen per E-Mail können wir leider nicht berücksichtigen.

Wenn du bereits bei uns beschäftigt bist, nutze bitte den internen Stellenmarkt, um nach Stellenangeboten zu suchen und dich auf diese zu bewerben.

Wie bewerbe ich mich?

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Solange unsere Stellen auf der Karriereseite veröffentlicht sind, kannst du dich bewerben.

Ab wann und wie lange kann ich mich bewerben?

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Zu deiner vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:

Anschreiben

Ein Anschreiben ist nicht erforderlich, gegebenenfalls stellen wir jobspezifische Fragen in unserem Bewerbungsformular.

Lebenslauf

Dein vollständiger und tabellarischer Lebenslauf sollte die wichtigsten Stationen deines Werdegangs aufzeigen.

Zeugnisse und Bescheinigungen

Vervollständige deine Bewerbung mit allen relevanten Zeugnissen, Urkunden sowie Bescheinigungen, die deinen Lebenslauf belegen und deine Bewerbung unterstützen.

Welche Unterlagen benötige ich für meine Bewerbung?

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Du kannst dich gleichzeitig auf verschiedene Stellen bewerben. Mehrfachbewerbungen haben keinerlei Auswirkung auf bereits laufende Bewerbungen.

Kann ich mich auf mehrere Stellen bewerben?

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Die Kontaktdaten deines Ansprechpartners finden du in der Stellenausschreibung.

Wer ist mein/e Ansprechpartner*in?

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Die Verdienstmöglichkeiten sind vom Stellenprofil und deiner einschlägigen Berufserfahrungen abhängig.

Informationen über die Benefits erhältst du hier.

Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten / Benefits aus?

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Ein faires und transparentes Bewerbungsverfahren ist für uns von großer Bedeutung. Menschen mit Behinderung möchten wir in besonderem Maße dabei unterstützen, ihr Bestes zu zeigen. Dem kommen wir nach, indem wir unsere Schwerbehindertenvertretung bereits frühzeitig in den Bewerbungsprozess einbinden. Sofern wir darüber in Kenntnis sind, dass bei dir eine Behinderung vorliegt, kannst du frei entscheiden, ob ein Vertreter der Schwerbehindertenvertretung zur Unterstützung am Vorstellungsgespräch teilnehmen soll. Wir möchten betonen, dass die Angabe, ob eine Behinderung vorliegt, freiwillig ist.

Was muss ich bei einer Schwerbehinderten-Bewerbung beachten?

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Je nach Tätigkeit sind arbeitsmedizinische Untersuchungen erforderlich. Einen Terminvorschlag erhältst du von uns. Der Arbeitsvertrag kommt unter dem Vorbehalt zustande, dass gemäß der betriebsärztlichen Einstellungsuntersuchung für die vorgesehene Tätigkeit keine Einschränkungen bestehen. Unsere Ärzt*innen unterliegen der Schweigepflicht. Wir erhalten lediglich die Rückmeldung, ob Bedenken vorliegen.

Was bedeutet eine arbeitsmedizinische Untersuchung für mich?

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In Abhängigkeit von Tätigkeit und Standort haben unsere Mitarbeiter*innen in Abstimmung mit ihrer Führungskraft die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Darüber hinaus besteht die Option zu mobilem Arbeiten im Sinne eines ortsunabhängigen Arbeitens dank mobiler Endgeräte, die dir von uns zur Verfügung gestellt werden.

Ist Homeoffice möglich?

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Bitte bewirb dich ausschließlich auf ausgeschriebene Stellen. Initiativbewerbungen können wir leider nicht entgegennehmen. Alle zu besetzenden Stellen findest du in unserem Job-Markt.

Kann ich mich initiativ bewerben?

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Falls in der Stellenausschreibung keine anderen Angaben gemacht werden, sind unsere Stellen ab sofort zu besetzen.

Ab wann sind die Stellen zu besetzen?

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Bei der EnBW verzichten wir auf eine vertraglich vereinbarte Probezeit. In den ersten sechs Monaten gilt eine tarifliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Nach den ersten sechs Monaten findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Nachzulesen sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsschutz auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Wie lange ist die Probezeit bei der EnBW/Netze BW?