Schließen Bild herunterladen Nach oben

Politik

Die Energiewirtschaft ist heute eigentlich eine Branche wie jede andere: Sie stellt nachgefragte nützliche Produkte und Dienstleistungen her und konkurriert dabei um Kunden. Ihre Betriebe müssen wirtschaftlich sein, um sich am Markt halten zu können. Und doch ist die Branche auch eine ganz besondere: Energie in Form von Strom, Gas und Wärme ist für eine Industriegesellschaft überlebensnotwendig; die Versorgung mit Energie ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge; Energieunternehmen zählen zu den Betreibern kritischer Infrastruktur; die Versorgung mit Energie ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge; Energieunternehmen zählen zu den Betreibern kritischer Infrastruktur. Deshalb gibt es viele Regeln zum Wettbewerb untereinander, zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz.


Den Rechtsrahmen für die Energieversorgung regeln national folgende Gesetze

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz – EnSiG)
  • Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (Gassicherungs-verordnung – GasSV)
  • Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland („Notfallplan Gas“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
  • Darüber hinaus gibt es weitere gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel zum Ausbau erneuerbarer Energien, zu Energieeffizienzvorgaben bei Gebäuden und zum Schutz des Klimas vor schädlichen Treibhausgasen.
Bild herunterladen

Weitere Informationen zum regionalen Engagement der EnBW im Bereich Bildung, Wissen, Lernen

Unser Engagement