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Gesetze zur Energiewende

Der Staat hat die Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Deutschlands durch Gesetze und Verordnungen detailliert festgeschrieben. Im Fokus stehen Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Datensicherheit und Effizienz. Energie soll für Industrie und Privatverbraucher auch in Zukunft bezahlbar bleiben und sicher verfügbar sein.

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Das Ende der Kernkraft

Kernkraftwerk Standort Philippsburg

Der Atomausstieg in Deutschland begann im Jahr 2000, als die rot-grüne Bundesregierung aus SPD und Grünen eine Vereinbarung mit den vier deutschen Kernkraftwerksbetreibern traf. Die deutschen Atomkraftwerke sollten nach dem Erzeugen bestimmter Strommengen abgeschaltet werden. Es wurden keine festen Abschalttermine definiert. Diese Vereinbarung wurde Atomkonsens genannt. In der Folge gingen im Jahr 2003 und 2005 die Atomkraftwerke Stade (E.ON) und Obrigheim (EnBW) vom Netz.
Im Herbst 2010 machte die Regierung aus CDU und FDP diese Vereinbarung rückgängig, indem sie den verbleibenden Kernkraftwerksbetreibern eine Verlängerung der Laufzeit gewährte („Ausstieg aus dem Ausstieg“).

Ein knappes halbes Jahr später, im März 2011, – nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima – machte die Regierung die Laufzeitverlängerung wieder rückgängig und beschloss den endgültigen Atomausstieg. Acht ältere Kernkraftwerke blieben nach einem dreimonatigen Moratorium, währenddessen die Laufzeitverlängerung ausgesetzt wurde, dauerhaft abgeschaltet. Die übrigen neun sollen nun stufenweise bis spätestens 2022 vom Netz gehen.

Die Katastrophe im Kernkraftwerk Fukushima an der japanischen Ostküste änderte den Blick der Politik auf das Thema Kernenergie grundlegend und sorgte für eine Beschleunigung der Umbauvorhaben des Energiesystems. Im „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ vom 28. September 2010 hatte die Bundesregierung bereits weitreichende Ziele formuliert:

  1. Der Ausstoß von Treibhausgasen sinkt bis 2050 gegenüber 1990 um mindestens 80 Prozent.
  2. Die erneuerbaren Energien werden zur tragenden Säule der Energieversorgung.
  3. Der Energieverbrauch wird drastisch gesenkt, die Energieeffizienz deutlich erhöht.
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Sofortmaßnahmen

Als Sofortmaßnahme wurde die Abschaltung von acht Kernkraftwerken beschlossen. Die übrigen neun werden schrittweise stillgelegt, das letzte Kraftwerk Ende 2022. Zahlreiche Gesetze wurden im Sommer 2011 geändert beziehungsweise erlassen, darunter unter anderem:

  • 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (AtG)
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG)
  • Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Energiewirtschaftsgesetz EnWG/Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Elektrizitätsnetze (u. a. NABEG)
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden

Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesregierung das Papier „Der Weg der Energie der Zukunft – sicher, bezahlbar, umweltfreundlich“. Darin bekennen sich die Autoren zum grundlegenden Umbau des Energiesystems, zum Ausstieg aus der Kernenergie und zum Klimaschutz.

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Der Staat hat die Rahmenbedingungen für die Energiezukunft Deutschlands durch Gesetze und Verordnungen detailliert festgeschrieben. Im Fokus stehen Versorgungssicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Datensicherheit und Effizienz. Energie soll für Industrie und Privatverbraucher auch in Zukunft bezahlbar bleiben und sicher verfügbar sein.