Seit 2014 veröffentlichen wir einen Integrierten Geschäftsbericht und verknüpfen Informationen des klassischen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts miteinander. Im Geschäftsjahr 2024 wenden wir erstmals die europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) als anerkanntes Rahmenwerk für unsere nichtfinanzielle Erklärung an. Die ESRS sehen vor, dass die Nachhaltigkeitsinformationen in einem eigenen Abschnitt innerhalb des Lageberichts, der Nachhaltigkeitserklärung, zu veröffentlichen sind. Die bisherige integrierte Berichterstattung ist daher nur noch bedingt möglich. Daher haben wir den Titel unseres Berichts in „Geschäftsbericht 2024“ angepasst. Durch die Nutzung von Verweisen streben wir dennoch an, so weit wie möglich auch weiterhin integriert zu berichten. Dies bedeutet, dass wir übergreifende Inhalte, beispielsweise unser Geschäftsmodell, unsere Strategie und unser Steuerungssystem, im Lagebericht außerhalb der Nachhaltigkeitserklärung darstellen. Auch künftig streben wir im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eine ganzheitliche Darstellung der Unternehmensleistung an. Die Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales sind in unserer Strategie fest verankert und Ausdruck einer umfassenden integrierten Unternehmenssteuerung. Wesentliches Element ist die Messung unserer Zielerreichung anhand von Top-Leistungskennzahlen.
Wesentliche Aspekte der Berichterstattung 2024
Die Identifikation der wesentlichen Themen im Rahmen der Nachhaltigkeitserklärung erfolgte erstmals mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS. Neben den Auswirkungen wurden auch Risiken und Chancen erhoben und bewertet. Die berichteten Datenpunkte leiten sich aus dieser Analyse ab. Im Jahr 2024 verzichten wir weitgehend auf Angaben zu Datenpunkten, die einer freiwilligen Berichterstattung oder zeitlich gestaffelten Übergangsbestimmungen unterliegen. Die Nachhaltigkeitserklärung ist gemäß den ESRS-Standards aufgebaut. Nach den allgemeinen Informationen zum ESRS 2 folgen die Angaben zu den Umweltstandards E1 bis E5. Daran schließen sich die Angaben zu den sozialen Standards S1 bis S4 sowie dem Governance-Standard G1 an. Darüber hinaus orientieren wir unsere Berichterstattung am International Integrated Reporting Framework sowie an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und richten uns an den UN Sustainable Development Goals aus. Eine Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen in Anlehnung an die GRI-Standards erfolgt ab dem Berichtsjahr 2024 nicht mehr. Eine Berichterstattung gemäß den Vorgaben des UN Global Compact erfolgt aufgrund der neuen Vorgaben der Communication on Progress (COP) separat.
Wir erfüllen die Berichterstattungspflichten, die sich aus der EU-Taxonomie in der aktuell gültigen Fassung ergeben. Zusätzlich zu den durch die Taxonomie-Verordnung geforderten Angaben zu Umsatzerlösen, Capex und Opex berichten wir Taxonomie-Kennzahlen zum Adjusted EBITDA sowie über den erweiterten Capex inklusive des Anteils at equity bewerteter Unternehmen.
Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Wir haben relevante Informationen bis zum 10. März 2025 berücksichtigt.
Darstellung und Prüfung
Die Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des EnBW-Konzerns beruhen auf den Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und, soweit anwendbar, des deutschen Handelsrechts (HGB) sowie der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS). Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden mit hinreichender Sicherheit durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Für die nichtfinanzielle Erklärung nach § 315b beziehungsweise § 289b HGB haben wir gemäß § 315c Abs. 3 in Verbindung mit § 289d HGB erstmals die ESRS als anerkanntes Rahmenwerk genutzt und haben in den zusammengefassten Lagebericht des EnBW-Konzerns und der EnBW AG eine Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Diese Inhalte wurden – mit Ausnahme der im allgemeinen Teil des Lageberichts durch eine Integration per Verweis aufgenommenen Inhalte – mit begrenzter Sicherheit durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Unterschiede zwischen den Aussagen für den EnBW-Konzern und die EnBW AG sind als solche im Text kenntlich gemacht.