Quartier der Zukunft
Bald endet die betriebliche Nutzung des EnBW-Geländes in Stuttgart-Ost und auf dem Areal entsteht ein neues Quartier. Um auf der bisher industriell genutzten Fläche Wohnraum und andere Nutzungsformen zu schaffen, sind viele Schritte nötig. Im Dezember 2019 ging der Entwurf des Netzwerks tong+ einstimmig als Sieger des internationalen, offenen Realisierungswettbewerbes hervor. Seit dieser Entscheidung wurde der Siegerentwurf verfeinert, zahlreiche Gutachten zum Areal durchgeführt und gemeinsam mit Expert*innen der EnBW, Vertreter*innen der Stadt Stuttgart und der IBA’27 der Rahmenplan erarbeitet. Hier flossen auch die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung ein.
Die Verabschiedung des Rahmenplans im April 2022 war auch gleichzeitig der Startschuss für das Verfahren zum Bebauungsplan, auch B-Plan genannt. Ein neuer Bebauungsplan für das Areal am Stöckach ist deshalb erforderlich, weil es bisher lediglich als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Ein Wohnungsbau wäre daher ohne Änderung der rechtlichen Gegebenheiten bisher nicht möglich.
Der Start der Rückbauarbeiten auf dem Gelände ist für 2023 geplant. Bis Ende 2027 sollen die ersten Bewohner*innen am neuen Stöckach einziehen können.
Schritt für Schritt: Von der Planung zum Bau
Bei einem Projekt wie dem neuen Stöckach sind viele formelle Schritte einzuhalten. Die Grafik zeigt, welche Verfahren und Beschlüsse notwendig sind, bis der eigentliche Bau starten kann. Bei der Umsetzung dieser Prozesse arbeiten wir eng mit Vertreter*innen der Stadt Stuttgart und der IBA’27 zusammen. Auch die Bürger*innen werden eng in den Prozess eingebunden.
Die Planung und Realisierung des Quartiers „Der neue Stöckach" erfolgt in Partnerschaft zwischen der EnBW, der Stadt Stuttgart und der Bürgerschaft. Dabei sind viele Aspekte zu bedenken - auch schon vor dem ersten Spatenstich.
Sobald der Hochbau startet wird auch für Außenstehende das neue Quartier jeden Tag ein Stück weit sichtbarer.
Der Abbruch des Stöckach-Areals wird in zwei Phasen stattfinden. Zunächst sollen die Abbrucharbeiten des ersten Abschnitts entlang der Hackstraße starten.
Derzeit sind wir in der finalen Planungsphase für die Abbrucharbeiten des ersten Abschnittes. Parallel dazu planen wir die Erschließung des Areals. Hierzu zählen u.a. die Bauwerke, Verkehrsanlagen oder technische Anlagen für die Energie- und Infrastruktur. So muss alles geplant werden, dass das Quartier u.a. mit ausreichend Strom-, Wärme-, Wasser- und Abwasserleitungen versorgt sein wird. Auch Wege und Straßen müssen ausreichend beleuchtet und gesichert werden können.
Wir wollen am Stöckach ein lebenswertes Quartier schaffen. Dies gelingt u.a. mit einem Quartiersbetrieb, der Gebäude und Technik sowie die Quartiersversorgung beinhaltet, als auch einem nachhaltigen Quartiersmanagement. Dazu zählen flexible Nutzungskonzeptionen ebenso wie die Bereitstellung verschiedener Services, die an den Bedürfnissen der Bewohner*innen ausgerichtet sind. Wie genau diese Konzepte aussehen, können wir heute noch nicht genau sagen. Sicher allerdings ist, dass künftig digitale Werkzeuge wie eine Quartiersapp oder -plattform eine Rolle beim erfolgreichen Betrieb spielen werden.
Mit dem Satzungsbeschluss erfolgt der maßgebliche Beschluss des Gemeinderats für die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans. Mit dessen Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan rechtskräftig.
Die EnBW als Bauverantwortliche stellt bei der Kommune einen Antrag auf Baugenehmigung. Da der Bau in einem solch großen Projekt wie dem neuen Stöckach in mehreren Abschnitten verläuft, sind mehrere Bauanträge notwendig.
Auf der Grundlage der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange berät der Gemeinderat über den Entwurf des Bebauungsplans. Billigt dieser den Entwurf, beschließt er die öffentliche Auslegung.
Bei der Gestaltung des neuen Quartiers wird viel Wert auf die Außenbereiche mit Grünflächen und deren Biodiversität gelegt. Die Planungen hierzu werden kontinuierlich weiterentwickelt und im Detail in die Freiflächengestaltung überführt. Auch die Barrierefreiheit innerhalb des Quartiers spielt hierbei eine Rolle.
Das deutsche Planungsrecht sieht bei Bebauungsplanverfahren zwei formelle Bürgerbeteiligungen vor. Die frühzeitige Beteiligung (§3(1) BauGB) erfolgte für den Bebauungsplan Hackstraße / Stöckachstraße (EnBW Areal) im Jahr 2018. Die Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt, nachdem der Auslegungsbeschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) des Gemeinderates der Stadt Stuttgart beschlossen wurde. Aktuell gehen wir dabei von einer Auslegung der Unterlagen Mitte 2023 aus. Dabei werden die Planungen für die Dauer von einem Monat öffentlich im Amt für Stadtplanung und Wohnen ausgelegt. Während der Auslegungszeit ist auch eine Beteiligung online möglich unter: http://www.stuttgart.de/planauslage. Während dieser Zeit hat jede*r die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Planungsentwurf einzureichen. Die Bekanntmachung (Ort und Zeitraum der Auslegung) werden mindestens eine Woche vorab im Stuttgarter Amtsblatt oder unter obiger Internetseite bekannt gegeben. In einer abwägenden Entscheidung wird anschließend geprüft, ob und in welchem Umfang mögliche Anregungen berücksichtigt werden können. Daraufhin werden gegebenenfalls einzelne Aspekte noch einmal angepasst. Zum sogenannten „B-Plan“ und den Mitwirkungsmöglichkeiten planen wir eine Veranstaltung.
Im internationalen, offenen Realisierungswettbewerb ging Ende 2019 der Entwurf des Netzwerks tong+ einstimmig als Sieger hervor. Großen Wert legte die Jury auf nachhaltige, innovative Ideen für ein lebenswertes Quartier der Zukunft. Seither wurde der Entwurf – auch mithilfe der fortgeführten Bürgerbeteiligung – weiter verfeinert. Der Fokus aller Planungen liegt auf dem Dreiklang von ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten.
Aktuell können wir noch keinen genauen Termin nennen, wann die Vermarktung der einzelnen Wohnungen beginnt. Sobald es soweit ist, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren. Bis Ende 2027 sollen jedoch die ersten Bewohner*innen im Quartier am neuen Stöckach einziehen können.
Ein Bebauungsplan ist ein gesetzliches Verfahren, um Baurecht zu schaffen. Im Plan ist genau festgehalten, wie, was und wieviel gebaut werden soll. Auch die spätere Nutzung ist dort detailliert festgeschrieben. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die eigentliche Baugenehmigung durch die Stadt Stuttgart. Ein neuer Bebauungsplan für das Areal am Stöckach ist deshalb erforderlich, weil es bisher lediglich als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Ein Wohnungsbau wäre daher ohne Änderung der rechtlichen Gegebenheiten gar nicht möglich.
Während des gesamten Prozesses findet ein enger Austausch mit verschiedenen Ämtern der Stadt Stuttgart statt. Auf diese Weise kann frühzeitig das Fachwissen zu bestimmten Themen wie beispielsweise Umwelt- oder Klimafragen und für die Weiterentwicklung der Planungen genutzt werden. Gemeinsam werden Parameter für das gesamte Verfahren festgelegt.
Der Rahmenplan ist eine Weiterentwicklung des Siegerentwurfes zum städtebaulichen Realisierungswettbewerb. Im Rahmenplan wurden Entwicklungspotenziale des Quartiers ausgelotet und Möglichkeiten für dessen künftige Nutzung in groben Zügen dargestellt. Als Vorstufe zum eigentlichen Bebauungsplanverfahren wurden in diesem Schritt so viele Punkte wie möglich bereits vorab mit der Stadt Stuttgart und der IBA’27 diskutiert und in Einklang gebracht. So wurden beispielsweise Grundstücksgrenzen oder Fragen zu Verschattungen im Detail aber auch Mobilitäts- und Energiekonzepte geklärt. Darüber hinaus sind Vorschläge aus der Bürgerschaft in die Entwicklung des Rahmenplans eingeflossen
Ein Rahmenplan ist nicht rechtsverbindlich, d.h. es kann im weiteren Prozess noch zu Änderungen kommen. Im Gegenzug dazu steht der Bebauungsplan, der nach seiner finalen Verabschiedung im Detail umgesetzt werden muss.
Wie sieht es um die Beschaffenheit der Gebäude auf dem Areal aus? Gibt es vor Ort besonders schützenswerte Tierarten? Und welche Umwelt- und Klimaaspekte sind zu beachten? Fragen wie diese wurden und werden in vielen verschiedenen Gutachten von externen Firmen erarbeitet. Die Ergebnisse bilden oftmals eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Planung.
Die intensive Beteiligung, die 2019 gestartet ist, wird auch in Zukunft weiterlaufen. Deshalb freuen wir uns auch in diesem Jahr auf Ihren Input und den Austausch mit Ihnen. Mehr zur Partizipation in 2022 und den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Mitmachen-Seite.
Die Partizipationsmodule werden den gesamten Prozess über fortgeführt und inhaltlich mit den fachlich-planerischen Verfahrensschritten verknüpft. Soweit möglich fließen die dort entwickelten Ideen in die weiteren Planungen ein. Der Partizipationsprozess wird von Kristina Oldenburg von Kokonsult begleitet.
Einblicke in die Planung
Mit „Der neue Stöckach“ realisiert die EnBW ein Leuchtturmprojekt einer nahhaltigen und zukunftsfähigen Quartiersentwicklung. Auf Grundlage des Siegerentwurfs wurde der Rahmenplan erarbeitet. Mit dessen Beschluss im April 2022 startete das laufende Bebauungsplanverfahren. Ein solcher Bebauungsplan wird benötigt, um eine Baugenehmigung zu beantragen, in der die zukünftige Gestaltung des Quartiers rechtsverbindlich festgelegt wird.
Besondere Aspekte der Planungen
Das Qualitätsversprechen der EnBW an die Stuttgarter*innen und der eigene Qualitätsanspruch sind klar: „Ein gutes Stück Stuttgart“ zu schaffen. Die EnBW plant das Quartier „Der neue Stöckach“ deshalb ganzheitlich und nachhaltig: von der Energieversorgung über Mobilitäts- sowie Telekommunikationslösungen, innovative Wohn- und Nutzungskonzepte bis hin zu einer grünen Freianlagenplanung. „Der neue Stöckach“ zeigt, wie nachhaltiges Leben in der Stadt des 21. Jahrhunderts aussehen kann. Dieser Grundgedanke des urbanen Quartiers wurde auch durch den Beschluss des Rahmenplans bestätigt.
Rund 70 % der verfügbaren Fläche ist als „Wohnfläche“ vorgesehen, die weiteren 30 % stehen für anderweitige Nutzung zur Verfügung. Dazu zählen zum einen Einzelhandel und andere Gewerbeflächen, Kitas, eine Schule, eine Pflegeeinrichtung, Büros und Arztpraxen. Zum anderen gehören dazu auch Gemeinschaftsflächen – sogenannte Hubs – deren konkrete Nutzung in den nächsten Schritten weiter ausgearbeitet wird. Im Quartier wird es überwiegend Mietwohnungen geben, wovon 40 % sozial gefördert werden. Darüber hinaus sollen innovative, gemischte Wohnformen entstehen wie beispielsweise Clusterwohnungen oder generationsübergreifende Wohnformen.
Die Begrünung innerhalb des Quartiers nimmt einen wichtigen Stellenwert ein. Begrünte Innenhöfe und Dächer bieten Rückzugsorte für die Bewohner*innen. Darüber hinaus wird aktuell die Realisierung von Urban-Gardening-Angeboten geprüft. Die öffentlich zugänglichen Freiflächen innerhalb des Quartiers werden gleichermaßen begrünt und die neu gepflanzten Bäume bieten ausreichend Schatten.
„Der neue Stöckach“ soll ein möglichst klimaneutrales und klimaresilientes Quartier werden. Daher werden alle Bauten im Quartier verpflichtend mit dem KfW-40 Effizienzhaus-Standard realisiert. Darüber hinaus werden drei Energiequellen genutzt, um den Wärme- und Kältebedarf im Quartier zu decken. Neben PV-Anlagen für die Stromerzeugung auf den höheren Dächern ist ein Eisspeicher als Wärme- und Kältequelle vorgesehen, der die Synergien aus Wärme- und Kälteversorgung nutzt. Der Wärmebedarf soll zu einem Großteil über Abwärme aus dem Abwasserkanal in der Neckarstraße gedeckt werden in Kombination mit dem Einsatz von Wärmepumpen.
Das Quartier soll überirdisch möglichst autofrei gestaltet werden und die Möglichkeit bieten, Dinge des täglichen Bedarfs zu Fuß oder mit dem Fahrrad über kurze Wege zu erreichen. Das Quartier verfügt über mehrere Tiefgaragen und somit findet die motorisierte Mobilität größtenteils unterirdisch statt. In den Tiefgaragen sind viele der Parkplätze mit Ladestationen für E-Autos ausgestattet. Eine zentrale Mobilitätsstation bietet Sharing-Angebote für Bewohner*innen und Nachbarschaft, z.B. Car- und Bikesharing wie auch Lastenfahrräder. Dazu kommt die bereits vorhandene Anbindung zum ÖPNV.
Das sog. Gebäude 50 an der Stöckachstraße bleibt erhalten und ist für eine Ganztagsschule, eine Kita und weitere pädagogische Angebote vorgesehen. Die bereits vorhandene Sporthalle soll weiterhin als solche genutzt werden. Darüber hinaus werden Arbeitsräume für die Kulturbranche und soziale Initiativen geschaffen. Auch in weiteren Gebäuden sind Kitas vorgesehen.
Neben den Spielplätzen in den Innenhöfen ist ein öffentlicher Spielplatz im Zentrum des Quartiers vorgesehen. Dieser ist frei zugänglich und kann von der ganzen Nachbarschaft genutzt werden.
Einblicke in den Rück- und Hochbau
Damit auf dem ehemaligen Betriebsgelände der EnBW ein neues Quartier entstehen kann, muss nicht nur die rechtliche Grundlage geschaffen werden, sondern auch einige der alten Gebäude zurückgebaut werden. Da das Gelände eine Fläche von 4,25 ha umfasst und innerstädtisch gelegen ist, kann das nicht alles auf einmal geschehen. Aus diesem Grund sind der Rück- sowie der Hochbau in unterschiedliche Phasen unterteilt.