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1403607600000 | Adhoc-Meldung

Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG: EnBW nimmt Wertberichtigungen auf Kraftwerke vor und erhöht die Drohverlustrückstellungen für lan

Keine Auswirkungen auf das operative Ergebnis (Adjusted EBITDA)
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Karlsruhe. Die EnBW ist gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 36) verpflichtet, regelmäßig und auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Erstellung des Halbjahresabschlusses 2014 hat die EnBW im Konzernabschluss einen Wertberichtigungsbedarf auf den Kraftwerkspark von ca. 1,2 Mrd. € identifiziert. Zusätzlich müssen die Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende Strombezugsverträge nach IAS 37 um ca. 0,3 Mrd. € erhöht werden.

Grund für die im Konzernabschluss zum 30. Juni 2014 zu erfassenden Sonderbelastungen von insgesamt ca. 1,5 Mrd. € sind insbesondere aus aktueller Sicht und aufgrund umfassender Marktanalysen deutlich verschlechterte Erwartungen bezüglich der langfristigen Strompreisentwicklungen.

Die Sonderbelastungen mindern das neutrale Ergebnis und haben folglich keinen Einfluss auf das operative Ergebnis (Adjusted EBITDA). Sie sind also weder zahlungswirksam, noch haben sie Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Dividende. Bemessungsgrundlage der Dividende ist der um Sonderfaktoren bereinigte Adjusted Konzernüberschuss.

Die Sonderbelastungen werden sich auch negativ auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss der EnBW AG auswirken. Der genaue Umfang der Auswirkungen, die die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 nicht gefährden, wird noch ermittelt.

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