EnBW beantragt Außerbetriebnahme von zwei Steinkohleblöcken am Standort Heilbronn
Karlsruhe. Der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat gestern dem Beschlussvorschlag des EnBW Vorstands zugestimmt, die Steinkohleblöcke Heilbronn 5 und 6 zum gesetzlich nächstmöglichen Zeitpunkt außer Betrieb zu nehmen. Die EnBW hat daraufhin bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TransnetBW ihre Planungen zur Außerbetriebnahme der beiden Kraftwerksblöcke angezeigt.
Der ÜNB prüft nun in einem nächsten Schritt die Systemrelevanz der Kraftwerke und legt in Abstimmung mit der BNetzA die Dauer der möglichen Systemrelevanz fest. Erst nach Wegfall der Systemrelevanz können die Kraftwerke außer Betrieb genommen werden. Systemrelevante Kraftwerke können bis zur Stilllegung mit entsprechender Vergütung in die Netzreserve der Reservekraftwerksverordnung aufgenommen werden.
Die Steinkohleblöcke Heilbronn 5 und 6 gingen Mitte der 1960er Jahre (1965/66) ans Netz und verfügen über eine Leistung von jeweils 125 Megawatt. Der dritte Kraftwerksblock am Standort, Heilbronn 7, ist vom aktuellen Außerbetriebnahmebeschluss nicht betroffen; allerdings gilt für diesen Block ebenso wie für das gesamte konventionelle Erzeugungsportfolio, dass regelmäßig und kontinuierlich Prüfungen der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Die Fernwärmeversorgung am Standort ist weiterhin gesichert; auch die Ausbildungswerkstatt ist nicht betroffen.
Im Falle einer Außerbetriebnahme bzw. nach Auslaufen der Systemrelevanz von Heilbronn 5 und 6 sind rund 80 Mitarbeiter (inkl. Mitarbeiter mit standortübergreifenden Aufgaben) betroffen, für die sozialverträgliche Personalmaßnahmen entwickelt werden.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Außerbetriebnahmebeschluss: siehe auch Pressemitteilung vom 28. Februar 2014 „EnBW plant Außerbetriebnahme von zwei Steinkohleblöcken am Standort Heilbronn“.