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1341473040000 | Investorenmitteilung

EnBW schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.
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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat die am 14. Juni 2012 beschlossene Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Insgesamt wurden 26.598.504 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien zum Bezugspreis von je 30,90 Euro gegen Bareinlagen bezogen. Der Bruttoemissionserlös beträgt damit 821.893.773,60 Euro.

Die Bezugsfrist für die neuen Aktien begann am 19. Juni 2012 und endete am 2. Juli 2012. Die neuen Aktien wurden ausschließlich den Aktionären der EnBW im Wege eines sogenannten mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Ein Bankenkonsortium, bestehend aus DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG als globale Koordinatoren und Buchführer, hatte die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der EnBW zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien wurden den Aktionären im Verhältnis 9 zu 1 zum Bezugspreis von 30,90 Euro je neuer Aktie angeboten. Die Aktionäre konnten somit für je neun gehaltene Aktien an der EnBW eine neue Aktie erwerben.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Emissionserlös vorwiegend zur Stärkung von Bonität und Eigenkapital zu verwenden und somit finanziellen Spielraum für den geplanten Ausbau von insbesondere erneuerbarer Energien, schwerpunktmäßig in den Bereichen On- und Offshore Windparks und der dezentralen Energieerzeugung zu schaffen. Damit gestaltet die EnBW die Energiewende in Deutschland aktiv mit. Eine Entscheidung über die Verwendung des Emissionserlöses für spezifische Projekte in diesen Bereichen ist bisher nicht getroffen worden.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2012 gewinnanteilsberechtigt. Sie werden wie die 142.819.183 Aktien mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 522 002 (ISIN: DE0005220024) aus dem Bestand von Altaktionären zum regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart zugelassen. Die Einbeziehung dieser Aktien in die bestehende Notierung erfolgt voraussichtlich am 6. Juli 2012. Künftig haben alle EnBW-Aktien die Wertpapier-Kenn-Nummer 522 000 (ISIN: DE0005220008).

„Das energiewirtschaftliche Umfeld in Deutschland und die Situation an den Kapitalmärkten bleiben herausfordernd. Die erfolgreiche Umsetzung der Kapitalerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt dokumentiert jedoch einmal mehr das Vertrauen unserer Gesellschafter in ihr Unternehmen, in die EnBW-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in die strategische Ausrichtung und in die langfristige Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der EnBW“, so Hans-Peter Villis, Vorstandsvorsitzender der EnBW.

Die beiden Hauptaktionäre der EnBW, das Land Baden-Württemberg und der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, die ihre Beteiligungen an der EnBW über 100%ige Tochtergesellschaften halten, haben jeweils in Höhe von rund 400 Millionen Euro an der Kapitalerhöhung teilgenommen. Beide Hauptaktionäre haben ihre Bezugsrechte vollumfänglich ausgeübt. Darüber hinaus haben auch die Badische Energieaktionärs-Vereinigung, der Landeselektrizitätsverband Württemberg und der Gemeindeelektrizitätsverband Schwarzwald-Donau teilweise in erheblichem Umfang Aktien bezogen.

EnBW-Finanzvorstand Thomas Kusterer betont: „Die zeitnah zum Hauptversammlungs-beschluss erfolgte Durchführung der Kapitalerhöhung rundet die Umsetzung der vorgesehenen Kapitalmaßnahmen ab. Somit zeigt die EnBW, dass sie ihr Maßnahmenpaket zur Zukunftssicherung der EnBW mit Nachdruck umsetzt. Auch die bereits eingeleitete nachhaltige Steigerung unserer Effizienz und die in Teilen bereits erfolgten Desinvestitionen von strategisch nicht relevanten Beteiligungen sichern die Zukunftschancen der EnBW und somit die finanzielle Stabilität und die Bonität des Unternehmens.“

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Diese Bekanntmachung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der EnBW im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen.

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