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Veröffentlichung meldepflichtiger Ereignisse in EnBW Kernkraftwerken

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Analog zur Praxis des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt und Verkehr veröffentlicht die EnBW Energie Baden-Württemberg AG ?Meldepflichtige Ereignisse? in Kernkraftwerken von nun an auf einer speziell dafür eingerichteten Internet-Seite (enbw.com/presse/meldepflichtige ereignisse)*. Neu ist auch die Aufnahme derartiger Meldungen aus den unternehmensrechtlich selbständig geführten Kernkraftwerken Obrigheim und Neckarwestheim in die Internet-Informationen der EnBW.

Meldepflichtige Ereignisse, die über die niedrigste Stufe ?N? (?Normalmeldung? über Er-eignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) hinausgehen, werden - zusätzlich zum Internet - per Pressemitteilung öffentlich bekannt gemacht. Dies gilt selbstverständlich für alle öffentlich relevanten Vorgänge - unabhängig von Meldepflichten.

* Freigeschaltet ab 28. März 2002

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EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
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