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Sichere Lagerung: Das Zwischenlager in Neckarwestheim

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Im Zwischenlager in Neckarwestheim wurden die 15 Castor-Behälter aus Obrigheim eingelagert. Da die in ihnen enthaltenen Brennelemente eine andere Größe haben als die aus den Neckarwestheimer Anlagen, unterscheiden sich auch die Maße der Castor-Behälter. Der grundsätzliche technische Aufbau eines Castor-Behälters ist jedoch immer gleich.

Das seit 2019 von der staatlichen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betriebene Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim (BZN) verfügt über 151 Stellplätze für Behälter mit Brennelementen. Davon werden jedoch – als Folge des vorzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie – nur rund 125 Plätze für die Zwischenlagerung der Brennelemente aus den beiden Kraftwerksblöcken in Neckarwestheim benötigt. Die Unterbringung der 15 Castoren aus Obrigheim war also ohne Erweiterung des Zwischenlagers möglich. Und auch mit diesen 15 Castoren wird die Belegung des Zwischenlagers am Ende unter der ursprünglich genehmigten Maximalkapazität bleiben. Gleichzeitig wurde der Bau eines Zwischenlagers in Obrigheim überflüssig.

Die Genehmigung für die Einlagerung der Brennelemente aus Obrigheim hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit im August 2016 erteilt. Diese Genehmigung war erforderlich, weil im Neckarwestheimer Zwischenlager bislang nur die Lagerung von Brennelementen aus dem Betrieb der beiden GKN-Blöcke erlaubt war.

Das Zwischenlager in Neckarwestheim wurde von der EnBW Ende 2006 mit der Einlagerung des ersten beladenen Castor-Behälters in Betrieb genommen. Im Jahr 2019 ging das Lager an die staatliche BGZ über.