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Umsetzung auf Basis von staatlichen Genehmigungen

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Bei der Beladung mit Brennelementen ist ein Castor-Behälter vollständig mit Wasser bedeckt.

Für die Umsetzung des Vorhabens waren im Wesentlichen drei Genehmigungen erforderlich. Zum einen die verkehrsrechtliche Zulassung des eingesetzten Transport- und Lagerbehälters vom Typ Castor 440/84 mvK. Diese wurde dem Hersteller des Behälters im November 2013 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilt.

Zum zweiten die Genehmigung für die Aufbewahrung der Obrigheimer Brennelemente im Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim. Diese Änderung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) der EnBW im August 2016 genehmigt.

Mit der Genehmigung für den Transport der 342 verbrauchten Brennelemente aus dem Kernkraftwerk Obrigheim in das Brennelemente-Zwischenlager Neckarwestheim wiederum durch das BfE im Mai 2017 lagen schließlich alle drei wesentlichen Genehmigungen für die Umsetzung des Transportvorhabens vor.

Die EnBW überführte daraufhin die Obrigheimer Brennelemente schrittweise in insgesamt 15 Castor-Behältern und verschloss sie sicher darin. Die Beladung jedes einzelnen Behälters mit Brennelementen dauerte jeweils einige Tage. Die beladenen Behälter wurden bis zu ihrem Abtransport in einem abgesicherten Bereich des Kernkraftwerks Obrigheim bereitgestellt. Die EnBW hielt auch hierfür alle behördlichen Vorgaben ein.

Pro Schiffstransport wurden drei Castoren nach Neckarwestheim gebracht, so dass das gesamte Projekt am 19. Dezember 2017 mit dem letzten von fünf Transporten erfolgreich abgeschlossen werden konnte.