Unsere Rechnungsformate

Mit dem Versand Ihrer Rechnung per E-Mail erklären Sie sich einverstanden, dass diese elektronisch akzeptiert und verarbeitet wird. Damit Ihre elektronisch übermittelte Rechnung nicht abgelehnt, sondern effizient verarbeitet werden kann, sind folgende Hinweise zu beachten:

Hinweis: Der geschriebene Text in der E-Mail selbst wird bei der Verarbeitung der Rechnung ignoriert.

Beim Versand als e-Rechnung

  • ausschließlich gemäß EN16931
  • die E-Mail darf nur 1 Datei enthalten
    • X-Rechnung inkl. aller Begleitdokumente
    • ZUGFeRD ≥ 2.0 (pdf-Datei inkl. eingebetteter xml-Datei) inkl. aller Begleitdokumente
  • Die E-Mail darf nicht in CC oder BCC gesendet werden
  • Anhänge dürfen nicht passwortgeschützt sein
  • Die Rechnung muss an die richtige juristische Person gerichtet sein

Beim Versand als PDF

  • Die E-Mail darf nur 1 PDF-Datei einschließlich aller Begleitdokumente enthalten. Können die Begleitdokumente nicht in die PDF-Datei integriert werden, sind diese als separate Dateien beizufügen. Der Dateiname der Begleitdokumente muss dabei mit „Anhang“ beginnen
  • Die E-Mail darf nicht in CC oder BCC gesendet werden
  • Anhänge dürfen nicht passwortgeschützt sein
  • Die per E-Mail gesendete pdf-Datei darf eine Größe von 15 MB nicht überschreiten
  • Die Rechnung muss an die richtige juristische Person gerichtet sein

Bitte richten Sie Ihre elektronische Rechnung (im PDF- oder XML-Format) unter Angabe unserer vollständigen Bestelldaten an:

Häufig gestellte Fragen

Sie können Ihre Rechnung in Papierform, Elektronisch (PDF Datei), im ZUGFeRD Format (ab 2.0), oder als XRechnung stellen.

Welche Möglichkeiten der Rechnungsstellung gibt es?

Informationen zu ZUGFeRD finden Sie unter https://www.ferd-net.de/download-zugferd.

Wie muss eine ZUGFeRD Rechnung dargestellt werden und wie ist deren Umfang?

Informationen zur XRechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/faq/xrechnung/.

Wie muss eine XRechnung dargestellt werden und wie ist deren Umfang?

Dies ist im §14 Abs. 1 und 4 UStG festgelegt.

Was sind die gesetzlichen Pflichtbestandteile einer Rechnung?

Nein, um Ihre Rechnung zuordnen zu können, benötigen wir weitere Informationen wie z.B. Bestellnummer aus dem Konzern / Kostenstelle und den Namen des Bestellers.

Sind die gesetzlichen Bestandteile einer Rechnung ausreichend?

Sollte die Rechnung den Standards nicht genügen, wird Ihre Rechnung abgelehnt und Sie werden kontaktiert.

Was geschieht, wenn die Qualitätsanforderung an die Rechnung nicht eingehalten wird?

Nein, elektronische Rechnungen sind Rechnungen in Papierform gleichgestellt. Dies ist im §14 Abs. 1 und 4 UstG festgelegt.

Gibt es noch Rechnungen, die zwingend die Papierform erfordern?
An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?

Eine automatische Rückmeldung erfolgt bei Rechnungseingang nicht.

Gibt es nach Rechnungseingang eine Rückmeldung?

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