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1454411220000 | Adhoc-Meldung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Strompreisverfall zwingt EnBW erneut zu Wertberichtigungen

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Die EnBW ist gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 36) verpflichtet, regelmäßig und auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Erstellung des Jahresabschlusses 2015 hat die EnBW im Konzernabschluss einen Wertberichtigungsbedarf im Segment Erzeugung und Handel von ca. 700 Mio. € identifiziert. Die Wertberichtigungen betreffen hauptsächlich den Kraftwerkspark. Zusätzlich müssen die zuletzt im Halbjahres-abschluss um 215 Mio. € erhöhten Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende Strombezugsverträge nach IAS 37 um weitere ca. 35 Mio. € erhöht werden. EnBW veröffentlicht den Bericht für das Geschäftsjahr 2015 am 21. März 2016.

Grund für diese im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zu erfassenden Sonderbelastungen von insgesamt ca. 950 Mio. € sind insbesondere verschlechterte Erwartungen bezüglich der kurz, mittel- und langfristigen Strompreisentwicklungen.

Die Sonderbelastungen mindern das neutrale Ergebnis und sind weder zahlungswirksam, noch haben sie Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Dividende. Bemessungsgrundlage der Dividende ist der um Sonderfaktoren bereinigte adjusted Konzernüberschuss.

Der Konzernüberschuss 2015 wird trotz der Sonderbelastungen positiv sein. Die Ergebnisprognose für die Entwicklung des adjusted EBITDA (Rückgang: 0% bis -5%) hat unverändert Bestand.

Die Fähigkeit zur Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2015 ist nicht gefährdet.

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