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1339679040000 | Adhoc-Meldung

EnBW beschließt Kapitalerhöhung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
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DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG, NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT.

Karlsruhe. Der Vorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Umsetzung der angekündigten Kapitalerhöhung beschlossen.

Das Grundkapital soll unter Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 25. April 2012 geschaffenen genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 27.139.613 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2012 gewinnanteilberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich den Aktionären der EnBW im Wege eines sog. mittelbaren Bezugsrechts angeboten. Ein Bankenkonsortium (DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit Bank AG als globale Koordinatoren und Buchführer) wird die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernehmen, sie den Aktionären der EnBW zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 9 zu 1 zum Bezugspreis von 30,90 Euro je neuer Aktie zum Bezug angeboten. Die Aktionäre können damit für je neun gehaltene Aktien an der EnBW eine neue Aktie erwerben.

Die Großaktionäre der EnBW, die NECKARPRI Beteiligungsgesellschaft mbH und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH, die jeweils mit einem Anteil von rund 46,55 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind, haben sich dazu verpflichtet, ihre Bezugsrechte vollumfänglich auszuüben. Die Verpflichtung der beiden Großaktionäre ist auf den Bezug neuer Aktien im Gesamtwert von jeweils höchstens 400 Millionen Euro beschränkt. Darüber hinaus haben sich auch die Badische Energieaktionärs-Vereinigung, der Landeselektrizitätsverband Württemberg und der Gemeindeelektrizitätsverband Schwarzwald-Donau dazu verpflichtet, die auf die von ihnen jeweils gehaltenen Aktien entfallenden Bezugsrechte in zum Teil erheblichen Umfang auszuüben und die entsprechende Anzahl an neuen Aktien zum Bezugspreis zu beziehen. Auf Grundlage der abgegebenen Bezugsverpflichtungen erwartet die Gesellschaft einen Bruttoemissionserlös von mindestens rund 820 Mio. Euro. Die Gesellschaft beabsichtigt, den ihr zufließenden Emissionserlös vorwiegend zur Stärkung von Bonität und Eigenkapital zu verwenden und somit finanziellen Spielraum für den geplanten Ausbau von insbesondere erneuerbarer Energien und der dezentralen Energieerzeugung zu schaffen, um so die sich in Deutschland vollziehende Energiewende aktiv mitzugestalten.

Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Bezugsfrist für die neuen Aktien ab einschließlich 19. Juni 2012 laufen und am 2. Juli 2012 enden. Der Wertpapierprospekt wird voraussichtlich ab dem 15. Juni 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.enbw.com) zugänglich sein. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Im Zusammenhang mit dem Angebot der neuen Aktien werden weder EnBW noch Mitglieder des Bankenkonsortiums die Einrichtung eines Handels für die ausgegebenen Bezugsrechte über eine Börse veranlassen.

Es ist geplant, die Zulassung der neuen Aktien sowie der 142.819.183 Aktien mit der Wertpapier-Kenn-Nummer 522002 (ISIN: DE0005220024) aus dem Bestand von Altaktionären zum regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in Frankfurt (General Standard) und Stuttgart zu beantragen. Die Einbeziehung dieser Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am 6. Juli 2012 erfolgen.

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (U.S. Securities Act) oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem U.S. Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Diese Bekanntmachung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der EnBW im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen.

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Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe