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1310713320000 | Investorenmitteilung

EnBW gibt Steuererklärung zur Kernbrennstoffsteuer ab und wird Klage einreichen

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Karlsruhe. Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat fristgerecht bei der zuständigen Steuerbehörde, dem Hauptzollamt in Karlsruhe, die Steuererklärung auf Basis des Kernbrennstoffsteuergesetzes abgegeben. Zuvor wurden mit dem Abschluss der Revision im Kernkraftwerk Philippsburg Block 2 erstmals neue Brennelemente eingesetzt, die der Kernbrennstoffsteuerpflicht unterliegen.

Die EnKK wird nach der jetzt erfolgten Steueranmeldung beim zuständigen Finanzgericht Freiburg eine Klage gegen die Steueranmeldung erheben.

Die EnBW hatte bereits im Vorfeld wiederholt deutlich gemacht, dass sie erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Kernbrennstoffsteuer hat und sich rechtliche Schritte vorbehält. Nach eingehender Prüfung und intensiven Beratungen ist die EnKK jetzt zu der Überzeugung gelangt, dass es geboten ist, in diesem Fall den Rechtsweg zu beschreiten. Es sind sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Aspekte, die zu diesem Schritt geführt haben.

Externe Gutachter bestätigen die Rechtsauffassung der EnBW, dass dem Bund in diesem Fall nicht nur die Gesetzgebungskompetenz fehlt, sondern das Gesetz auch gegen die Konsensvereinbarung von 2001 verstößt. In dieser hatte sich die Bundesregierung gegenüber den Betreibern verpflichtet, keine einseitigen Maßnahmen zu Lasten der Kernenergie zu ergreifen. Dies gilt nach dem Wortlaut der Vereinbarung auch ausdrücklich für das Steuerrecht. Neben diesen verfassungsrechtlichen Aspekten des unzulässigen Eingriffs in das Eigentum und die Berufsfreiheit hat die EnBW auch erhebliche Zweifel daran, dass das Gesetz mit dem Europarecht vereinbar ist, da weder die Verbrauchsteuer- noch die Energiesteuerrichtlinie als Grundlage herangezogen werden können.

„Wir wollen an unseren ambitionierten Ausbauplänen im Bereich der erneuerbaren Energien festhalten. Die Umsetzung dieser Pläne ist aber auch davon abhängig, dass wir die dafür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung haben. Die Kernbrennstoffsteuer belastet die EnBW jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Mit diesem Betrag könnten wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen zusätzlichen Schritt nach vorne machen“, so Hans-Peter Villis, Vorstandsvorsitzender der EnBW.

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