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EnBW legt Beschwerde gegen Ministererlaubnis zum Zusammenschluss E.ON/Ruhrgas ein

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Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat sich aufgrund der Entwicklung der letzten Tage entschlossen, Beschwerde gegen die Ministererlaubnis einzulegen.

"Wir sehen keine andere Möglichkeit sicherzustellen, dass reale wettbewerbliche Konsequenzen aus dem Vorgang gezogen werden", erklärte der Vorsitzende des Vorstands, Gerhard Goll.

Ausschlaggebend für die Entscheidung der EnBW ist nicht eine Meinungsänderung in der Beurteilung der industriepolitischen Logik der Ministerentscheidung, ebensowenig die vorläufige Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.

"Es sind Inhalt und mögliche Handhabung der Auflagen, die uns zu diesem Schritt veranlassen."

Die Analyse der Auflagen habe ergeben, dass einige von ihnen bereits heute völlig ins Leere laufen, was wohl alle Beteiligten, vor allem auch die Bundesregierung, schon bei deren Formulierung gewusst hätten. Jedenfalls wäre dies bei einer - unterlassenen - Anhörung über die Auflagen offenkundig geworden.

Bei den Veräußerungsauflagen hat sich die Bundesregierung eine Zustimmung vorbehalten. Völlig ungeklärt sei jedoch, in welchem Verhältnis dieser Vorbehalt zu bestehenden Verträgen, z.B. Vorverkaufsrechten, stehe und welche wettbewerblichen Konsequenzen daraus entstünden.

Da das Zustimmungsverfahren nicht transparent sei, wären auch Vorabsprachen Tür und Tor geöffnet, unabhängig davon, ob es sie jetzt - heute - bereits gibt oder nicht.

Das Bemühen der EnBW, durch ein Gespräch bei Staatssekretär Tacke zu erfahren, wie bei der Ausgestaltung der Auflagen verfahren werden soll, war erfolglos. Herr Tacke hat es abgelehnt, vor Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Umsetzung der Auflagen zu reden.

"Wir mussten den Eindruck gewinnen, dass nicht nur die Auflagen selbst unzureichend sind - was wir bereits nach Erlass der Ministerentscheidung erklärt haben-, sondern dass auch beim Vollzug der Auflagen Willkür Tür und Tor geöffnet ist."

"Das verschärft die Wettbewerbsunfreundlichkeit der so genannten Ministererlaubnis in einer Weise, die unter keinem Gesichtspunkt mehr akzeptiert werden kann", sagte Goll.

"Dieser Mangel kann natürlich durch Transparenz sowie durch Klarheit im Verfahren, unter Beteiligung der Betroffenen behoben werden.

Da hierzu aber augenblicklich offenbar die Bereitschaft fehlt, musste die EnBW - auch aus Fristwahrungsgründen - zum Rechtsmittel der Beschwerde greifen."

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