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1373029200000 | Investorenmitteilung

EnBW plant Außerbetriebnahme von vier konventionellen Kraftwerksblöcken

Zeitpunkt ist abhängig von Prüfung der Systemrelevanz durch Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit Bundesnetzagentur
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Karlsruhe. Nach umfassenden Prüfungen der Wirtschaftlichkeit ihres konventionellen Kraftwerksparks plant die EnBW, an den Kraftwerksstandorten Marbach und Walheim insgesamt vier Kraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 668 MW außer Betrieb zu nehmen. Einem entsprechenden Beschlussvorschlag des EnBW Vorstands ist der Aufsichtsrat der EnBW Energie Baden-Württemberg AG heute gefolgt. Der Beschluss, der heute dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und der Bundesnetzagentur (BNetzA) mitgeteilt wurde, ist die formale Voraussetzung dafür, dass der ÜNB nun mit Blick auf die Systemsicherheit prüfen kann, ob und wann die Kraftwerksblöcke außer Betrieb genommen werden können.

Hintergrund der Entscheidung ist der rapide strukturelle Umbruch in der Energiewirtschaft. Insbesondere durch den deutlichen Zubau erneuerbarer Energien stehen zahlreiche fossile Anlagen unter hohem wirtschaftlichem Druck und sind sehr oft nur noch als „Grenzkraftwerk“ in Betrieb. Dies führt zu drastisch sinkenden Erträgen. Insbesondere Gaskraftwerke, aber auch ältere Kohlekraftwerke und ölbefeuerte Anlagen können bei den heutigen Börsenpreisen für Strom ihre Vollkosten nicht mehr decken und damit nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Aus diesem Grund sollen am Standort Marbach der heizölbefeuerte Kombiblock III sowie die Gasturbine II und in Walheim die Steinkohleblöcke 1 und 2 zum gesetzlich nächstmöglichen Zeitpunkt außer Betrieb genommen werden. Im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes und der Reservekraftwerksverordnung bedeutet dies eine endgültige Stilllegung der Anlagen. In den betroffenen Anlagen sind derzeit rund 100 Mitarbeiter beschäftigt, für die sozialverträgliche Personalmaßnahmen entwickelt werden.

Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz und die Reservekraftwerksverordnung sehen vor, dass vorläufige und endgültige Stilllegungen mindestens 12 Monate vorher dem zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen. Der ÜNB prüft dann in einem nächsten Schritt die Systemrelevanz der Kraftwerke und legt in Abstimmung mit der BNetzA den Zeitpunkt der Außerbetriebnahmen fest. Systemrelevante Kraftwerke können bis zur endgültigen Stilllegung mit entsprechender Vergütung in die Netzreserve der Reservekraftwerksverordnung aufgenommen werden.

Im Gespräch mit der BNetzA ist die EnBW bezüglich der relativ neuen, flexibel einsetzbaren Gas- und Dampfturbinen-Anlage RDK 4 in Karlsruhe. RDK 4 kommt derzeit so gut wie nicht zum Einsatz und kann die Vollkosten daher ebenfalls nicht decken. Mit Blick auf potentielle Veränderungen des Marktdesigns soll die Möglichkeit einer späteren Wiederinbetriebnahme offen gelassen werden. Ziel der EnBW ist daher eine kurzfristige, konservierte Außerbetriebnahme der Anlage.

Derzeit verfügt die EnBW in Baden-Württemberg über eine Leistung von insgesamt rund 4290 MW aus konventionellen Kraftwerken. Zusätzlich befindet sich in Karlsruhe der hochmoderne Steinkohleblock RDK 8 mit rund 900 MW in der Inbetriebnahmephase. In Mannheim ist mit GKM 9 ein weiterer Steinkohleblock im Bau, an dem die EnBW ebenfalls beteiligt ist. Damit leistet der konventionelle Kraftwerkspark der EnBW auch nach den geplanten Außerbetriebnahmen weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg.

Neben dem massiven Ausbau erneuerbarer Energien, deren Anteil am EnBW-Energiemix bis zum Jahr 2020 mehr als verdreifacht werden soll, steht die EnBW im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung auch weiterhin dafür ein, mit Schwerpunkt Baden-Württemberg gesicherte Leistung aus konventionellen Kraftwerken bereitzustellen. Zumindest für eine gewisse Übergangszeit ist der sichere und hocheffiziente Betrieb des konventionellen Erzeugungsparks damit weiterhin ein wichtiger Teil des „Maschinenraums der Energiewende“ und Garant für die Versorgungssicherheit.

Hintergrund:

Die Stromerzeugung in den Kraftwerken wird maßgeblich durch die Wirtschaftlichkeit mitbestimmt, die ihre Abbildung in der so genannten Merit Order findet. Die Merit Order gibt eine Reihenfolge wieder, die durch variable Kosten, im Wesentlichen die Kosten für Brennstoff und CO2, bestimmt ist und beschreibt, ab welchem Preis welches Kraftwerk zum Einsatz kommt. Erneuerbare Erzeugung wird hierbei vorrangig eingesetzt, danach werden beginnend mit den Anlagen mit den niedrigsten variablen Kosten so lange Kraftwerke hinzugeschaltet, bis die geforderte Leistung gedeckt wird. Das letzte gehandelte Kraftwerk an der Börse („Grenzkraftwerk“) bestimmt mit seinen variablen Kosten somit den Strompreis. Es ergibt sich folgende Einsatzreihenfolge: Erzeugungsanlagen im Bereich erneuerbare Energien, dann die Kernkraftwerke, Braunkohleblöcke, Steinkohleblöcke, Gas und zuletzt Öl-befeuerte Kraftwerke. Wenn zu einer Tageszeit ausreichend Wind weht und die Sonne scheint, werden die Kraftwerke mit den höheren variablen Kosten in der Merit Order verdrängt und stehen somit still.

Daten zu den Kraftwerken:

Marbach Kombiblock III: Heizölbefeuert, Dampfturbine III 262 MW/Gasturbine III 85 MW, Inbetriebnahme 1975

Marbach Gasturbine II: Heizölbefeuert, 77 MW, Inbetriebnahme 1971

Walheim Steinkohleblock 1: 96 MW, Inbetriebnahme 1964

Walheim Steinkohleblock 2: 148 MW, Inbetriebnahme 1967

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