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EnBW und PROKON kommen nicht zusammen

PROKON-Gläubiger entscheiden sich für Genossenschaftsmodell / EnBW konzentriert sich auf organisches Wachstum und investiert 3,5 Milliarden in Erneuerbare Energien
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Karlsruhe. Die Gläubiger der PROKON Regenerative Energien GmbH haben sich heute für die Fortführung von PROKON als Genossenschaft ausgesprochen. Im Rahmen einer Gläubigerversammlung in Hamburg stimmten sie mehrheitlich für das Genossenschaftsmodell unter Beteiligung der bisherigen Genussrechtsinhaber.

„Das EnBW-Team hat sich mit großer Überzeugung bis zur letzten Minute eingesetzt. Umso mehr bedauern wir natürlich diese Entscheidung, denn PROKON und EnBW hätten gut zusammengepasst und gemeinsam die Windkraft in Deutschland noch stärker voranbringen können. Aber wir haben auch großen Respekt für die Verbundenheit der Genussrechtsinhaber mit PROKON, die darin zum Ausdruck kommt“, sagte EnBW-Vorstandsvorsitzender Frank Mastiaux. „Wir wünschen dem Unternehmen PROKON, seinen Mitarbeitern und Eigentümern alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft. Für unsere Strategie, die wir bereits Mitte 2013 beschlossen haben, ändert sich dadurch nichts. Wir werden uns jetzt, wie ursprünglich geplant, auf Maßnahmen vor allem des organischen Wachstums konzentrieren, um unsere Ziele zu erreichen.“

Allein für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien an Land und auf See hat die EnBW in den kommenden Jahren Investitionen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 3 Milliarden Euro sollen in den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze fließen. Erneuerbare Energien und Netzgeschäft sollen zusammen mit dem kundennahen Vertrieb im Jahr 2020 nahezu 90 Prozent zum Unter-nehmensergebnis beitragen.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hatte dem Insolvenzverwalter von PROKON im Rahmen eines Bieterverfahrens ein verbindliches Angebot für den Erwerb von PROKON gemacht und wurde daraufhin am 12. Mai 2015 durch den PROKON-Gläubigerausschuss als bevorzugter Investor für das Investorenmodell ausgewählt. Im Nachgang dieser Entscheidung wurde das bindende Angebot der EnBW, als Alternative zum Genossenschaftsmodell, heute der PROKON-Gläubigerversammlung als eine Sanierungsvariante vorgelegt.

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