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Kernkraftwerk Philippsburg: EnBW überträgt vorhandene Reststrommenge von Block 1 auf Block 2

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Kernkraftwerk Philippsburg

  • Übertragung ist vom Atomgesetz vorgesehen
  • Philippsburg 2 (KKP 2) kann damit bis Ende 2019 Strom produzieren

Philippsburg. Die EnBW hat die vom abgeschalteten Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) noch vorhandene Reststrommenge auf den Block 2 (KKP 2) am gleichen Standort übertragen. Mit der Übertragung steht KKP 2 genügend Reststrommenge zur Verfügung, um bis zum Ende der gesetzlich definierten Laufzeit – also bis zum 31. Dezember 2019 – Strom produzieren zu können. Eine entsprechende Mitteilung hat die EnBW Kernkraft GmbH als Betreiber der beiden Blöcke in Philippsburg heute an das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) geschickt.

Im Atomgesetz sind den deutschen Kernkraftwerken sowohl Laufzeiten (in Form eines Abschaltdatums) als auch Strommengen (zu produzierende Kilowattstunden) exakt zugewiesen. Demnach muss eine Anlage endgültig abgeschaltet werden, sobald eines der beiden Kriterien erreicht ist. Ist bei einer Anlage nach ihrer Abschaltung noch eine Reststrommenge vorhanden, kann diese Menge auf eine jüngere Anlage übertragen werden, ohne dass eine behördliche Zustimmung erforderlich ist. Diesen Schritt hat die EnBW nun vollzogen.

KKP 1 ging im Jahr 1979 in Betrieb und wurde im Jahr 2011 abgeschaltet. Seit 2017 befindet sich die Anlage im Rückbau (siehe EnBW-Pressemitteilung vom 11. April 2017). Die verbliebene Reststrommenge von KKP 1 beläuft sich auf rund 8,5 Milliarden Kilowattstunden.

Diese 8,5 Milliarden Kilowattstunden entsprechen etwa 80 Prozent der durchschnittlichen Jahresproduktion von KKP 2. Die Anlage ging 1984 in Betrieb und darf längstens bis Ende 2019 Strom produzieren. Die EnBW hat frühzeitig – nämlich im Jahr 2016 – den Rückbau von KKP 2 beantragt, damit die erforderliche Genehmigung für Stilllegung und Abbau rechtzeitig vorliegt. Auf diese Weise soll möglichst ab 2020 der sichere direkte Rückbau der Anlage starten.

KKP 2 leistet wichtigen Beitrag zu Versorgungssicherheit und Netzstabilität

KKP 2 verfügt über ein auch bei staatlichen Überprüfungen nachgewiesenes sehr hohes Sicherheitsniveau. Nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch bis zum Ende der Laufzeit der Anlage investiert die EnBW regelmäßig in Erhalt und Ausbau dieses sehr hohen Sicherheitsniveaus und stellt dabei Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit. So wird KKP 2 auch in den Jahren 2018 und 2019 jeweils für Revisionen abgeschaltet, bei denen dann u.a. zahlreiche Prüf- und Instandhaltungstätigkeiten durchgeführt und mehrere technische Projekte umgesetzt werden, die überwiegend nur bei abgeschalteter Anlage durchführbar sind. Darüber hinaus finden während des laufenden Betriebs kontinuierliche Überwachungs- und Wartungsarbeiten statt.

In den vergangenen zehn Jahren hat KKP 2 durchschnittlich rund 10,6 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr produziert und damit einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Baden-Württemberg geleistet. Die genannte Produktionsmenge entspricht etwa einem Sechstel des Stromverbrauchs in Baden-Württemberg.

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