24-Stunden-Lieferantenwechsel
Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für den Wechsel des Stromversorgers, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Ziel ist es, den sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Gasverträge sind davon nicht betroffen. Wir erklären Ihnen, was sich konkret ändert – und was Sie beachten sollten.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
1. Was verbirgt sich hinter dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden. Mit dem sogenannten 24-Stunden-Lieferantenwechsel erhalten Sie künftig deutlich schneller eine Rückmeldung, ab wann der Stromvertrag bei einem neuen Anbieter starten kann. Denn sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, stimmen sich die beteiligten Marktpartner – also Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber – innerhalb von 24 Stunden über den frühestmöglichen Liefertermin ab und teilen Ihnen diesen mit.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie innerhalb von 24 Stunden den Anbieter wechseln können. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Vertrags bleiben bestehen. Die Neuerung betrifft den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den vertraglichen Beginn.
2. Warum ist die Marktlokations-ID jetzt so wichtig?
Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist ab Juni 2025 der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.
Das sollten Sie wissen:
- Die Angabe der Zählernummer allein reicht künftig nicht mehr aus, um den Wechselprozess sofort zu starten.
- Die MaLo-ID identifiziert Ihren Stromanschluss eindeutig – ähnlich wie eine IBAN beim Bankkonto.
- Sie finden sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
- Falls Sie gerade umziehen und die MaLo-ID in Ihrem neuen Zuhause nicht kennen, können Sie diese auch beim Eigentümer oder Vormieter erfragen. Sollte das nicht möglich sein, können wir sie über Ihre Zählernummer beim Netzbetreiber anfordern – das kann jedoch zu einem Zeitverzug bei der Bearbeitung führen.
- Oftmals ist die MaLo-ID auch im Übergabeprotokoll bei der Schlüsselübergabe hinterlegt.
Unser Tipp: Halten Sie Ihre MaLo-ID möglichst vor Vertragsabschluss bereit – damit stellen Sie sicher, dass Ihr Liefertermin schnellstmöglich geklärt werden kann. Weitere Informationen zur MaLo-ID finden Sie hier.
3. Was müssen Sie bei einem Umzug künftig beachten?
Ab dem 6. Juni 2025 können Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Das bedeutet: Sie müssen uns Ihren Umzug rechtzeitig vor dem Termin mitteilen – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus. Ob Sie ein- oder ausziehen – die Fristen sind gleich. Die Konsequenzen bei verspäteter Meldung unterscheiden sich jedoch:
Einzug
Wenn Sie Ihren Einzug zu spät melden, werden Sie zunächst automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert – häufig zu höheren Konditionen als bei Ihrem Wunschanbieter. Außerdem könnte Ihr Vormieter oder Vermieter für die Stromkosten der ersten Tage verantwortlich bleiben.
Auszug
Wenn Sie Ihren Auszug nicht fristgerecht melden, endet Ihr Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für den Stromverbrauch in Ihrer alten Wohnung verantwortlich – auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
Gut zu wissen: Ihren Zählerstand können Sie uns ganz unkompliziert nach der Schlüsselübergabe mitteilen – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug. Am Einfachsten geht das direkt über unser Kontaktformular.
4. Warum kann sich die Bearbeitung Ihres Stromvertrags verzögern?
Die Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels ist eine umfangreiche Umstellung im gesamten Strommarkt. Da alle Marktpartner gleichzeitig neue Prozesse umsetzen, kann es in der Übergangsphase nach dem 6. Juni 2025 vereinzelt zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Stromverträgen kommen. Mit Erhalt Ihrer Auftragsbestätigung können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Auftrags rund um die Uhr in der EnBW zuhause+ App oder im Kundenportal Kundenportal verfolgen.
