Balkonkraftwerk anmelden: Das müssen Sie wissen

Wenn Sie planen, eine steckerfertige Solaranlage auf Ihrem Balkon zu installieren, sind Sie gesetzlich zur Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks verpflichtet. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo Sie Ihre Mini-Solaranlage registrieren und wie Sie dabei vorgehen.

Angesichts der schwankenden Strompreise in den letzten Jahren entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer*innen, Wohnungseigentümer*innen und auch Mieter*innen für den Kauf von Balkonkraftwerken, um selbst Solarstrom zu erzeugen. Diese Investition ermöglicht es Ihnen, nicht nur Ihre Energiekosten zu senken und ein bisschen autarker zu werden, sondern auch aktiv zum Umweltschutz beizutragen.



Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden – oder nicht?

Obwohl Balkonkraftwerke – auch bekannt als Mini-Solaranlagen – steckerfertig geliefert werden, muss man bei Inbetriebnahme ein paar Formalitäten beachten. Sprich: Es ist nicht gestattet, ein Balkonkraftwerk lediglich zu kaufen, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Vor der Nutzung einer steckerfertigen Photovoltaikanlage ist eine Anmeldung erforderlich, die spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfolgen muss. Die Anmeldung ist Pflicht. Die Zeit läuft ab dem Tag, an dem die Anlage zum ersten Mal Strom ins Netz eingespeist hat. Sind die Daten online eingetragen, ist die Anmeldung abgeschlossen. Die Registrierung ist kostenlos.

Registrierung beim Netzbetreiber ist entfallen

Seitdem die Bundesregierung das Solarpaket 1 verabschiedet hat, muss die Registrierung beim Netzbetreiber nicht mehr durch Sie selbst erfolgen, denn nun informiert die Bundesnetzagentur den zuständigen Netzbetreiber automatisch über Ihr Balkonkraftwerk.

Warum muss ich überhaupt mein Balkonkraftwerk anmelden?

Balkonkraftwerke werden in der Regel mittels Stecker direkt mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. Dies erfordert, dass der Netzbetreiber bezüglich der eingespeisten Strommenge und Leistung Bescheid weiß. Die Information des Netzbetreibers durch die Bundesnetzagentur nach erfolgter Anmeldung trägt also zur Sicherheit des Netzes bei, da zum Beispiel für Wartungsarbeiten bestimmte Netzabschnitte komplett stromlos geschaltet werden müssen. Unangemeldete Balkonkraftwerke würden ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Balkonkraftwerk am Balkon eines Mehrfamilienhauses.

Dank des neuen Solarpaket 1 entfällt die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber.

Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden

Die Registrierung eines Balkonkraftwerks erfolgt über den Online-Dienst der Bundesnetzagentur und ist in wenigen Schritten erledigt. Folgen Sie einfach diesen Schritten, um Ihre Anlage zu registrieren:

  1. Option zur „Registrierung einer Anlage, …“ wählen.
  2. Option zur „Registrierung einer Solaranlage“ wählen.
  3. Option „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“ auswählen.
  4. Es folgen drei Fragen:
    1. Sind Sie bereits registriert?
    2. Wollen Sie Ihre eigene Solaranlage registrieren, die von Ihnen privat betrieben wird?
    3. Wurde die Anlage bereits in Betrieb genommen (i. d. R. müssen Solaranlagen erst nach der Inbetriebnahme registriert werden)?

Registrierung als Benutzer*in

Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, falls Sie bereits registriert sind, ansonsten werden Sie aufgefordert, ein Benutzerkonto anzulegen.

In Ihrem Benutzerkonto geben Sie unter anderem Folgendes an:

  • Ihre Benutzerdaten (Name) und Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse)
  • Ihr Geburtsdatum
  • Benutzername (empfohlen wir die E-Mail-Adresse) und Passwort

Nachdem Sie das Benutzerkonto erfolgreich angelegt haben, müssen Sie dies per E-Mail aktivieren. Erst dann können Sie sich mit Benutzernamen und Passwort anmelden. Die Daten für den Anlagenbetreiber sind bereits vorab anhand der von Ihnen angegebenen Benutzerdaten ausgefüllt. Sie müssen nur noch Ihre Adressdaten ergänzen.

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Registrierung der Solaranlage

Im weiteren Anmeldeprozesses müssen Sie verschiedene Angaben zum Balkonkraftwerk machen. Zu diesen Angaben zählen:

  • Standortdaten der Anlage (i. d. R. übereinstimmend mit dem Wohnsitz des Anlagenbetreibers)
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Technische Daten der Anlage:
    • Gesamtleistung der Solarmodule
    • Wechselrichterleistung
  • Angaben zum Netzanschluss (Netzbetreiber wird i. d. R. vorausgewählt)
  • Zählernummer (Dies ist eine vertrauliche Angabe und wird nicht im MaStR veröffentlicht. Sie finden Ihre Zählernummer am Zähler selbst, im Übergabeprotokoll bei Einzug oder auf Ihrer Stromrechnung.)

Abschließend erhalten Sie die Registrierungsbestätigung.

Gut zu wissen: Am Ende des Anmeldeprozesses werden Sie auch danach gefragt, ob Sie einen Stromspeicher betreiben. Wenn Sie dies bejahen, ergeben sich für Sie daraus weitere Fragen zu den technischen Daten des Speichers.

Falls es zu Änderungen an Ihrer Photovoltaikanlage kommt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die hinterlegten Informationen im Register zu aktualisieren.

Strafen bei Nichtanmeldung des Balkonkraftwerks

Laut der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist in § 5 festgelegt, dass Betreiber*innen ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Insellösungen, die vollständig autark betrieben werden und somit nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sind. Wer seine Anlage nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Allerdings sind Fälle, in denen eine derart hohe Strafe tatsächlich ausgesprochen wurde, bislang nicht bekannt.

Wieviel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Wie Sie sehen, ist die Anmeldung eines Balkonkraftwerkes sehr viel einfacher geworden.

Darüber hinaus wurde die maximale Einspeiseleistung von 600 auf 800 Watt erhöht. Auch die maximal zulässige Leistung der PV-Module ist gestiegen – und zwar auf 2.000 Watt.

Die Mini PV-Anlage darf also durchaus mehr als 800 Watt erzeugen, mithilfe des Wechselrichters wird die Leistung auf die erlaubten 800 Watt runtergeregelt. Die Nutzung von Solarmodulen mit bis zu 2.000 Watt Leistung macht Sinn, denn so können Sie auch bei weniger guten Wetterbedingungen möglichst hohe Erträge erzielen. Dank leistungsstärkerer Module kann der Wechselrichter häufiger das AC-Limit von 800 Watt erreichen und wird dadurch optimal ausgenutzt.

Wenn Sie mehrere Balkonkraftwerke betreiben, dürfen die genannten Leistungsgrenzen insgesamt nicht überschritten werden. Der Wechselrichter jedes Balkonkraftwerks darf nur an einen eigenen Stromkreis angeschlossen werden.

Überschreitet die Wechselrichterleistung die erlaubten 800 Watt, ist keine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur möglich. Denken Sie außerdem daran, dass die Anlage dann durch einen Fachbetrieb installiert werden muss.

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Förderung für Balkonkraftwerke nutzen

Balkonkraftwerke sind von der Mehrwertsteuer befreit. Dadurch sparen Sie schon beim Kauf Geld. Viele Städte und Kommunen zahlen außerdem einen Zuschuss, wenn Sie eine Mini-Solaranlage für den Balkon oder Garten kaufen.

Welchen Stromzähler benötige ich für ein Balkonkraftwerk?

Notwendig ist die Anmeldung zudem, weil ältere Stromzählermodelle (Ferraris-Zähler) nicht für eine Rückeinspeisung konzipiert sind. Diese führt dazu, dass die Zähler rückwärtslaufen. In der Vergangenheit durften Balkonkraftwerke mit einem ungeeigneten Zähler nicht betrieben werden. Dank des neuen Gesetzes dürfen sie direkt angeschlossen werden. Das gilt auch dann, wenn der Zähler rückwärtsläuft.

Mit der Anmeldung wird entsprechend auch der Austausch des Stromzählers auf ein modernes Modell in Auftrag gegeben, sofern notwendig. Der Austausch erfolgt nur, wenn noch ein alter rückwärtsdrehender Zähler vorhanden ist. Das passiert automatisch. Sie müssen nicht tätig werden. Digitale Stromzähler können die Entnahme und Einspeisung von Strom getrennt erfassen, der Einbau eines zweiten Zählers ist in der Regel nicht erforderlich.

Balkonkraftwerk eines Mehrfamilienhauses in der Sonne.

Balkonkraftwerke sind eine spannende Alternative, wenn zum Beispiel kein komplettes Dach zur eigenständigen Stromerzeugung zur Verfügung steht.

Der Netzbetreiber reagiert nicht … ?

Erhalten Sie keine Rückmeldung vom Netzbetreiber oder es findet kein Zählerwechsel statt, prüfen Sie den Registrierungsstatus im Marktstammdatenregister oder fragen Sie am besten direkt beim Netzbetreiber nach.

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Welche neuen Regeln gelten für Mietwohnungen?

Bislang war die Zustimmung der Vermieterseite oder der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Nach Änderungen im Mietrecht darf der Installation solcher Anlagen nicht mehr ohne triftigen Grund widersprochen werden. Steckersolargeräte sind außerdem im Wohnungseigentumsgesetz in die Liste der privilegierten Maßnahmen aufgenommen worden, auf die Wohnungseigentümer*innen Anspruch haben.

Allerdings sollte vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks trotzdem Rücksprache mit den Wohnungsbesitzer*innen gehalten werden, um gegebenenfalls bauliche Maßnahmen zu besprechen und Streit vorzubeugen. Denn Vermieter*innen und Eigentümergemeinschaften haben auch weiterhin ein Mitspracherecht.

Möchten Sie Solarmodule außerhalb der Wohnung, beispielsweise an der Balkonbrüstung oder der Hauswand, anbringen, müssen Vermieter*in oder Eigentümergemeinschaft zustimmen.

Was ist bei Betreiberwechsel, Mitnahme bei Auszug und Stilllegung zu beachten?

Bei Auszug sind Mieter*innen dazu verpflichtet das Balkonkraftwerk zu entfernen und den ursprünglichen baulichen Zustand wiederherzustellen. Deswegen ist die Mitnahme des Balkonkraftwerks meist problemlos möglich. Für den neuen Standort muss keine erneute Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister erfolgen, es reicht, wenn Sie die Adresse aktualisieren.

Der Verkauf des Balkonkraftwerks und die Übernahme durch die Nachmieter*innen bzw. Die Vermieter*innen ist grundsätzlich ebenfalls möglich. Bei einem Betreiberwechsel muss die Registrierung im Marktstammdatenregister entsprechend aktualisiert werden.

Auch die Stilllegung eines Balkonkraftwerks muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Sie führt aber nicht zu einer Löschung des Eintrags. Die Einheiten verbleiben zu energiestatistischen Zwecken im MaStR.

Fazit: Ihr Balkonkraftwerk – Einfach registriert, sicher betrieben

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist eine notwendige und rechtlich verpflichtende Maßnahme für alle Betreiber*innen. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist einfach durchzuführen und bietet Vorteile im Hinblick auf die Netzsicherheit. Besonders nach den Änderungen durch das Solarpaket 1 ist der Anmeldeprozess unkomplizierter geworden, da eine direkte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr erforderlich ist.