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Windpark Bühlertann

Auf Flächen der Gemeinde Bühlertann im Landkreis Schwäbisch Hall hat die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit vier Windkraftanlagen gebaut. Der Windpark wurde im Juni 2017 in Betrieb genommen.

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Projektdetails

Standorte Windkraftanlagen Windpark Bühlertann (Sie finden die Karte in einer höheren Auflösung im rechten Downloadbereich)

Der Standort für den Windpark befindet sich auf Gemarkung der Gemeinde Bühlertann im Landkreis Schwäbisch Hall. Das Areal befindet sich südöstlich von Fronrot und wird durch die K 2628 in zwei Teile geteilt. Es wird forstwirtschaftlich genutzt, Eigentümer der Flächen ist der Landesbetrieb ForstBW. Im direkten Umfeld befinden sich Wälder, Dörfer und Grünflächen.

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Das Areal ist als Konzentrationsfläche für die Windenergienutzung im Entwurf des Teilflächennutzungsplans Oberes Bühlertal als Konzentrationsfläche A und B ausgewiesen. Der Entwurf zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) GVV Oberes Bühlertal ist im Dezember 2015 ausgelegt worden. Die Offenlage hat stattgefunden, jedoch noch nicht verabschiedet. Die Erteilung der Genehmigung war in diesem Fall unabhängig von der Rechtskraft des FNP möglich.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Der Windpark besteht aus vier Windenergieanlagen vom Typ Vestas V126 mit einer Leistung von 3,3 MW. Sie haben eine Nabenhöhe von 149 Metern und einen Rotordurchmesser von 126 Metern.

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Windverhältnisse

Da der Windpark auf einer relativ gut für die Windkraft geeigneten Fläche mit geringfügigen Höhenunterschieden gebaut wurde, sind die Windgeschwindigkeiten für alle vier Windkraftanlagen ähnlich. Der Windatlas des TÜV Süd gibt für alle Standorte Windgeschwindigkeiten von 5,8 – 6,0 m/s auf 140 Meter Höhe an. Die EnBW hat zusätzlich von September 2015 bis Ende Juli 2016 eine Windmessung durchgeführt und geht von einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von ca. 6,4 m/s auf Nabenhöhe ermittelt. Die Datenauswertung sowie die Erstellung des darauf aufbauenden Windgutachtens wurden von einem akkreditierten Gutachterbüro durchgeführt.

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Die Belange von Mensch und Umwelt

Bei der Fixierung der Standorte der Windkraftanlagen wurden frühzeitig die Belange von Mensch und Natur berücksichtigt. Schon bevor der Genehmigungsantrag eingereicht wurde, ist dieser Aspekt über zahlreiche Fachgutachten überprüft worden. Neben den Gutachten zu den Windverhältnissen sind zum Beispiel umfangreiche avifaunistische und faunistische Erhebungen ebenso wie Schall- und Schattenwurfgutachten erstellt worden.

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Untersuchungen zum Schall

Die Grenzwerte der Schallimmissionen werden beim Windpark Bühlertann eingehalten. Die Berechnung wurde durch einen Gutachter durchgeführt, dabei wurden auch die im Bau befindlichen Windenergieanlagen des Windparks „Hummelsweiler“ berücksichtigt.

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Untersuchungen zum Schattenwurf

Beispiel eines grafischen Schattenwurfkalenders am Beispiel eines Wohnhauses in Fronrot. Die grünen Bereiche geben an, wann durch WEA 1 mit Schattenwurf zu rechnen ist.

Gemäß der Vorgaben darf an keinem bewohnten Gebiet mehr als 8 Stunden/Jahr Schattenwurf durch bewegten Schatten auftreten. Weiterhin ist gesetzlich vorgegeben, dass nicht mehr als 30min/Tag als Schattenwurf auftreten dürfen. Um diese Werte sicher einzuhalten, werden WEA 1 und 2 mit einem sogenannten Schattenwurfmodul ausgestattet. Dadurch wird die Anlage so gesteuert und bei Bedarf abgeschaltet, dass die o.g. Grenzwerte eingehalten werden. Hinsichtlich des erzeugten Stroms spielt die Abschaltung keine Rolle, da die Verluste weniger als 0,3% betragen. Für WEA 3 und 4 ist aufgrund des Abstands und der Lage kein relevanter Schattenwurf an bewohnten Gebieten zu erwarten.

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Netzanbindung

Der Windpark Bühlertann speist am 20-kV Kabel zwischen der Umspannstation ‚Orrot‘ und dem SW Übergabe Holzmühle die erzeugte Energie in das Mittelspannungsnetz der Netze NGO ein. Hierfür wurde in der Nähe des Netzverknüpfungspunktes eine Übergabestation errichtet. Der Windpark wurde unterirdisch auf einer Länge von ca. 7,5 Kilometern über ein Erdkabel mit der Übergabestation verbunden. Die Trasse verläuft überwiegend im bewaldeten Gebiet auf bereits teilversiegelten und unbefestigten vorhandenen Forstwegen, um hier die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten.