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Windpark Burgholz

Auf Flächen der Gemeinde Rot am See im Landkreis Schwäbisch Hall, nahe der Gemeinden Werdeck und Seibotenberg, hat die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit drei Anlagen gebaut. Der Windpark ist im September 2017 in Betrieb gegangen.

Projektdetails

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Standorte Windkraftanlagen Windpark Burgholz

Der Standort befindet sich westlich des Ortes Werdeck (Rot am See) und östlich von Seibotenberg (Gerabronn) an der L 1041. Die rund 27 ha große Fläche befindet sich in einem privaten Waldgebiet.

Der Standort ist im Teilflächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands „Brettach/Jagst“ als Konzentrationszone H ausgewiesen. Der Teilflächennutzungsplan ist seit Juli 2015 rechtskräftig und bildet die planungsrechtliche Grundlage für den Windpark.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Der Windpark Burgholz besteht aus drei Anlagen vom Typ Vestas V126 mit einer Leistung von jeweils 3,3 Megawatt (MW). Sie haben einen Rotordurchmesser von 126 Metern und eine Nabenhöhe von 149 Metern und können ca. 7.500 Haushalte mit Strom versorgen.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Für den Windpark Burgholz wurde bereits ein Windgutachten erstellt. Es basiert auf den Betriebsdaten umliegender, bereits in Betrieb befindlicher Bestandsanlagen aus der näheren Umgebung in Gerabronn, Ruppertshofen und Lindlein. Das Gutachten weist für den Windpark eine Windgeschwindigkeit von 6,1 m/s aus. ergeben. Damit kann er rechnerisch 24 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Dies entspricht einer jährlichen CO₂-Einsparung von rund 18.000 Tonnen.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt worden sind, ist mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall abgestimmt und festgelegt worden. Neben den Gutachten zum Windaufkommen waren faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

Alle erstellten Gutachten sind dem Genehmigungsantrag beigefügt worden. Alle Grenzwerte bezüglich Schall- und Schattenemissionen werden eingehalten.