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Windpark Dünsbach

Auf Flächen der Stadt Gerabronn im Landkreis Schwäbisch Hall im Ortsteil Dünsbach befindet sich der Windpark Dünsbach mit drei Anlagen Typ V126 mit einer Nabenhöhe von 149m und 3,3 MW Leistung. Der Windpark ist im September 2017 in Betrieb gegangen.

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Projektdetails

Standorte Windkraftanlagen Windpark Dünsbach (Karte per Klick vergrößern)

Der Standort befindet sich südlich von Dünsbach, östlich der Ortschaft Sandelsbronn der Gemeinde Braunsbach. Westlich des Windparks verläuft die L 1037. Der Standort der Windenergieanlage 1 (WEA 1) ist dabei im Wald, die Anlagen WEA 2 und WEA 3 stehen weiter östlich auf landwirtschaftlichem Gebiet.

Drei bestehende Anlagen vom Typ Enercon E 101 bzw. Fuhrländer FL MD 77 wurden bei der Planung des Windparks Dünsbach berücksichtigt.

Der Standort für den Windpark Dünsbach ist im Teilflächennutzungsplan „Windenergie Gerabronn/Langenburg“ der VVG Gerabronn als Konzentrationszone D ausgewiesen. Die Flächenausweisung im Teilflächennutzungsplan Windkraft bildet die planungsrechtliche Grundlage für den Windpark.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Der Windpark Dünsbach besteht aus drei Anlagen vom Typ Vestas V126 mit einer Leistung von jeweils 3,3 Megawatt (MW) Sie haben einen Rotordurchmesser von 126 Metern und eine Nabenhöhe von 149 Metern und können ca. 7.500 Haushalte mit Strom versorgen.

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Windverhältnisse

Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Der Abgleich der Windmessdaten des Messmasts für den Windpark Langenburg und der Betriebsdaten umliegender Windenergieanlagen hat auf 149 Metern Nabenhöhe eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6,3 m/s ergeben. Damit ist die Fläche für den Windpark Dünsbach sehr gut für die Windenergienutzung geeignet.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt worden sind, ist mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall abgestimmt und festgelegt worden. Neben den Gutachten zum Windaufkommen waren faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

Alle erstellten Gutachten sind dem Genehmigungsantrag beigefügt worden. Alle Grenzwerte bezüglich Schall- und Schattenemissionen werden eingehalten.

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Kontakt

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Termine

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