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Auf den Gemarkungen der Gemeinden Muggensturm, Kuppenheim und Bischweier im Landkreis Rastatt plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit bis zu sieben Anlagen.

Projektdetails

Standorte der Windenergienanlagen Muggensturm-Kuppenheim-Bischweier

Das Planungsgebiet für den Windpark liegt zum einen auf Flächen der Gemeinde Muggensturm. Hier sind vier Windenergieanlagen denkbar. Zwei weitere Windkraftanlagen sind auf Flächen der Stadt Kuppenheim geplant. Eine weitere Anlage ist auf Flächen der Gemarkung Bischweier möglich. Eine Zusammenführung dieser drei Flächen zu einem Windparkstandort ist aufgrund der räumlichen Nähe sinnvoll, auch wenn drei unterschiedliche Gemeindegemarkungen betroffen sind. Für alle drei Gemeinden gilt das gleiche Baurecht gemäß § 35 BauGB.

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Übersichtskarte zu den geplanten Standorten der Windenergieanlagen Muggensturm-Kuppenheim-Bischweier. Die Karte finden Sie im Download-Bereich.

Der Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz kann voraussichtlich in 2024 eingereicht werden. Nach Erhalt der Genehmigung, voraussichtlich im Jahr 2026, und dem darauffolgenden Ausschreibungsverfahren nach EEG 2021, ist eine Inbetriebnahme des Windparks in 2027 möglich.

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Anlagenanzahl & Anlagentyp

Alle Anlagen des geplanten Windparks halten die gesetzlich vorgesehen Abstände zur Wohnbebauung von ca. 700 m mindestens ein. Vielmehr orientiert sich die Planung an den von der Regionalplanung versehenen Abständen von ca. 900 m. Die Anlagenstandorte und somit die genauen Abstände können meist erst vor dem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt werden.

Für die Standorte sind derzeit insgesamt sieben Windenergieanlagen der neusten Anlagengeneration vorgesehen. Die geplanten Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von je 6,0-7,2 Megawatt (MW), einen Rotordurchmesser von ca. 160-170 Metern und eine Nabenhöhe von ca. 170 Metern. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 42-50 MW.

Der Windpark könnte pro Jahr rund 77-95 Gigawattstunden Strom liefern. Damit würde er rein rechnerisch sauberen und regenerativen Strom für circa 25.000-30.000 Haushalte pro Jahr liefern.

Der genaue Anlagentyp wird erst zu Beginn des Antrags gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt.

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Windverhältnisse

Über ein LiDAR-Gerät wird die Windgeschwindigkeit am Standort des Windparks gemessen.

Die Windverhältnisse sind eine ausschlaggebende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie sind auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu erhalten, führt die EnBW seit Ende 2022 eine 6-12-monatige Windmessung mit einem LiDAR-Gerät durch. Nach Abschluss der Windmessung werden die Messdaten ausgewertet. Die LiDAR-Technologie („Light Detection and ranging“) hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben der Messung durch Messmasten dem aktuellen Stand der Technik. Beim Fernerkundungsverfahren mittels LiDAR werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit, sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit, sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.

Die Ergebnisse sind die Basis für ein Windertragsgutachten für die Finanzierung und stellen ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar.

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Rücksicht auf Mensch und Umwelt

Bevor der Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie mit Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wird mit dem Landratsamt Rastatt bei der sogenannten Vorantragskonferenz abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.

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Netzanbindung

Die Netzanbindung erfolgt über Erdkabel. Für das Vorhaben ist der Anschluss nach derzeitigem Planungsstand am Umspannwerk nördlich des Mercedes-Benz-Werks Kuppenheim geplant. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich in einer Entfernung (Luftlinie) von circa 500 m vom Standort und ist somit optimal geeignet.

Projekttagebuch

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Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Muggensturm-Kuppenheim-Bischweier. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:

Windmessung und Abschluss von Pachtverträgen
2021-2023
Naturschutzfachliche Untersuchungen
2024
Vorbereitung Genehmigungsverfahren
Dauer des Verfahrens ca. 1-2 Jahre
Teilnahme an EEG-Ausschreibung
Herbst 2026
Baubeginn und Inbetriebnahme
Ende 2027

Mitmach-Modelle

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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit den Gemeinden festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekanntgegeben.

Die häufigsten Fragen (FAQ)

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Die vorläufige Standortplanung ist hier zu sehen. Alle Anlagen des geplanten Windparks halten die gesetzlich vorgesehenen Abstände zur Wohnbebauung von ca. 700 m mindestens ein. Vielmehr orientiert sich die Planung an den von der Regionalplanung versehenen Abständen von ca. 900 m. Die Anlagenstandorte und somit die genauen Abstände können meist erst vor dem Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt werden.

Um die Auswirkungen in Bezug auf Schall zu beurteilen, wird ein Fachgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt. Für diese Berechnungen wird zunächst der jeweils lauteste Betriebszustand zugrunde gelegt und die Topografie des Gebiets mit einbezogen. Außerdem wird bei den Berechnungen beim Zustand der Atmosphäre und der Windrichtung jeweils von Werten ausgegangen, bei denen die Schallausbreitung maximal ist. Auch bereits vorhandene Vorbelastungen werden eingerechnet (z. B. Industrieanlagen). Mit dieser Methode ist sichergestellt, dass auch in den ungünstigsten Fällen die Richtwerte eingehalten werden.

Sollte im Ergebnis der Untersuchung ein Richtwert überschritten werden, so wird der Anlagenbetrieb so lange reduziert, bis der jeweilige Grenzwert eingehalten wird. Somit werden die Anwohner zuverlässig geschützt.

Auch für den Schattenwurf der Windenergieanlagen wird ein Fachgutachten erstellt. Damit die Grenzwerte von maximal 8 Stunden/Jahr bzw. 30 min/Tag eingehalten werden, ist der Einbau einer Abschaltautomatik vorgesehen.

Wie weit sind die Windenergieanlagen von der Wohnbebauung entfernt und ist mit Auswirkungen durch Schall und Schattenwurf zu rechnen?

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Für das Projekt werden zahlreiche Artenschutzgutachten durchgeführt. So muss über ein Jahr lang von unabhängigen Gutachtern das Vogel- und Fledermausvorkommen untersucht werden. Bei den Kartierungen wurden auch Gebietskenner, Behörden und Verbände miteinbezogen. Die Ergebnisse der Fachgutachten sind Bestandteil des kommenden Genehmigungsverfahrens beim Landratsamt Rastatt.

Welche Auswirkungen auf die Umwelt sind zu erwarten und wie steht es um den Naturschutz?

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Die Wissenschaft ist sich einig, dass der Klimawandel eine große Bedrohung für Mensch und Natur ist. Um den anthropogen verursachten Klimawandel aufzuhalten oder einzudämmen, ist eine drastische Reduzierung vom CO₂-Ausstoß nötig. Hierfür muss die Energieerzeugung von Kohle und Gas auf regenerative Energien wie Wind-, oder Solarenergie umgestellt werden. Es ist nicht ausreichend dies partiell (z.B. nur im Norden von Deutschland) vorzunehmen, sondern dies muss flächendeckend erfolgen. Insbesondere auch im Süden von Deutschland, welcher u.a. durch die ansässige Industrie viel Energie benötigt.

Sind Windkraftanlagen in der Region sinnvoll?

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Durch die Offenlandstandorte muss kein Wald gerodet werden, was ein weiteres Argument für den Standort ist.

Wie viel Wald wird gerodet und wie wird mit dem Eingriff in den Wald umgegangen?

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Die Standorte müssen die aktuell versehenen Abstände einhalten und den strengen Regeln und Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes entsprechen. Innerhalb des Rahmens dieser strengen Vorgaben müssen die Anlagenstandorte häufig noch den verschiedenen Belangen wie Artenschutz oder bautechnischen Vorgaben mehrfach angepasst werden. Die genauen Standorte und der genaue Anlagentyp können daher erst kurz vor der Einreichnung des Antrags nach Bundesimmissionsschutzgesetz final festgelegt werden.

Sind die Anlagenstandorte und der Anlagentyp bereits final festgelegt?

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Grundstückseigentümer können von jährlichen Pachteinnahmen über die gesamte Betriebszeit profitieren. Ist die Kommune Grundstückseigentümer, so kommen diese Pachtzahlungen dem kommunalen Haushalt und somit allen Anwohnern zugute. Neben möglichen Pachteinahmen sagt die EnBW der Gemeinde die freiwillige Ausschüttung der sogenannten „Finanziellen Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ gemäß EEG 2021 §6 zu. Somit werden an die umliegenden Gemeinden im 2,5 km-Radius um die Anlagenstandorte bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh ausgezahlt. Die ebenfalls freiwillige Beteiligung der Bürger ist in einem separaten Themenfeld weiter unten aufgeführt.

Wie können die Kommune, die Bürger und die Grundstückeigentümer vom Windpark profitieren?

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Der Transport der Komponenten erfolgt voraussichtlich über die A5 und anschließend der Abfahrt folgend. Die Breite dieser Wege reicht in den meisten Fällen für die Transporte aus und muss bei geradem Verlauf 4,5 Meter betragen. Vor allem in Kurvenbereichen wird eine Verbreiterung der Wege stattfinden. Der Transport erfolgt unter anderem mit einem Spezialtransporter für Rotorblätter, um die auszubauenden Kurvenradien zu verringern. Nach Errichtung der Windenergieanlagen werden die Wege und Kurven wieder auf das notwendige Minimum zurückgebaut. Eine Zufahrt für Servicefahrzeuge in der Größe eines kleinen LKW (7,5 t) muss dauerhaft gewährleistet sein. Der Bau des Windparks ist im Jahr 2027 geplant.

Wie sieht das Transportkonzept aus und wann ist die Baustelle geplant?

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Für den Windpark ist der Anschluss am Umspannwerk nördlich des Mercedes-Benz-Werks Kuppenheim geplant, da aufgrund der Anlagenleistung ein näherer Anschluss im Mittelspannungsnetz nicht möglich ist. Bei der Verlegung der Kabel achten wir darauf, dass diese nach Möglichkeit im Bankett bestehender Wege verlegt werden, um den Eingriff gering zu halten. Für die Verlegung der Stromkabel ist eine separate Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich.

Wie erfolgt der Netzanschluss und welche Eingriffe sind bei der Verlegung der Kabel notwendig?

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Der Betrieb der Anlagen ist für einen Zeitraum von 25 Jahren vorgesehen. Danach werden die Anlagen zurück gebaut. Dies ist üblicherweise auch eine Genehmigungsauflage, die mit einer Rückbaubürgschaft abzusichern ist. Ob dann ein Weiterbetrieb oder Ersatz geplant wird, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar.

Wie lange sind die Anlagen in Betrieb und wie erfolgt der Rückbau?

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Der Dialog mit den Anwohnern im Umkreis des Windparks ist für uns von enormer Bedeutung. Dies geschieht durch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem über die geschaltete Homepage, die Möglichkeit, per Mail Fragen zu stellen sowie die Informationsveranstaltungen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens können beim zuständigen Landratsamt Einwendungen von Bürgern vorgebracht werden, die dann in die Genehmigungsentscheidung einbezogen werden.

Wie werden die Anwohner in die Planung einbezogen?

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Das Landratsamt ist gemäß BauGB verpflichtet, eine Rückbaubürgschaft für den Fall der Insolvenz des Anlagenbetreibers vor dem Bau der Anlagen einzufordern. Dies geschieht über eine ausreichend hohe Bankbürgschaft. Somit ist der Rückbau unabhängig vom Anlagenbetreiber abgesichert.

Wer haftet für den Rückbau der Windkraftanlagen?

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Alle von der EnBW zur Verfügung gestellten Visualisierungen entsprechen dem Fachstandart FA-Wind. Visulisierungen, welche nicht dem Fachstandart entsprechen, sind kritisch zu hinterfragen und werden z.B. von den Landratsämtern nicht anerkannt.

Sind die gezeigten Visualisierungen realistisch?

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Wir sehen mehrere Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung: So könnten sich Bürger indirekt über ein Nachrangdarlehen mit fester Verzinsung und fester Laufzeit oder aber direkt mittels einer Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen. Ob und welches Beteiligungsmodell das richtige für die Bürger rund um den Windpark Muggensturm/Kuppenheim/Bischweier ist, wird zu gegebener Zeit noch abgesprochen. Rund um die Inbetriebnahme des Windparks ist der richtige Zeitpunkt dafür. Hier ist dann sichergestellt, dass der Windpark seinen geplanten Betrieb aufnimmt und dann das richtige Beteiligungsmodell gewählt werden kann. Auch die genauen Konditionen können dann festgelegt werden.

Weiterhin haben wir geplant, die Bürger in der Region über die kommunale Teilhabe nach §6 EEG zu beteiligen. Dabei können wir an umliegende Gemeinden im 2,5 km-Radius um die Anlagenstandorte bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh auszahlen. In Summe können bei Realisierung aller 7 Anlagen aus heutiger Sicht ca. 150.000 € - 190.000 € pro Jahr an die umliegenden Gemeinden gezahlt werden, der jeweilige Anteil richtet sich nach der Fläche innerhalb des 2,5 km-Radius.

Welche Möglichkeiten für Bürger gibt es, sich am Windpark zu beteiligen?

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Die langfristige Entwicklung von Immobilienpreisen hängt von vielen Faktoren ab. Dabei ist beispielsweise die regionale Wirtschafts- und Sozialstruktur, die allgemeine Vermögensentwicklung oder das Zinsniveau zu berücksichtigen. Ein signifikanter Einfluss von Windenergieanlagen konnte dabei in verschiedenen Studien in Deutschland und anderen Ländern nicht nachgewiesen werden (siehe die Website der Fachagentur Windenergie an Land).

Ist durch den Windpark mit Veränderungen auf dem Immobilienmarkt zu rechnen?

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Infraschall ist täglicher Bestandteil eines jeden Menschen. Der größte Teil des täglich aufgenommen Infraschalls wird durch Autofahrten, Wärmepumpen, Kühlschränke etc. erzeugt. Windkraftanlagen tragen nur sehr marginal, wenn überhaupt zur Emission bei. Entsprechende Studien der LUBW und anderer unabhängiger Institutionen haben dies in aufwändigen Messverfahren bereits mehrfach belegt. Eine ausführliche Informationsbroschüre des BWE finden Sie hier, die Studie der LUBW finden Sie hier.

Welche Auswirkungen sind durch Infraschall auf die Umwelt zu erwarten?

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Quelle: Umweltbundesamt 2022

SF6 ist ein Isoliergas, welches in vielen technischen Anlagen Anwendung findet. Früher wurde SF6 auch als isolierendes Gas zwischen doppelt verglasten Fenstern eingesetzt.
Zusätzlich findet es Anwendung als Isoliergas in elektrischen Schaltanlagen. Auch in einer Windkraftanlage sind elektrische Schaltanlagen verbaut, welche aktuell teils noch SF6 als Isoliergas verwenden. Zur Einschätzung der Relation vom Einsatz von SF6 bei Windkraftanlagen im Verhältnis zum insgesamt eingesetzten SF6 möchten wir auf diese Informationsbroschüre hinweisen.

Auf der Seite des Umweltbundesamtes ist die in diesem Abschnitt abgebildete Grafik ebenfalls zu sehen.

Warum wird SF6 in den Schaltschränken der Windkraftanlage verwendet?

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Der Balsabaum ist eine Baumart der Tropen und wird in vielen Regionen der Tropen aufgrund seines schnellen Wachstums angebaut. Neben einem geringen Gewicht verfügt Balsaholz über hervorragende konstruktive Eigenschaften. Balsaholz wird z. B. in der Schweiz zum Brückenbau verwendet. Grundsätzlich spricht daher nichts gegen den Einsatz dieses Holzes, jedoch haben illegale Rodungen die Nutzung in Verruf gebracht. Daher setzen die namhaften Hersteller auf den Einsatz von Balsaholz mit FSC-Siegel, welches einen nachhaltigen Anbau gewährleistet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Warum wird Balsaholz in den Rotorblättern verwendet?

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